Art. 11 Flashcards

1
Q

Sachlicher Schutzbereich des Art. 11 GG

im Zusammenhang mit Art. 2 II 2, 2 I, 16 sehen

A

schützt das Recht, überall im Bundesgebiet Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.

schützt Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes sowie die Einreise als notwendiges Korrelat.

Die Ausreise ist nach der Elfes-Entscheidung nicht geschützt, ergibt sich aus Wortlaut des Art. 11, aus Schrankenregelung des Art. 11 II GG und historischer Betrachtung.

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2
Q

Allgemein:

A

schön, wenn man zwischen verschiedenen Grundrechten abgrenzt!

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