Art. 11 Flashcards
1
Q
Sachlicher Schutzbereich des Art. 11 GG
im Zusammenhang mit Art. 2 II 2, 2 I, 16 sehen
A
schützt das Recht, überall im Bundesgebiet Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.
schützt Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes sowie die Einreise als notwendiges Korrelat.
Die Ausreise ist nach der Elfes-Entscheidung nicht geschützt, ergibt sich aus Wortlaut des Art. 11, aus Schrankenregelung des Art. 11 II GG und historischer Betrachtung.
2
Q
Allgemein:
A
schön, wenn man zwischen verschiedenen Grundrechten abgrenzt!