A.A. Verwaltungsrecht (Rechtl. Grundlagen Des Verwaltungshandelns Flashcards
! Das Recht !
Das Recht ordnet verbindlich mit dem Ziel der Gerechtigkeit das äußere Verhalten der Menschen
Grundfunktion des Rechts
- Ordnungs- u. Organisationsfunktion
> Regelung des menschlichen Zsm.-Lebens, des Verhältnisses zwischen Bürger u. Staat u. aktives Einwirken des Rechts auf die gesellschaftliche Entwicklung - Gerechtigkeitsfunktion
> Ausschluss von Ungerechtigkeit u. Willkür - Friedensfunktion
> Sicherung des gesellschaftlichen Friedens u. der gesellschaftlichen Ordnung
Rechtsordnung (RO)
- Die RO ist die Gesamtheit der Rechtsnormen einer Rechtsgemeinschaft.
- umfasst alle alle schriftlich u. mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze u Rechtsnormen, die für Zsm.-Leben innerhalb der menschlichen Gesellschaft von Bedeutung sein können.
> > damit stellt sie eine verbindliche Ordnung für das Zsm.-Leben von Menschen u. eine Regelung für das ÄUẞERE VERHALTEN von Menschen dar!!!
3 Voraussetzungen für RO erforderlich
- Autorität (in DE = der Staat)
- Menschliche Gemeinschaft (die diese Rechtsnormen annimmt - in DE = Bürger bzw. Staatsvolk)
- Geltungsbereich (in DE ist der Geltungsbereich das Staatsgebiet)
> > Staat, Staatsvolk, Staatsgebiet!!!
! Rechtsnormen !
Eine Rechtsnorm ist die einzelne rechtliche Sollensanforderung an die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft. Sie besteht i.d.R. aus einem TATBESTAND u einer RECHTSFOLGE
> > Wenn-Dann-Formel
(Wer einen Menschen tötet…, wird mit Freiheitsstrafe…)
4 Grundtypen von Rechtsnormen:
- Verbot
(hoheitliche Ausschließung eines bestimmten Verhaltens, zB du sollst nicht töten) - Gebot
(Hoheitliche Anordnungen eines bestimmten Verhaltens, zB du sollst bestimmte Verkehrsregeln einhalten) - Erlaubnis
(Zb Halteverbot von Mo-Fr, Samstags u Sonntags erlaubt, o. Führen eines Kfz nur mit gültige Fahrerlaubnis gestattet) - Freistellung
(Befreit von einem, im Übrigen gebotenen Verhalten, Zb Fahrer unterliegt dem Gebot der allg. Straßenverkehrsvorschriften, außer beim Vorliegen von genau fixierten Gründen dann Befreiung)
> > Nichteinhaltung von Verboten u. Geboten wird idR mit Sanktionen geahndet!!!