Bedingungen, Befristung, Zustimmung Flashcards
Bedingung
Eine Bedingung ist eine Nebenabrede eines Rechtsgeschäfts, die seine Rechtswirkungen
von einem objektiv ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht (keine gesetzlichen Bedingungen, wie bspw. Zustimmung der Eltern)
Befristung
Eine Befristung liegt vor, wenn die Parteien eine Nebenabrede treffen, wonach die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen gewissen Ereignis abhängen
Abgrenzung: Bedingung vs. Befristung
richtet sich nach dem Parteiwillen:
Danach ist ausschlaggebend, ob die Parteien subjektiv den Eintritt des Ereignisses als ungewiss - dann Bedingung - oder als gewiss – dann Befristung – betrachtet haben
Betagung
liegt vor, wenn eine Forderung zwar schon besteht, aber ihre Fälligkeit hinausgeschoben ist. Ein Unterfall der Betagung ist die Stundung, die für den Schuldner
eine Einrede gegen die Durchsetzung des Anspruchs begründet
Arten der Zustimmung
- Einwilligung: Zustimmung, die dem zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäft vorausgeht (= vorherige Zustimmung)
- Genehmigung: Zustimmung, die dem zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäft nachfolgt (= nachträgliche Zustimmung)
§ 184 II
§ 184 Abs. 2 schützt denjenigen, zu dessen Gunsten der Genehmigende während der Schwebezeit verfügt hat. Die jüngere wirksame Verfügung soll nicht durch die
Genehmigung einer älteren schwebend unwirksamen Verfügung außer Kraft gesetzt werden können