Arbeitsrecht Flashcards
Für wen gilt das Arbeitsrecht?
-gilt für den überwiegenden Teil aller Erwerbspersonen in der Bundesrepublik
Was ist das Arbeitsrecht?
- alle Rechtsregeln, die für die in persönlicher Abhängigkeit geleistete Arbeit
- Sonderrecht der Arbeitnehmer
Wozu dient das Arbeitsrecht?
- dient der Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit
- es lässt dem Arbeitnehmer durch zahlreiche Rechtsnormen einen starken Schutz zukommen
Welche Rechtsbeziehungen regelt das Arbeitsrecht?
zwischen:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervereinigungen (Gewerkschaften)
- Betrieblichen Interessenvertretungen
Ist das Arbeitsrecht selbstständig oder abhängig?
- es ist ein selbstständiges Rechtsgebiet
- weitgefächert
- keine lange geschichtliche Entwicklung
Wie wird unsere Rechtsordnung unterschieden?
Unterscheidung zw. Normen des öffentlichen und des privaten Rechts
Was regeln die Normen des öffentlichen Rechts?
regeln die Rechtsbeziehung des Staates zum Bürger
Was regeln die Normen des privaten Rechts?
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander
Welches ist das wesentliche Merkmal der Rechtsregeln des öffentlichen Rechts?
Prinzip der Über- und Unterordnung
Welches ist das wesentliche Merkmal der Rechtsregeln des privaten Rechts?
Vertragschließende Parteien stehen sich gleichberechtigt gegenüber
Welche Regelungen sind im Arbeitsrecht enthalten?
- überwiegend privates Recht (§§ 611 ff. BGB)
- aber auch einige Vorschriften aus dem öffentlichen Recht (Rechtsnormen des Arbeitsschutzrechts)
Definition des öffentlichen Rechts?
Recht der staatlichen Organisationen des einzelnen Bürgers zum Staat (und anderen Trägern öffentlicher Gewalt) im Unter / Überordnungsverhältnis sowie der Beziehungen zwischen verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt
Beispiele für öffentliches Recht
- Völkerrecht
- Europarecht
- Gerichtsverfassungs- und -verfahrensrecht
- Strafrecht StGB und Nebengesetze
- Verwaltungsrecht
- Staats- und Verfassungsrecht
Definition Privatrecht
Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten insbesondere Bürgern und von ihnen gebildeten Vereinigungen auf der Ebene der Gleichordnung. Auch Träger öffentlicher Gewalt können privatrechtlich handeln.
Beispiele für Privatrecht?
- Bürgerliches Recht BGB und Nebengesetze
- Arbeitsrecht
- Handels und Gesellschaftsrecht
- Urheber- und Wettbewerbsrecht