Alpm: StrafR BT 2-4 Flashcards

1
Q

falsche Verdächtigung “eines anderen” §164 I

= muss es sich um eine bestimmte/ bestimmbare Person handeln od ist auch erfundene Person umfasst?

A

(+) Wortlaut “einen anderen”/ “gegen ihn” bezieht sich nur auf eine existierende Person
(+) §165 gibt Verletzten die Befugnis falsche Verdächtigung bekannt zu machen
(+) §145d schließt Stfbklücke, wenn Falschverdächtigung einer nicht existierenden Person

(-) Schutzzweck: Schutz der Rechtspflege u Interesse des Verdächtigten vor ungerechtfertigten Maßnahmen der Behörde (eines der beiden RG ist ausreichend) sodass bei nicht existenter Person Rechtspflege beeinträchtigt wäre
(-) §145d umfasst nur Straftaten (nicht OWik), sodass Stfbklücke

-> ABER teleolog Auslegung findet Grenze am mögl Wortsinn

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4
5
Perfectly