Aufsicht und Spätfolgen des Bergbaus Flashcards
Im Rahmen der Aufsicht verantwortlicher Personenkreis nach dem BBergG
- Unternehmer
- die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes bestellte Person
- die nach dem Gesetz berechtigte Person
Anforderung an die Bereitstellung verantwortlicher Personen
- Befähigung der Person
- Zuverlässigkeit
- Fachkunde
- Körperliche Eignung
Befugnisse der Bergaufsicht
- Recht auf Auskunfterteilung
- Recht auf Vorlage der Unterlagen
- Betretungsrecht
- Proben zu erhalten
- Einsichtsrecht
Inhalt der allgemeinen Anordnungsbefugnis
- Maßnahmen zur Durchführung von Vorschriften
- Teil- oder Volleinstellung des Betriebes
- Maßnahmen zur Erfüllung der bezeichneten Vorraussetzungen
Baubeschränkungen
Können in Anspruch genommen werden, wenn wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bodenschätze für die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und wegen der Notwendigkeit einer Umfassenden Nutzung der Lagerstätte dem Wohle der Allgemeinheit dient.
Aufgaben der Bergaufsicht
Sicherung der Einhaltung der berg- und umweltrechtlichen Anforderungen
Für was Haftet das Bergbauunternehmen?
Haftung für Bergschäden einschließlich der Spätfolgen des Bergbaus
Rekultivierung
Gehört auch zum Bergbau und unterliegt dem Wasser- und Naturschutzrecht.