Bedeutung von Arbeit und Erwerbslosigkeit Flashcards

1
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994)

A

Bestimmung des Arbeitsbegriffs durch Abgrenzung
gängige Definitionen zwischen den Polen “Arbeit ist alles” vs. “Arbeit ist nur an einem Arbeitsplatz gegen Bezahlung verrichtete Tätigkeit”

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Q

Arbeitsbegriff nach Heller: Charakteristika von Arbeit in gängigen Begriffsbestimmungen

A
  1. Arbeit ist eine zielgerichtete Tätigkeit
  2. Arbeit ist durch einen äußeren Zweck charakterisiert
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3
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: Charakteristika von Arbeit in gängigen Begriffsbestimmungen: 1. Arbeit ist eine zielgerichtete Tätigkeit

A
  1. fortgesetzte, angespannte und geordnete Tätigkeit
  2. jede körperliche und geistige Tätigkeit
  3. gekonntes, kontinuierliches, geordnetes, angestrengtes, nützliches Handeln
  4. zweckmäßige, bewusste, stets, gesellschaftlich vermittelte Tätigkeit
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4
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: Charakteristika von Arbeit in gängigen Begriffsbestimmungen: 2. Arbeit ist durch einen äußere Zweck charakterisiert

A

z.B.:
1. für die Befiedigung der materiellen und idellen Bedürfnisse
2. die der Erlanung von Mitteln zur Befridigung von Bedürfnissen dient
3. dire auf ein Ziel gerichtet ist, wechles jenseits des Vollzugs des Arbeitshandelns liegt
4. zur Bewätigung der Existenzprobleme des Menschens
5. die dem Arbeitenden zur Sicherung seiner Existenz dient

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5
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs

A
  1. Arbeit und Nicht-Arbeit
  2. Extrinsisch motivierte Arbeit, selbstbestimmte Freiheit
  3. Das Verhältnis von Arbeit in der Geschichte
  4. Perspektiven
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6
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs: 1. Arbeit und Nicht-Arbeit

A
  1. Heller geht in ihrer Ausarbeitung der Frage nach, wie der Begriff Arbeit definiert werden kann
  2. Sie stellt zunächst heraus, dass der Begriff der Arbeit ein subjektiv empfundender Begriff darstellt
  3. So wird Arbeit ihrer Aussage nach erst zu Arbeit, sofern diese von der entsprechenden Person als solche empfunden wird
    –> kann eine Tätigkeit arbeit sein und nicht als solche empfunden werden?
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7
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs: 2. Extrinsische motivierte Arbeit/ selbstbestimmte Freizeit

A
  1. Motivation: Heller geht davon aus, dass zur Bestimmung von Arbeit die einer Tätigkeit zugrunde liegende Motivation erfasst werden muss
  2. Faktoren: Motivation kann durch extrinische und intrinsische Faktoren geprägt sein –> z.B.: Geld
  3. Arbeit: eine Arbeit liegt demnach erst vor, wenn die motivation durch extrinisische Faktoren gegeben ist
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8
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs: 2. Extrinsische motivierte Arbeit/ selbstbestimmte Freizeit - Exkurs Lohnarbeit vs. Hausarbeit

A

In einem Exkurs verlgich Heller die Hausarbeit mit der Lohnarbeit
1. Hausarbeit: meist intrinsische Motivation, welche sich nicht durch einen äußeren Zweck kennzeichent –> nach Heller erfüllt Hausarbeit nicht dier Definition von Arbeit

  1. Lohnarbeit: folgt den zuvor genannten Aspekten des definierten Arbeitsbegriffs –> Motivation ist extrinsisch, da Arbeit entlohnt wird
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9
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs: 3. Das Verständnis von Arbeit in der Geschichte - Arbeit in der natürlichen Welt (Friedemann, 1953) - Merkmale

A
  1. wir als gegeben angenommen
  2. ist an Tages- oder JAhreszeiten orientiert
  3. folgt damit einem natürlichen Rhythmus
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10
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs: 3. Das Verständnis von Arbeit in der Geschichte - Industrielle Revoultion

A

Friedmann geht in seinem Test fast ausschließlich auf die Rhythmen der Arbeit ein

  1. industrielle Revoultion: sorgt dafür, dass die Arbeit
    a) aufgabenorientierter wurde
    b) durch Produktionsverhältnisse nicht mehr Selbst- sondern feremdbestimmt ist
    c) die vorgegebenen Rhythmen der Natur durch die Taktung der Maschienen abgelöst werden (vgl. “modern Times Charlie Chaplin)
  2. Expressive Tätigkeiten werden der Freizeit zugeschrieben: Beispeile?
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11
Q

Arbeitsbegriff nach Heller: “Arbeitsgestaltung” (Heller, 1994): Abgrenzungen des Arbeitsbegriffs: 4. Perspektiven

A
  1. Diese Verständnis von Arbeit, so Heller, hat bis heute BEstand, allerdings bilde es auch keine absolute Definition, denn häufig verschwimmen die Grenzen darüber, was als Arbeit angesehen werden kann und wird und was nicht
    –> Hellers Ausarbeitung gibt somit weniger eine genaue Definition des Arbeitsbegriffs
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12
Q

Arbeit - Einfluss

A

Neben ver. Abgrenzungen dessen, was Arbeit sein kann und was nicht und wodruch sie subjektiv erlebbar wird, gibt es auch unterschiedliche Arbeitsverhältnisse, die Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit von Menschen haben

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13
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhältnisses - Definition prekäre Arbeit von Dörre (2005)

A

nicht nach Erwerbsform, sondern:
1. Ein Arbeitsverhältnis kann als prekär bezeichnet werdenm wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein
a) Einkommens-,
b) Schutz- und
c) soziales Intergrationsniveau sinken, dass in der Gegenwartsgesellscahft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird..

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14
Q

Vier Dimensionen für das Ausmaß der Prekarität der Arbeit (Rodgers, 1989)

A
  1. Beschäftigungsstabilität
  2. Kontrolle über Arbeitsbedingungen
  3. soziale Absicherung und Schutzrecht gegen Diskriminierung
  4. unfaire Behandlung sowie das Einkommen
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15
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Welche Beschäftigungsverhältnisse können Prekarisierung aufweisen?

A
  1. Atypische Beschäftigungen: Risiken am öchsten für geringfügige Beschäftigte und Leiharbeiter*innen
  2. Vollzeitbeschäftigung im Niedriglohnbereich: Metallindustrie, Gastronomie, Einzelhandel, etc
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16
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Atypische Beschäftigung Definition

A

Atypische Beschäftigungsverhältnisse weichen von den traditionalen Standards den Normalarbeitsverhältnisses ab, hinsichtlich:
1. Einkommen
2. Arbeitzeit
3. Integration in die sozialen Sicherungssysteme
4. Stabilität
5. Arbeitnehmer*innen(-Schutz)rechte
6. Tarifbindung
7. Beriebliche Interessenvertretung
8. Weiterbildung
9. Aufstiegschancen
etc.
–> besonders wichtig sind: Tarifbindung, Einkommen und Arbeitszeit

17
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Atypische Beschäftigung - Formen

A
  1. Leiharbeit
  2. Befristete Beschäftigung
  3. Geringfügige Beschäftigung
  4. Sozialversicherungspflichte Teilzeitbeschäftigung
18
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Atypische Beschäftigung - Formen: 1. Leiharbeit

A
  1. Arbeitskräfte werden für eine bestimmte Zeit von einer Leiharbeitsfirm an Betriebe zum Arbeiten “ausgeliehen”
  2. Die Arbeitskräfte sind bei der Leiharbeitsfirma angestellt
19
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Atypische Beschäftigung - Formen: 2. Befristete Beschäftigung

A
  1. In Abgrenzung zu Normalarbeitsverhältnissen haben befristete Beschäftigungsverhältnisse nur eine begrenzte Laufzeit und gelten deshalb als atypisch
  2. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarft
20
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Atypische Beschäftigung - Formen: 3. Geringfügige Beschäftigung

A

Die Sozialversicherung unterscheidet drei Formen der geringfügige Beschäftigung:
1. die kurzfriste Beschäftigung von längsten drei Monaten oder höchsten 70 Arbeitstagen im Kalendarjahr

  1. die geringügig entlohnte Beschäftigung mit einem Monatsentgelt, das regelmäßig nicht mehr als 520€ betragen darf - der Minijob
  2. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung in Privathaushalten als eine besondere Art der geringfügigen Beschäftigung
21
Q

Prekarisierung des Arbeitsverhätnisses: Atypische Beschäftigung - Formen: 4. Sozialversicherungspflichte Teilzeitbeschäftigung

A
  1. Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesargentur für Arbeit) und das WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Insitut - Has-Blöckler-Stiftung, gewerkschaftsnah) zählen diese als atypische Beschäftigung
  2. Das statistische Bundesamt zieht die Grenz einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden, mehr als 20 Stunden wird als Normalarbeitsverhältnis betrachtet
22
Q

zentrale Merkmale für Präkarisierung aus der Arbeitskraftperspektive

A
  1. Beschäfitungsunsicherheit und
  2. Löhne unterhalb des Existenzminimus
    sind aus der Arbeitskraftperspektive zentrale Merkmale für Prekarität
23
Q

Arbeit nach Heller (1994): Zusammenfassung

A
  1. identitätsbildung: Arbeit dient der Identitätsbildung
  2. Subjektiv: Arbeit ist subjektiv
  3. extrinsisch motiviert: Arbeit ist extrinsisch motiviert (aber nicht ausschließlich durch Bezahlung)
  4. Produktivität: Hat nicht immer was mit Produktivität zu tun
  5. Es ist falsch, dass es etwas ist, mit dem man Geld verdient oder ein Ehrenamt ausübt