Allgemeiner Themenbereich Flashcards

1
Q

Was ist ein Risiko?

A

Die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt, wird als Risiko bezeichnet.

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2
Q

Wozu dient eine Versicherung?

A

Mit einer Versicherung wird garantiert, dass Schadensfälle gedeckt werden, die VN selbst nicht tragen könnte.

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3
Q

Was ist eine Risikogemeinschaft?

A

Viele Personen sind von der selben Gefahr bedroht & schließen sich daher zu einer Gemeinschaft zusammen.

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4
Q

Was ist der Risikoausgleich im Kollektiv?

A

Versicherungen übernehmen, die Aufgabe, den Ausgleich zwischen Geschädigten und Nichtgeschädigten herzustellen.

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5
Q

Was ist der Risikoausgleich in der Zeit?

A

Bei langer Vertragsdauer gleichen sich gute und schlechte Schadensjahre aus.

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6
Q

Welche Kriterien müssen erfüllt werden um eine Risiko versichern zu können?

A

Eindeutigkeit, Zufälligkeit, Schätzbarkeit, Größe & Unabhängigkeit

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7
Q

Was besagt das Gesetz der großen Zahlen?

A

Der Einfluss des Zufalls auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, wird immer geringer, je höher die Anzahl der untersuchten Fälle ist.

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8
Q

Erkläre das 3-Säulen-Prinzip

A

Es wird unterteilt in die gesetzliche Vorsorge, betriebliche Vorsorge und private Vorsorge

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9
Q

Erkläre die gesetzliche Vorsorge!

A

Bietet jeden einzelnen eine Grundvorsorge
Versicherte zahlen für die Allgemeinheit
Versichert von Geburt an
99% in Österreich finden Mindestschutz für Fälle wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Pensionsfall

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10
Q

Erkläre die Betriebliche Vorsorge!

A

Betrieb schließt Vertrag für Mitarbeiter ab,
Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter Beiträge für Vorsorgemodelle ein,
Z.B. Kollektivvertrag

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11
Q

Erkläre die Private Vorsorge!

A

Kann von jeder Person abgeschlossen werden. =Sonderklasse –> bessere Obsorge als Patient, kürzere Wartezeiten, Privatärzte, bietet individuellen Schutz für Krankheit, Unfall oder Ruhestand.

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12
Q

Wie entsteht das Versicherungsverhältnis in der Sozialversicherung?

A

Gesetzliche Versicherung, von Geburt an versichert

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13
Q

Wie entsteht das Versicherungsverhältnis in der Privatversicherung?

A

Freiwillige Versicherung

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14
Q

Was umfasst der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung & was sind die Versicherten Risiken?

A

Nur für Personen, Leistungen sind schon festgelegt.

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15
Q

Was umfasst der Versicherungsschutz in der Privatversicherung und welche Risiken sind versichert?

A

Personen- & Vermögensrisiken, Leistungen sind wählbar.

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16
Q

Beschreibe die Art und den Umfang der Leistung in der Sozialversicherung?

A

Gesetzlich festgelegte Leistungen; Geld und Naturalleistungen wie z.B. Medikamente und Krankenhausaufenthalte

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17
Q

Beschreibe die Art und den Umfang in der Privatversicherung?

A

Vertraglich festgelegte Leistungen–> fast ausschließlich Geldleistungen (Kapital- oder Rentenleistungen), z.B. Betrag von Gliedertaxe ersetzt.

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18
Q

Beschreibe die Finanzierungsquellen & Beitragshöhen in der Sozialversicherung.

A

Solidaritätsprinzip (Beitragshöhe nach Einkommen)

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19
Q

Beschreibe die Finanzierungsquellen & Beitragshöhen in der Privatversicherung.

A

Äquivalenzprinzip (Beitragshöhe nach Risiko)

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20
Q

Beschreibe die Rechtsgrundlagen in der Sozialversicherung.

A

Öffentliches Recht, Kein individueller Vertrag & Versicherungsbedingungen

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21
Q

Beschreibe die Rechtsgrundlagen in der Privatversicherung.

A

Privat Recht, Weitere Festlegungen durch Vertrag sowie Bedingungen festgelegt

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22
Q

Finanzierungsverfahren in der Sozialversicherung.

A

Umlageverfahren (jeder zahlt in eine Topf)

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23
Q

Finanzierungsverfahren in der Privatversicherung.

A

Kapitaldeckungsverfahren (jeder zahlt für sich selber)

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24
Q

Versicherungsunternehmen in der Sozialversicherung.

A

Krankenkassen, PVA, 28 Sozialversicherungsträger

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25
Q

Versicherungsunternehmen in der Privatversicherung

A

Aktiengesellschaft

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26
Q

Wann benötigt der VR eine Mit- oder Rückversicherung

A

Wenn der VR, das Risiko alleine nicht tragen kann

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27
Q

Erkläre den Begriff Erstversicherer.

A

Sind Versicherungsunternehmen die Verträge mit Partnern abschließen.
Primäre Risikoteilung/ Direktes Geschäft–> Beziehung VN & Erstversicherer

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28
Q

Erkläre den Begriff Mitversicherer.

A

Mehrere Erstversicherer bieten einem VN gemeinsamen Schutz, VN weiß von Teilung Bescheid.

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29
Q

Erkläre den Begriff Rückversicherer.

A

Wenn Risiko zu groß ist –> Schutz bei anderen Versicherungsunternehmen = “die Versicherung der Versicherung”
Beziehung zwischen Erstversicherer & Rückversicherer –> sekundäre Risikoteilung/ Indirektes Geschäft

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30
Q

Was ist das versicherungstechnische Risiko?

A

Versicherung können ihrerseits Fehler bei der Einschätzung machen. Wenn der Schaden während der Laufzeit passiert, wird nach folgenden Kriterien eingeschätzt.
Zufallsrisiko
Änderungsrisiko
Irrtumsrisiko

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31
Q

Was ist der Risikoträger?

A

Versicherer deckt Risiko gegen Zahlung einer Prämie.

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32
Q

Was ist der Risikoausgleich

A

Die, die bezahlten haben Schutz, die die nicht bezahlen haben keinen.

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33
Q

Was ist eine Gefahrengemeinschaft?

A

Mitglieder zahlen für einen Versicherungsvertrag -> Teilung vom einzelnen, getragenen Risiko auf alle Versicherten.

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34
Q

Was ist das Kapitalsammelbecken?

A

Aus vielen kleinen Prämien sammelt sich beim VR Kapital an, welches für Investitionen ausgelegt wird.

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35
Q

Was ist die Schadensverhütung?

A

VR trägt aktiv zur Schadensverhütung bei z.B. Durch typische Antragsfragen -> ob VN erhöhtes Risiko hätte.

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36
Q

Was besagt die allgemeine Vertragslehre?

A

Vertrag= erklärte Willensübereinstimmung 2er oder mehrerer Partner, um wechselseitig Rechte & Pflichten übernehmen zu wollen. Verträge können schriftlich, mündlich, elektronisch & schlüssig abgeschlossen werden.

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37
Q

Was besagt die Rechtsfähigkeit?

A

Ist die Fähigkeit, Träger von Rechten & Pflichten zu sein & Pflichten zu übernehmen. Rechtsfähig ist man Geburt an.

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38
Q

Was besagt die Handlungsfähigkeit?

A

Fähigkeit durch eigenes Verhalten, Rechte und Pflichten zu begründen & rechtliche Folgen seines Handels zu tragen. -> abhängig von Alter & Geisteszustand

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39
Q

Was besagt die Geschäftsfähigkeit?

A

Man ist aufgrund seiner Fähigkeit (Alter & Geisteszustand) berechtigt ein Rechtsgeschäftliche abzuschließen

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40
Q

Kinder unter 7 Jahren

A

Geschäftsunfähig

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41
Q

Unmündige Minderjährige

A

Beschränkt geschäftsfähig z.B. Taschengeld

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42
Q

Mündige Minderjährige

A

Erweiterte, beschränkte Geschäftsfähigkeit, können selbstständige Rechtsgeschäfte abschließen & auch Verpflichtungen eingehen. Darf nicht die Befriedigung der Lebensbedürfnisse gefährden

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43
Q

Volljährige

A

Voll geschäftsfähig. Alle Rechtshandlungen selbstständig, ohne gesetzlichen Vertreter vornehmen. (Außer geistig Behinderte/ Psychisch Kranke)

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44
Q

Beschreibe die Deliktsfähigkeit.

A

Fähigkeit aus eigenem, rechtswidrigen Verhalten Schadenersatzpflichtig zu machen.

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45
Q

Was ist die Zession?

A

Abtretung: liegt vor, wenn VN einen 3 das Recht auf Versicherungsleistung abtritt, Schulden des VN werden erst ab dem Zeitpunkt wo es rechtswirksam (erst, wenn Zession VR angezeigt wurde) ist, übernommen.

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46
Q

Erkläre die Versicherungsleistung bei einer Zession?

A

VN weiterhin Vertragspartner des VR, kann aber im Versicherungsfall nicht ohne Zustimmung vom Zessionar über Leistung verfügen

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47
Q

Was ist ein Pfandgläubiger?

A

Verpfändung liegt vor, wenn VN finanzielle Verpflichtungen gegenüberGläubiger (z.B. Bank) vereinbart, wo Gläubiger im Versicherungsfall zuerst Versicherungsleistung erhält (bei Exekution)

48
Q

Was ist eine Rechtsstellung?

A

Hängt davon ab, ob Pfandgläubiger bei VR angemeldet hat oder nicht. Verpfändung erst rechtswirksam wenn sie bei VR angezeigt wurde. Hat Gläubiger Hypothek angemeldet, muss VR den Gläubiger schriftlich vom Versicherungsfall verständigen. VR darf Versicherungsleistung nur an VN zahlen, wenn Gläubiger schriftlich zugestimmt hat.

49
Q

Was ist ein Vinkulargläubiger?

A

Ähnlich wie bei Pfandrecht, Vinkulierung wird von Versicherungsforderungen für Besicherung von Krediten eingesetzt. Große Bedeutung in Leben & Unfall! Vinkulierung ist eine Zahlungssperre zu Gunsten des Vinkulargläubigers. VR darf nicht ohne Zustimmung von Vinkulargläubiger an VN auszahlen!
Vinkulierung bei VR beantragen -> VR stellt Urkunde mit besonderen Pflichten aus

50
Q

Wer ist der Geschädigte Dritte?

A

Jene unbekannte Person, bei Vertragsabschluss, der ein Schaden entstanden ist, welcher VN ersetzen muss. Kann Ansprüche nur bei VN machen -> VN fordert dann Deckung bei VR.
Ausnahme: KFZ-> hier hat Geschädigter Dritter direkten Ansprcuh bei VR.

51
Q

Wer ist der Schädiger?

A

Jene Person, die anderen schuldhaft Schaden zugefügt hat

52
Q

Was ist ein Legalzession?

A

Wenn Schaden aus Versicherungsvertrag ersetzt wird -> geht Anspruch vom Geschädigten auf VR über. VR kann Leistung vom Schädiger auf Weg des Regress zurückfordern.

53
Q

Was ist ein Versicherungsvermittler?

A

Sind Versicherungsagenten & Makler -> beide vermitteln, dass Vertrag zustande kommt.

54
Q

Was ist ein Versicherungsvertrag?

A

VR ist verpflichtet dem VN eine Polizze auszustellen, sobald Vertrag abgeschlossen wurde. Man kann aber vertraglich vereinbaren, dass keine ausgestellt wird.

55
Q

Begriff, Zweck & Gegenstand des Versicherungsvertrags

A

=Gewährung eines bestimmten Versicherungsschutzes gegen Einzahlung einer Prämie. Prämie=Sicherheit, einen Schaden bis zur vereinbarten Höhe voll ersetzt zu bekommen. Solange Vertrag in Kraft ist, muss VR Versicherungsschutz aufrechterhalten & VN die Prämie bis Fälligkeit bezahlen.

56
Q

Was ist die Antragsbindefrist?

A

Bestimmte Zeitspanne, wo VN am Antrag gebunden ist & VR Risikoprüfung machen muss -> 6 Wochen -> beginnt bei. Antragsübergabe an Vermittler. Wenn VN innerhalb 6 Wochen Polizze bekommt -> VN versichert & Vertrag abgeschlossen. Bekommt VN jedoch Polizze nach 6 Wochen -> dann gilt Polizze nur als Angebot & kein Versicherungsschutz -> Vertrag muss nicht abgeschlossen werden. Ziel der Antragsbindefrist -> VN an Antrag bindet

57
Q

Was ist die Billigungsklausel?

A

Wenn Polizze vom Antrag abweicht, müssen Abweichungen aus Polizze deutlich ersichtlich sein, & VR darauf hinweist, kann VN innerhalb eines Monats zurücktreten. Weist VR nicht daraufhin, kann VN jederzeit zurücktreten

58
Q

Was ist die vorläufige Deckung?

A

Bietet Versicherungsschutz vor endgültiger Risikoprüfung oder völligen Einigung der Vertragspartner. Endet mit dem vereinbarten Termin oder endgültigen Vertragsabschluss

59
Q

Bis wann läuft die vorläufige Deckung?

A
  • Zustandekommen des Vertrages
  • Ablauf der Antragsbindefrist (6Wochen) oder
  • zur ausdrücklichen Ablehnung des Antrages durch VR
60
Q

Besonderheiten des Versicherungsvertrages?

A
  • Unsicherheitsfaktor= Versicherungsfall muss zukünftiges, ungewisses Ereignis haben
  • Unsichtbare Ware= Das Produkt “Versicherungsschutz” kann nicht gesehen werden -> daher wichtig -> Kunden gut & umfangreich beraten-
  • Freiwilligkeit= Versicherungsvertrag beruht auf freiwilligen Entschluss
  • Massenvertrag= Jede Sparte gibt es Bedingungen -> die für alle Verträge dieser Sparten gleich sind. Wer Vertrag -> in einer Sparte abschließt -> übernimmt automatisch gleichartige Vertragspunkte
  • Unterwerfungsvertrag= Beide Partner unterwerfen sich automatisch z.B. AVB -> für betroffene Sparten -> AVB auch bindend gelten, wenn nicht darüber gesprochen wurde & wenn Inhalt nicht bekannt sein sollte
61
Q

Inhalt der Polizze?

A
  • Name & Anschrift des VR
  • Name & Anschrift des VN
  • Polizzennummer
  • Ausstellungsdatum der Polizze
  • Versicherte Sparten
  • Versicherte Sachen/Personen
  • Versicherungssumme & Leistung/Umfang/Höhe
  • Beginn & Ablauf
  • Prämie/ Zahlung
62
Q

Möglicher Inhalt der Polizze?

A
  • Bezugsrecht
  • Inkassoadresse (wenn Abweichung von Wohnadresse)
  • Hinweis auf automatische Verlängerung
  • Hinweise auf eventuelle Mitversicherung
63
Q

Beginn des Versicherungsschutzes?

A
  • Formeller Beginn= Zeitpunkt der bekannt gegebenen Willensübereinstimmung der Partner
  • Materieller Beginn= Beginn des Versicherungsschutzes, zumeist nach Zahlung der Erstprämie
  • Technischer Beginn= Beginn laut Datum der Versicherungspolizze
64
Q

Grundsätzliche Regeln zum Beginn des Versicherungsschutzes?

A

Beginn des Versicherungsschutzes ist ausdrücklich 0 Uhr (Praxis)
Falls nicht, um 12 Uhr (§7 VersVG) Mittagsregel

65
Q

Arten der Vertragsbeendigung?

A
  • Einvernehmliche
  • Zeitablauf, Kündigung
  • Interessenswegfall
  • Veräußerung der Versicherten Sache
66
Q

Was ist ein Rücktritt?

A

Vertrag wird rückwirkend aufgelöst -> bedarf einer einseitigen Willenserklärung
§5b: Antragskopie nicht übergeben, AVB nicht rechtzeitig ausgehändigt, Informationspflichten gemäß §9a/18b VAG nicht ausgefüllt

67
Q

Kein Rücktrittsrecht, wenn … ?

A
  • Laufzeit weniger als 6 Monate

- Antragskopie + AVB rechtzeitig erhalten, muss in geschriebener Form + fristgerecht erklärt werden

68
Q

Kündigung nach §3 u. 3a KSchG?

A

Ohne Angaben von Gründen

Kein Rücktrittsrecht, wenn selbst angebahnt ohne Besprechungen vorausgegangen sind

69
Q

Wie lauten die Rücktrittsfristen?

A
  1. VN erhält Polizze + VB + Belehrung + Info gem. §9a/18b VAG –> Frist 2 Wochen
  2. VN erhält Polizze, keine VB, aber Belehrung + Info gem. §9a/18b VAG –> Frist 1 Monat
  3. VN erhält Polizze + VB + Info gem. §9a/18b VAG, aber keine Belehrung über Rücktrittsrecht –> unbefristetes Rücktrittsrecht
70
Q

Was ist eine Kündigung?

A

Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung Vers.vertrag kann gegenwärtig oder zukünftig beendet werden

71
Q

Welche Arten einer Kündigung gibt es?

A
Ordentliche= ohne besonderen Grund, aber unter Einhaltung einer Frist
Außerordentliche= gesetzlich, vorgesehener, vertraglich vereinbarter Grund z.B. Verletzung, vertraglich, vereinbarter Obliegenheit, Konkurs des VN, Veräußerung der versicherten Sache
72
Q

Was bedeutet Zeitablauf?

A

Vers.vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen -> endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch. (Bei Schaden-/ Unfallversicherung -> oft Versicherungsverträge mit Verlängerungsklausel abgeschlossen -> verlängern sich nach Ablauf um 1 Jahr -> will VN beendet -> muss kündigen)

73
Q

Was passiert bei Veräußerung der versicherten Sache?

A

Wenn versicherte Sache von VN veräußert wird, so geht Versicherungsvertrag auf den Erwerber über
Sinn –> Erwerber lückenlosen Versicherungsschutz bieten

74
Q

Was ist die Anzeigepflicht?

A

VN & Erwerber –> verpflichtet Veräußerung zu melden
Folgen einer Nichtmeldung -> Schaden der nach 1 Monat, nach Zeitpunkt wo er hätte melden müssen, besteht -> wird nicht gedeckt -> Deckung erst nach dem Veräußerung gemeldet wurde

75
Q

Deckung bleibt bestehen, wenn VN …

A
  • Nachweis, dass Anzeige der Veräußerung nicht vorsätzlich unterlassen hat
  • Nachweis, dass zwischen Veräußerung & Eintritt des Schadens kein ursächlicher Zusammenhang besteht
76
Q

Was passiert bei der Kündigung seitens des Erwerbers?

A

Haben außerordentliches Kündigungsrecht. Alter VN kann Vertrag niemals kündigen. Kündigung frühestens mit Eintragung im Grundbuch, muss innerhalb 1 Monats erfolgen. Für Erwerber beginnt die Monatsfrist, wenn er weiß, dass er Eigentümer ist -> das Versichersicherungsvertrags besteht & wer VR ist

77
Q

Kündigt der Erwerber:

A

Auflösung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Laufzeit

78
Q

Kündigt der VR:

A

Auflösung nach 1 Monat nachdem Erwerber Kündigung erhalten hat

79
Q

Was passiert beim Wegfall des versicherten Interesses?

A

Vertrag für VN keinen Sinn, wenn keine Gefahr/Risiko besteht

  • fehlt Interesse von Anfang an -> kann der Vertrag nicht wirksam abgeschlossen werden. VR kann von VN nur angemessene Geschäftsgebühr verlangen
  • Versicherungsvertrag erlischt, wenn Interesse nach Beginn wegfällt. VR kann Prämie bis Zeitpunkt vom Wegfall des Interesses erfahren hat, verlangen
80
Q

Wo sind Rechtspflichten & Obliegenheiten geregelt?

A
  • Versicherungsvertragsgesetz
  • Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Spezielle Versicherungsbedingungen
  • Einzelvertragliche Vereinbarungen
81
Q

Was ist der Unterschied zwischen Rechtspflichten & Obliegenheiten?

A

Rechtspflichten kann man einklagen bzw über Gericht mittels Klage erzwingen
Obliegenheitsverletzung nicht, sind aber anderes bestrafbar => Leistungsfreiheit oder besondere Kündigungsrechte

82
Q

Was ist eine Obliegenheit?

A

VN soll etwas tun oder nicht tun, damit er nicht Ansprüche aus Versicherungsvertrag verliert z.B. Schaden sofort melden

83
Q

Welche Rechtsfolgen hat Verletzung einer Rechtspflicht?

A

Unter Umstände Schadenersatzpflicht des Partners, der Rechtspflichten verletzt

84
Q

Welche Rechtsfolgen zieht eine Obliegenheitsverletzung nach sich?

A

Verlust des Versicherungsschutzes (Leistungsfreiheit des VR)

85
Q

Was ist das Verschuldensprinzip?

A

Nur bei Schulden treten Folgen einer Obliegenheitsverletzung auf

86
Q

Was ist das Kausalitätsprinzip?

A

Versicherungsfall muss wegen Obliegenheitsverletzung eingetreten & Folgen bzw Aufklärung erschwert worden sein -> Versicherungsfall muss mit Obliegenheitsverletzung im Zusammenhang stehen

87
Q

Kein Verschulden oder leichte Fahrlässigkeit

A

Leistungspflicht des VR besteht

88
Q

Was ist die Grobe Fahrlässigkeit?

A

Deckung bleibt im Maß bestehen, wenn VN Kausalitätsgegenbeweiß bringen kann

89
Q

Was ist das Klarstellungsprinzip?

A

VR muss VN ausdrücklich mitteilen, dass VR aufgrund Obliegenheitsverletzung leistungsfrei ist

90
Q

Was ist das Prinzip des aliquoten Leistungsfreiheit?

A

Tritt nur ein, wenn Obliegenheit verletzt wurde

91
Q

Was sind die Pflichten des VN?

A

Befolgung der Rechtspflichten und Obliegenheiten

92
Q

Was sind die Rechtspflichten des VN?

A

Prämienzahlung

93
Q

Was sind die Obliegenheiten des VN?

A

Primäre-> vor Eintritt des Versicherungsfalles
Sekundäre-> nach Eintritt des Versicherungsfalles
Schadensanzeige

94
Q

Was ist die Schickschuld?

A

VN Pflicht -> Prämie auf seine Gefahr & Kosten an VR übermitteln –> rechtzeitiges Zahlen der Prämie = rechtzeitiges wegschicken

95
Q

Welche gesetzlichen Obliegenheiten gibt es?

A
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht
  • VR muss viele und genaue Infos über Risiko haben -> zum versichern
  • VN muss VR sämtliche Umstände des Risikos vor Abschluss des Vertrages anzuzeigen
96
Q

Welche 2 Varianten des Anzeigens kennen Sie?

A

Fragenkatalog ->VR -> ausdrückliche, gestellte & präzise Antragsfragen. VN vertraut auf Katalog
-Spontane Anzeigepflicht -> VR keine Fragen -> VN muss selbst einschätzen, welche Umstände anzeigepflichtig sind oder nicht

97
Q

Was ist die Vorvertragliche Anzeigepflicht?

A

Alle Information über Risiko weitergeben, Anzeige einer Wohnsitzänderung VR binnen 1 Monat zurücktreten, wenn unrichtig & arglisitig verschwiegen & Gefahrenerhöhung Umstände

98
Q

Was ist die gewillkürte Gefahrenerhöhung?

A

Erhöht VN bewusst & schuldhaft die Gefahr (Leistungsfreiheit & fristlose Kündigung)

99
Q

Was ist die nicht gewillkürte Gefahrenerhöhung?

A

Verändert sich unabhängig von Willen des VN = sofort melden, VR hat 1 Monat zeit zu kündigen, Leistungspflicht bleibt bestehen insoweit kein Zusammenhang mit der Gefahrenerhöhung besteht

100
Q

Was sind vertragliche Obliegenheiten?

A

Informationspflicht & Anzeigepflicht, Geringhaltung der Gefahr

101
Q

Rechtspflichten des VR, Art der Leistung?

A

Schadenersatz in Geld, einmalige Leistung, Naturalleistung, längere Leistung, Verzicht auf Prämienzahlung, Dauerleistung

102
Q

Rechtspflichten des VR, Umfang der Leistung?

A

Ausdrücklich in der Polizze angeführt oder ergibt sich aus dem Umfang des eingetretenen Ereignisses (Versicherungssumme ist Obergrenze)

103
Q

Was bedeutet Abzugsfranchise beim Selbstbehalt?

A

VN muss von jedem Schaden einen vertraglich festgelegten Teil selbst zahlen

104
Q

Was bedeutet Integralfranchise beim Selbstbehalt?

A

VN trägt alle Schäden bis zu dieser Höhe, ab dieser Höhe trägt der VR das Risiko

105
Q

Was ist eine Unterversicherung?

A

Versicherungssumme < Versicherungswert (Schaden x VS/tatsächlichen Wert)

106
Q

Was ist eine Überversicherung?

A

VS > als Wert (bekommt nicht mehr als der Schaden ausmacht)

107
Q

Was ist eine Mehrfachversicherung?

A

Ein und dieselbe Sache bei 2 oder mehreren VR versichert ist, so das der Versicherungswert nicht übersteigt

108
Q

Was ist eine Doppelversicherung?

A

Ein und dieselbe Sache bei 2 oder mehreren VR versichert ist, da übersteigt die VS den Versicherungswert?

109
Q

Ab wann ist ein Versicherungsfall verjährt?

A

Ab 3 Jahren

110
Q

Obliegenheiten des VR?

A

Antragsdurchschrift, Aushändigung der Versicherungsbedingungen, Negativer Deckungshinweis, Billigungsklausel

111
Q

Was sind die Bestandteile der Prämie?

A

Netto (Risikoprämie/ Verwaltungskosten/ Organisationskosten/ Sparprämie) Inkassokosten, Polizzengebühr, Versicherungssteuer=Brutto

112
Q

Pro-Rata-Prämie?

A

Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, bekommt der VR nur bis zu diesem Zeitpunkt eine Prämie

113
Q

Erstprämie:

A

-qualifizierte Aufforderung & löst eine Zahlungsfrist von 14 Tagen aus, wird nicht bezahlt kann VR zurücktreten & ist leistungsfrei (nur wenn kein Bagatellverzug vorliegt)

114
Q

Was passiert bei Verzug der Folgeprämie?

A

-Qualifizierte Mahnung & Zahlungsfrist von 2 Wochen (1 Monat Feuer, Gebäude) & Belehren (Verlust des Versicherungsschutzes) wird weiter nicht bezahlt kann VR fristlos kündigen & ist leistungsfrei

115
Q

Was ist die Reaktivierungspflicht?

A

VN wenn er innerhalb 1 Monats nach Ablauf der Nachfrist oder nach der Kündigung sämtliche Rückstände + Zinsen & Kosten an den VR zahlt & kein Versicherungsfall eingetreten ist