9. Deliktsrecht Flashcards

1
Q

Wie klausurrelevant ist Deliktsrecht?

A

Sehr, aber auch sehr dankbar, weil die Prüfungsreihenfolge sehr klar ist, sobald § 823 BGB als AGL gewählt wurde.

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2
Q

klassische Formulierungen zu Kausalketten

A

“Es liegt (nicht) außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, dass…”

“Die Kausalkette wird (auch nicht) durch … unterbrochen.”

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3
Q

Klausurtipp Deliktsrecht

A

unbedingt vollständig prüfen, ggf. im Hilfsgutachten

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4
Q

Formulierung zu Rechtswidrigkeit durch aktives Tun?

A

“Rechtwidrigkeit wird indiziert.” (reicht aus)

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5
Q

Was ist nicht vom § 823 BGB geschützt?

A

entgangener Gewinn

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6
Q

Wie soll man in der Klausur Mitverschulden einbeziehen?

A

In Prozent angeben, 50% sind fast immer richtig/nicht falsch.

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7
Q

Wie ist immatrieller Schaden geregelt?

A

nur aufgrund der Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung nach § 253 BGB

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8
Q

mögliche Herausgabeansprüche des Eigentümers

A

§985 BGB
• Eigentum
• Besitz
• Kein Recht zum Besitz

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9
Q

Unterschied Eigentum und Besitz

A
Eigentum = rechtlicher Verfügungsgewalt
Besitz = tatsächliche Gewalt über die Sache
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10
Q

Unterschied Gefälligkeitsvertrag und reine Gefälligkeit

A

Gefälligkeitsvertrag z.B. Schenkung

reine Gefälligkeit z.B. einwinken beim Einparken

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11
Q

Unterschied haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

A

haftungsbegründend
• Ist die Pflichtverletzung kausal für die Rechtsgutsverletzung?

haftungsausfüllend
• Ist der Schaden kausal auf die Rechtsgutsverletzung zurückzuführen?

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12
Q

Stichworte zu “ungerechtfertigte Bereicherung”

A

• „Kondiktionen“ (condictio= Rückforderung)
a) Leistungskondiktion (Bsp.: §812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB „durch Leistung“)
b) Nichtleistungskondiktion (Bsp.: §812 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BGB „auf sonstige Weise“)
• Herausgabe / Wertersatz (§818 Abs. 2 BGB)
• Entreicherung (§818 Abs. 3 BGB)

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13
Q

Voraussetzungen und Rechtsfolgen des §812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB

A
Voraussetzungen:
Wer...
• etwas erlangt (= Vermögensvorteil)
• durch Leistung
• ohne rechtlichen Grund

Rechtsfolge:
• ist […] zur Herausgabe verpflichtet

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14
Q

Welche Rechtsgüter könnten verletzt sein, wenn das Deliktsrecht einen Schadensersatz verlangt?

A

§823 Abs. 1 BGB
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig…

  • das Leben,
  • den Körper,
  • die Gesundheit,
  • die Freiheit,
  • das Eigentum
  • oder ein sonstiges Recht (z.B. allg. Persönlichkeitsrecht)

…eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. “

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15
Q

Tatbestandsvoraussetzungen für SEA nach Deliktrecht

A
  • Rechtsgutsverletzung
  • Handlung (durch Tun oder Unterlassen) des Anspruchsgegners
  • haftungsbegründende Kausalität
  • Rechtswidrigkeit (= kein Rechtfertigungsgrund)
  • Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit; vgl. §276 Abs. 2 BGB)
  • ersatzfähiger Schaden (vgl. §249 ff. BGB)
  • haftungsausfüllende Kausalität
  • (Kein Mitverschulden, §254 BGB)
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16
Q

wichtigste AGLs Deliktsrecht

A

§823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz
§826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)
§831 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfe)

17
Q

Verrichtungsgehilfe vs. Erfüllungsgehilfe

A

Erfüllungsgehilfe, §278 BGB
• Zurechnung des Verschuldens

Verrichtungsgehilfe, §831 BGB
• eigene AGL
• Exkulpationsmöglichkeit da an Weisungen gebunden

18
Q

Verrichtungsgehilfe und Erfüllungsgehilfe vs. Stellvertreter

A

Stellvertreter ist nach §164 ff. BGB in die Abgabe einer Willenserklärung „eingebunden“

19
Q

Gefährdungshaftung

A

§§833 ff. BGB; §7 StVG; §§1 ff. ProdHaftG
• Schaffung bzw. Betreiben einer Gefahrenquelle
• Kein Verschulden erforderlich

20
Q

Wo ist Art und Umfang des Schadensersatzes bei Mitverschulden geregelt?

A

Mitverschulden: §254 BGB