Alpm: StrafR BT 2-4 Flashcards
falsche Verdächtigung “eines anderen” §164 I
= muss es sich um eine bestimmte/ bestimmbare Person handeln od ist auch erfundene Person umfasst?
(+) Wortlaut “einen anderen”/ “gegen ihn” bezieht sich nur auf eine existierende Person
(+) §165 gibt Verletzten die Befugnis falsche Verdächtigung bekannt zu machen
(+) §145d schließt Stfbklücke, wenn Falschverdächtigung einer nicht existierenden Person
(-) Schutzzweck: Schutz der Rechtspflege u Interesse des Verdächtigten vor ungerechtfertigten Maßnahmen der Behörde (eines der beiden RG ist ausreichend) sodass bei nicht existenter Person Rechtspflege beeinträchtigt wäre
(-) §145d umfasst nur Straftaten (nicht OWik), sodass Stfbklücke
-> ABER teleolog Auslegung findet Grenze am mögl Wortsinn