Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen Flashcards
Erscheinungsformen der Lernschwierigkeiten
S.206
● Angst
● Aggression / Frust
● Leistungsverweigerung (Null-Bock)
● Lüge
Personenbezogene Ursachen der Lernschwierigkeiten
● Konzentrationsschwierigkeit ● Interessenlosigkeit ● Probleme in Sozialbereich ● Prüfungsangst ● Krankheit ● Über-/Unterforderung
Situationsbezogene Ursachen der Lernschwierigkeiten
● Verhalten der Kollege, Vorgesetzten, Freunde, Eltern
● Betriebsklima
● Umwelteinflüsse (Lärm, Beleuchtung, Temperatur, Geruch)
● Druck
● Ausstattung
Was führt es zu einem Teufelskreis?
S.208
Werden die Ursachen für Lernschwierigkeiten nicht rechtzeitig erkannt, drängen den Azubi in einen Teufelskreis, aus dem er alleine nicht mehr herausfindet.
Wie ist der Teufelskreis?
→ Lerndefizite → Sinken unter Leistungsniveau → Furcht vor Misserfolg → Frust → Versagensangst → Vermeidung von Herausforderungen → Langsames Lernen → ..... ↑ Ausweg Individuelle Förderung
Vorgehensweise der Unterstützungsmöglichkeiten
- Lernschwierigkeiten / Verhaltensauffäligkeiten beobachten →
- Gespräche führen / Ursachen ergründen →
- Gemeinsam Lösungsmöglichkeiten suchen →
- Maßnahmen vereinbaren → 1.
Lernfördernde Bedingungen:
● Einsatz aktivierender Lernmethoden ● Verbesserung der äußeren Bedingungen ● Berücksichtigung des Biorhythmus ● Beachtung des Lerntyps ● Aufbau von Vertrauen ● Anbieten von Zusatzunterricht ● Gezielte Motivation
Verlängerung der Ausbildungszeit:
● Erreichen des Ausbildungsziels: durch längere Krankheit des Azubis (Ausnahmefälle)
● Nicht bestandene Abschlussprüfung:
Verlängerung bei “Nicht bestandene Abschlussprüfung”:
● Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlangen
● Verlängerung darf maximal ein Jahr beantragen
● Wiederholungsprüfung nicht bestanden, hat er noch eine dritten Versuch
● Findet die 2. Wiederholung innerhalb eines Jahres nach der 1. Abschlussprüfung statt, so kann das Ausbildungsverhältnis bis zur Prüfung bestehen bleiben.
● Azubi verlangt nicht die Verlängerung der Ausbildung, so endet das Ausbildungsverhältnis regulär durch Zeitablauf
● Die Verlängerung muss der zuständigen Stelle angezeigt werden