A.A. Verwaltungsrecht (Rechtl. Grundlagen Des Verwaltungshandelns Flashcards

1
Q

! Das Recht !

A

Das Recht ordnet verbindlich mit dem Ziel der Gerechtigkeit das äußere Verhalten der Menschen

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2
Q

Grundfunktion des Rechts

A
  1. Ordnungs- u. Organisationsfunktion
    > Regelung des menschlichen Zsm.-Lebens, des Verhältnisses zwischen Bürger u. Staat u. aktives Einwirken des Rechts auf die gesellschaftliche Entwicklung
  2. Gerechtigkeitsfunktion
    > Ausschluss von Ungerechtigkeit u. Willkür
  3. Friedensfunktion
    > Sicherung des gesellschaftlichen Friedens u. der gesellschaftlichen Ordnung
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3
Q

Rechtsordnung (RO)

A
  • Die RO ist die Gesamtheit der Rechtsnormen einer Rechtsgemeinschaft.
  • umfasst alle alle schriftlich u. mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze u Rechtsnormen, die für Zsm.-Leben innerhalb der menschlichen Gesellschaft von Bedeutung sein können.

> > damit stellt sie eine verbindliche Ordnung für das Zsm.-Leben von Menschen u. eine Regelung für das ÄUẞERE VERHALTEN von Menschen dar!!!

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4
Q

3 Voraussetzungen für RO erforderlich

A
  1. Autorität (in DE = der Staat)
  2. Menschliche Gemeinschaft (die diese Rechtsnormen annimmt - in DE = Bürger bzw. Staatsvolk)
  3. Geltungsbereich (in DE ist der Geltungsbereich das Staatsgebiet)

> > Staat, Staatsvolk, Staatsgebiet!!!

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5
Q

! Rechtsnormen !

A

Eine Rechtsnorm ist die einzelne rechtliche Sollensanforderung an die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft. Sie besteht i.d.R. aus einem TATBESTAND u einer RECHTSFOLGE

> > Wenn-Dann-Formel
(Wer einen Menschen tötet…, wird mit Freiheitsstrafe…)

4 Grundtypen von Rechtsnormen:

  • Verbot
    (hoheitliche Ausschließung eines bestimmten Verhaltens, zB du sollst nicht töten)
  • Gebot
    (Hoheitliche Anordnungen eines bestimmten Verhaltens, zB du sollst bestimmte Verkehrsregeln einhalten)
  • Erlaubnis
    (Zb Halteverbot von Mo-Fr, Samstags u Sonntags erlaubt, o. Führen eines Kfz nur mit gültige Fahrerlaubnis gestattet)
  • Freistellung
    (Befreit von einem, im Übrigen gebotenen Verhalten, Zb Fahrer unterliegt dem Gebot der allg. Straßenverkehrsvorschriften, außer beim Vorliegen von genau fixierten Gründen dann Befreiung)

> > Nichteinhaltung von Verboten u. Geboten wird idR mit Sanktionen geahndet!!!

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