Berti - 497 - 502 (fertig) Flashcards
1
Q
Gründe und Notwendigkeit für Personalfreisetzung
A
- Technologischer Wandel
- Überleben des Unternehmens
- Geänderte Umweltbedingungen
- Flexibilisierung
- Standortverlagerung
- Saisonale Schwankungen
- Änderungen Unternehmensstrategie
- Vermeidung gerine MA-Auslastung
2
Q
Phasen der Personalfreisetzung
A
- Problemerkennung und -analyse
- Suche, Auswahl und Bewertung von Alternativen
- Durchführung
- Evaluation
3
Q
Personalfreisetzung ohne Reduktion
A
“Interne Personalfreisetzung”
- Personalentwicklung
- horizontale / vertiale Versetzung
- zeitlich orientierte Maßnahmen (Urlaunsgestaltung, Abbau Mehrarbeit, Kurzarbeit, Verkürzung der Arbeitszeit)
4
Q
Personalfreisetzung mir Reduktion
A
“Externe PErsonalfreisetzung”
- Nutzung naürliche Fluktuation ( und Einstellungstopp)
- Nichtverlängerung & Kündigung PErsonalleasing
- Pesionierung (Vorzeitig, Gleitende)
- Kündigungen (Betriebs-, Verhaltens-, Personalbedingte)
5
Q
Bewertung der Alternativen hinsichtlich
A
- Quantität
- Qualität
- Rechtmäßigkeit
- Timing
- Zusimmung (Arbitnehmervertretungen, Behörden)
- Image
- Kosten
- Auswirkungen aus Belegschaft
- Folgen für betroffende Mitarbeiter
6
Q
Ausserordentliche Kündigungen
A
- Normalerweise nur „aus wichtigem Grund“ nach §626 BGB (massives Fehlverhalten wie Betrug, sexuelle
Belästigung usw.) - In der Regel fristlos
- Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht zumutbar
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung
- Juristischer Beistand oftmals empfehlenswert
7
Q
Ordentliche Kündigungen
A
- Nach §§620ff BGB
- Berücksichtigung besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende, Arbeitsnehmervertreter
- Wenn Arbeitnehmer unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallen: Mitarbeiter ist >6 Monate beschäftigt, Betriebsgröße >=10 Arbeitnehmer
dann kann aus sozial gerechtfertigten Gründen gekündigt werden: - Personenbedingt (Eignung, Einsatzfähigkeit)
- Mitarbeiterverhalten (nach Pflichtverletzung, nach Abmahnung)
- Dringende betriebliche Erfordernisse (z.B. Teilbetriebsschliessung, Verweigerung Betriebsübergang nach §613a BGB)