Betriebsplan und Betriebsplanverfahren Flashcards

1
Q

Arten von Betriebsplänen

A
  • Hauptbetriebsplan
  • Rahmenbetriebsplan
  • UVP-Rahmenbetriebsplan
  • Sonderbetriebsplan
  • Abschlussbetriebsplan
  • Gemeinschaftlicher Betriebsplan
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2
Q

Folgen eines Betriebsplanes

A

-Die Zulassungsentscheidung
• Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen,
Sicherheitsleistung
• Folgen eines Verstoßes gegen den Betriebsplan
• Zusätzliche behördliche Entscheidungen

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3
Q

Zweck des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

A

Sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei
bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach
einheitlichen Grundsätzen
1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen
(Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und
umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,
2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen
a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben,
b) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie
möglich berücksichtigt werden

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4
Q

Vorzulegende Anlagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

A
• Beschreibung des Projekts
• Beschreibung von Art und Menge der
zu erwartenden Emissionen, Reststoffe,
Abfälle, Abwasser
• Beschreibung der Verhinderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen
• Beschreibung der erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt
• Eine nichttechnische
Zusammenfassung der Angaben
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5
Q

Wann ist eine UVP erforderlich?

A

Anlagen, die eine gewisse Größe und Leistung haben, aufgeführt in de rUVP-V-Bergbau

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6
Q

Ablauf des Verfahrens einer UVP

A
  1. vor dem eigentlichen Verfahren:
    • Formlose Mitteilung über UVP-pflichtiges Vorhaben des Unternehmens an die
    zuständige Behörde
    • Gem. § 52 Abs. 2a BBergG: Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans
    • Die zuständige Behörde erörtert mit dem Unternehmer Gegenstand, Umfang und
    Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige in diesem
    Zusammenhang bedeutende Fragen
    • Behörden, Sachverständige und Dritte können bereits hinzugezogen werden
  2. Planfeststellungsverfahren
    • Einreichen der Unterlagen und des Antrages
    • Stellungnahme der Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben
    berührt ist, werden eingeholt
    • Öffentliche Bekanntmachung
    • Auslegung der Unterlagen
    • Einwendungsfrist
    • Erörterungstermin
  3. Entscheidung mit Konzentrationswirkung
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7
Q
  1. Bestandskraft & 2. Konzentrationswirkung
A
  1. Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten

2. Eine Genehmigung schließt viele andere Genehmigungen mit ein

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8
Q

Zweck des Betriebsplanverfahrens

A

Präventive und fortlaufende Kontrolle von bergbaulichen Betrieben durch die Zuständige Behörde

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9
Q

Zweck des Betriebsplans

A

Bergbauliche Aufsuchungs-, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen
gem. § 51 BBergG nur aufgrund eines behördlich zugelassenen Betriebsplans errichtet,
geführt oder eingestellt werden.

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10
Q

Betriebsplanpflicht

A

Aufsuchungs- Gewinnungs- und Aufbereitungsbetriebe dürfen nur aufgrund eines Betriebsplan errichtet/geführt/eingestellt werden

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11
Q

Was muss im Betriebsplan immer Dargestellt werden?

A
  • Umfang
  • technische Durchführung
  • Dauer des Vorhabens
  • Nachweis über Erfüllung der Vorraussetzungen für die Zulassung
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