Arbeitsvertrag Flashcards

0
Q

Was beinhaltet das Fragerecht des Arbeitgebers?

A
  • wesentliche Umstände

- sachlich begründete Details

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1
Q

Wie entsteht ein Arbeitsverhältnis?

A
  • Bedarf
  • Stellenausschreibung
  • Eingang der Bewerbungen
  • Entscheidung, Vorauswahl
  • Eignungstest
  • Entscheidung, engere Wahl
  • Vorstellungsgespräch
  • Entscheidung über einzustellenden Bewerber
  • Zusage / Absagen
  • Einstellung, Arbeitsvertrag
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2
Q

Was ist nicht Teil des Fragerechtes des Arbeitgebers?

A

Fragen nach:

  • Religion
  • Partei
  • Gewerkschaft
  • Heiratsabsicht
  • Familienplanung
  • Schwangerschaft
  • Vorstrafen, die keinerlei Beziehung zum Arbeitsplatz haben
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3
Q

Was beinhaltet die Mitteilungspflicht des AN?

A

Beantwortung von Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen

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4
Q

Welche Fragen des AG sind grundsätzlich zulässig?

A
  • spezifische tätigkeitsbezogene Vorstrafen
  • Gesundheitszustand
  • Schwerbehinderung
  • beruflicher Werdegang
  • bisheriges Gehalt
  • Vermögensverhältnisse
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5
Q

Was beinhalten die Aufklärungs-, Obhuts-, und Sorgfaltspflicht des AG?

A
  • sorgfältige, diskrete Behandlung von Bewerbungsunterlagen

- Ersatz von Aufwendungen für Vorstellungsgespräche

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6
Q

Welches Recht hat der AN wenn der AG unzulässige Fragen stellt?

A

Das Recht zur Lüge

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7
Q

Definition für unzulässige Fragen des AG?

A

Fragen, die keine konkrete und unmittelbare Beziehung zum angestrebten Arbeitsplatz haben und den Menschen in seiner ganzen Persönlichkeit erfassen wollen, sowie in seine Intimsphäre eindringen, sind unzulässig.

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8
Q

Wie muss der AN auf zulässige Fragen vom AG reagieren?

A
  • AN muss zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantworten

- bei falscher Beantwortung sind Rechtsfolgen möglich

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9
Q

Wie kommt ein Arbeitsvertrag zustande?

A

-schuldrechtlicher Vertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen

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10
Q

Welche Formen kann ein Arbeitsvertrag haben?

A

-mündlich
-schriftlich
-konkludentes Handeln
(AN hat Anspruch auf eine schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages für die Rechtssicherheit)

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11
Q

Wodurch wird die Gestaltung der Vertragsinhalte eingeschränkt?

A
  • zwingende Vorschriften von Gestzen
  • Vorschriften des Arbeitsschutzrechts
  • Vorschriften des normativen Teils der Tarifverträge
  • Dienstvereinbarungen
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12
Q

Wie heißen die beiden Willenserklärungen beim Vertragsabschluss?

A

Antrag und Annahme

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13
Q

Was ist der Antrag (Angebot)?

A
  • der Antragende ist an sein Angebot gebunden (es sei denn die Gebundenheit ist ausgeschlossen)
  • Vertragsantrag ist eine Willenserklärung
  • einem anderen wird unter Angabe der wesentlichen Vertragsbestandteile der Abschluss eines Vertrages in der Weise angeboten, dass dieser nur JA sagen braucht
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14
Q

Was ist die Annahme?

A
  • Willenserklärung, die mit dem Angebot (Antrag) unverändert übereinstimmt
  • der Annehmende braucht nur JA sagen
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15
Q

Gibt es eine Frist für die Annahme ?

A
  • Antrag (auch fernmündlich) unter Anwesenden =sofortannahme
  • Angebot unter Abwesenden kann solange angenommen werden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort gerechnet werden kann ->die Willenserklärung wird mit dem Zugang wirksam
16
Q

Was ist eine konstitutive Formvorschrift?

A

=Zwingend!
Dient die Einhaltung der Schriftform nicht nur den Beweiszwecken, sondern soll die Schriftform die Wirksamkeitsvoraussetzung der Erklärung sein, sind Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags ohne Beachtung der Schriftform unwirksam. Eine solche Schriftformklausel wird als konstitutive Schriftklausel bezeichnet (z.B. der Vertragsschluss steht und fällt mit der Schriftform).

17
Q

Was ist eine deklaratorische Formvorschrift?

A

Dient die Einhaltung der Schriftform nur Beweiszwecken oder der Klarstellung, handelt es sich um eine sog. deklaratorische Schriftformklausel. Eine mündliche Abrede, die gegen eine solche Schriftformklausel verstößt ist nicht unwirksam.
Dient die Einhaltung der Schriftform nicht nur den Beweiszwecken, sondern soll die Schriftform die Wirksamkeitsvoraussetzung der Erklärung sein, sind Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags ohne Beachtung der Schriftform unwirksam. Eine solche Schriftformklausel wird als konstitutive Schriftklausel bezeichnet (z.B. der Vertragsschluss steht und fällt mit der Schriftform).

18
Q

Welche Regelungen trifft das Nachweisgesetz?

A
  • gilt für alle AN, die länger als einen Monat beschäftigt sind
  • AG ist verpflichtet die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen
19
Q

Welchen Vorteil bietet die Niederschrift der Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz?

A

-Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit und Klarheit über die vereinbarten Vertragsbedingungen, um im Streitfall entsprechende Nachweise vorlegen zu können

20
Q

Welche Inhalte hat ein Arbeitsvertrag?

A
  • Benennung der Vertragspartner (AG und AN)
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer
  • durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
  • Art der Tätigkeit (keine konkrete Tätigkeit)
  • Gleichstellungsabrede
  • Probezeit
  • ggf. Nebenabreden
  • Festlegung der Entgeltgruppe
  • Schriftformklausel
  • Ort und Datum des Vertragsabschlusses
  • Unterschriften der Vertragspartner
21
Q

Was sind Nebenabreden?

A
  • Abreden, die sich nicht auf Leistungen aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis beziehen (Vereinbarungen über Zulagen oder Überstundenvereinbarungen)
  • Nebenabreden sind zusätzliche Verpflichtungen oder Vergünstigungen
22
Q

Wie werden Nebenabreden rechtswirksam?

A

Bedarf der Schriftform

23
Q

Was ist eine konstitutive Wirkung?

A

die rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung einer Handlung. Rechtsbegründend und damit konstitutiv ist z. B. die Eintragung eines nicht wirtschaftlichen Vereins in das Vereinsregister, der dadurch erst Rechtsfähigkeit erlangt.

24
Q

Was ist eine deklaratorische Wirkung?

A

Gegensatz von konstitutiver Wirkung

die nur feststellende oder bestätigende deklaratorische Wirkung.

25
Q

Wen begünstigen Nebenabreden?

A

sie können sowohl im Sinne des AG als auch des AN sein

26
Q

Wogegen dürfen Nebenabreden nicht verstoßen?

A

gegen unabdingbare gesetzliche bzw. tarifliche Normen

27
Q

Wann können Nebenabreden vereinbart werden?

A
  • wenn Handlungsspielraum besteht
  • Öffnungsklausel lässt individuelle Vereinbarungen zu
  • sie können auf Verbesserungen gegenüber der gesetzlichen / tariflichen Norm ausgerichtet sein
28
Q

Was kann nicht Inhalt einer Nebenabrede sein?

A
  • Hauptpflichten der Vertragspartner (Arbeitspflicht, Vergütungspflicht)
  • -> nur Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
29
Q

Wann ist eine Nebenabrede kündbar?

A

wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde
(wenn das nicht geschehen ist, muss entweder der gesamte Arbeitsvertrag gekündigt werden oder eine einvernehmliche Lösung zw. beiden Vertragspartnern gesucht werden)

30
Q

Was ist eine Probezeit? (TVöD)

A
  • ist bei jeder Begründung oder Neubegründung vereinbart
  • innerhalb der Probezeit kann der AG frei kündigen
  • Kündigung darf nicht sittenwidrig oder willkürlich sein
  • Probezeit hat keinen Einfluss auf den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz
  • Probezeit = Beschäftigungszeit
  • Nach Beendigung der Probezeit hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Zeugnis
31
Q

Wann fällt die Probezeit weg?

A

-bei Übernahme eines Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis
Vorraussetzungen:
*Abschlussprüfung bestanden
*Einstellung am nächstmöglichen Arbeitstag
*Ausbildung erfolgte beim selben AG

32
Q

Wann beginnt die Probezeit?

A
  • mit dem rechtlich vereinbarten Beginn des konkreten Arbeitsverhältnisses
  • unerheblich ob die Arbeit tatsächlich aufgenommen wurde
33
Q

Ist die Probezeit abhängig von der Arbeitsleistung?

A

Die Probezeit läuft unabhängig davon, ob der Beschäftigte in dieser Zeit eine Arbeitsleistung erbringt

  • Krankheit
  • Arbeitsbefreiung
  • Beschäftigungsverbot
34
Q

Ist eine Verkürzung oder Verzicht der Probezeit möglich?

A

ja, grundsätzlich zulässig § 2 IV TVöD

35
Q

Dauer der Probezeit?

A

max 6 Monate

36
Q

Ist eine Verlängerung der Probezeit möglich?

A

-eine Verlängerung innerhalb der maximalen 6 Monate ist unproblematisch
–> Bedingung: Verlängerung von beiden Seiten vereinbart
-eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus ist nicht möglich
(Verstoß gegen Rangprinzip)