AAA Definitionen Flashcards
Jagdrecht
ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zu Hege verbunden.
Wild
wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (BJG/SJG)
Ziel der Hege
angepasster, artenreicher, gesunder Wildbestand, Sicherung durchgeführter land-forst- und Fischereiwirtschaftlicher Nutzung
Jagdausübung
-Aufsuchen (Vorbereitungshandlung-Ordnungswiedrigkeit),
-Nachstellen,
-Fangen
-Erlegen von Wild
Grundsätze der Waidgerechtigkeit
-unnötige Qualen ersparen
-Chance geben
-Wild als Mitgeschöpf achten -anständiges Verhalten der Jäger untereinander
Es ist des Jägers Ehrenschild
Das er beschützt und hegt sein Wild
Waidmännisch jagt wie sichs gehört
Den Schöpfer im Geschöpfe ehrt
Eigenjagdbezirk
mind 75ha zusammenhängende bejagbare Fläche im Eigentum einer Person oder Personengemeinschaft
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
mind 75ha zusammenhängende bejagbare Fläche, Mindestgröße 150ha
Ersatzpflichtiger Wildschaden
Schaden durch Schalenwild, Kaninchen, Fasan an:
-Grundstücken
-den damit fest verbundenen und getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen.
Jagdschaden
durch Jagdausübende missbräuchlich an Grundstücken angerichtete Schäden
Befriedete Bezirke
Kraft Gesetz:
-Gebäude
-Hofräume
-an Behausungen anstoßende Hausgärten
-Friedhöfe
-Autobahnen
-Zoos/Tiergehege
Kraft Verwaltungsakt:
-Öffentl. Anlagen
-Naturschutzgebiete
-Vollständig eingefriedete, für den Menschen nicht zugänglich und ohne Einsprünge für Schalenwild
-Geschlossene Gewässer
Wildfolge
Verfolgung angeschossener oder schwer kranken Wildes über die Reviergrenze
Örtliche Verbote
ROSL
Die Ausübung der Jagd ist verboten an allen Orten, an denen nach den Umständen des Einzelfalles die öffentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit oder das Leben in Gefahr sind.
Jedermann Recht
Nach StPo ist jedermann befugt, einen Straftäter, der auf frischer Tat angetroffen wird, vorläufig festzunehmen, sofern diese Person nicht bekannt ist oder die Personalien nicht feststellbar sind
Jagdwilderei
begeht nach StGB wer vorsätzlich unter fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrecht dem Wilde nachstellt, es fängt erlegt oder einem Dritten zueignet oder wer Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen, beschädigt, zerstört oder sich oder Dritten zueignet.
Notwehr
diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (Nothilfe) abzuwehren - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel
Notstand
wie Notwehr, aber Bedrohung durch Umstand oder Sache (keiner Person) - Grundsatz der Güterabwägung
Jagdschutz
der Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen, sowie die Sorge um die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften sowie im Saarland der tierschutzrechtlichen Vorschriften
Jagdschutzberechtigter (JSB)
-JAB
-Bestätigte Jagdaufseher
-Forstbeamte im Revierdienst
-Polizeivollzugsbeamte
Besondere Befugnisse der JSB
Personalienfeststellung/Abnahmerecht
Was regelt das Waffengesetz?
regelt dem Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Waffen sind
-Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände
-tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
-tragbare Gegenstände, die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die im Waffengesetz genannt sind.
Schusswaffen sind
Gegenstände bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden
Feuerwaffen
sind Schusswaffen bei denen heiße Gase verwendet werden
Schusswaffen gleichgestellt sind
die wesentliche Teile einer Schusswaffe
Erwerben
Es erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt dadrüber erlangt (d.h. wer die Möglichkeit erhält nach eigenem Willen damit umzugehen) z.B. durch Leihe, Miete, Fund, Erbschaft, Diebstahl. Kauf nur bedingt
Besitzen
Es besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt dadrüber ausübt
Überlassen
Es überlässt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt
Führen
Es führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Bezirks oder von Schießstätten ausübt.
Definition der Waffe generell:
- Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände
2.Tragbare Gegenstände
-die dazu bestimmt sind die Angriffs oder Abwehr-Fähigkeit von Menschen herabzusetzen.
-die nicht dazu bestimmt sind, aber dazu geeignet (gekorene Waffen) und die im Waffengesetz genannt sind.
Schusswaffe
Gegenstände die bestimmt sind
zum Angriff, Verteidigung, Signalgebung, Jagd, Distanzinjektion, Spiel oder Sport
bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.