9. Deliktsrecht Flashcards
Wie klausurrelevant ist Deliktsrecht?
Sehr, aber auch sehr dankbar, weil die Prüfungsreihenfolge sehr klar ist, sobald § 823 BGB als AGL gewählt wurde.
klassische Formulierungen zu Kausalketten
“Es liegt (nicht) außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, dass…”
“Die Kausalkette wird (auch nicht) durch … unterbrochen.”
Klausurtipp Deliktsrecht
unbedingt vollständig prüfen, ggf. im Hilfsgutachten
Formulierung zu Rechtswidrigkeit durch aktives Tun?
“Rechtwidrigkeit wird indiziert.” (reicht aus)
Was ist nicht vom § 823 BGB geschützt?
entgangener Gewinn
Wie soll man in der Klausur Mitverschulden einbeziehen?
In Prozent angeben, 50% sind fast immer richtig/nicht falsch.
Wie ist immatrieller Schaden geregelt?
nur aufgrund der Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung nach § 253 BGB
mögliche Herausgabeansprüche des Eigentümers
§985 BGB
• Eigentum
• Besitz
• Kein Recht zum Besitz
Unterschied Eigentum und Besitz
Eigentum = rechtlicher Verfügungsgewalt Besitz = tatsächliche Gewalt über die Sache
Unterschied Gefälligkeitsvertrag und reine Gefälligkeit
Gefälligkeitsvertrag z.B. Schenkung
reine Gefälligkeit z.B. einwinken beim Einparken
Unterschied haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
haftungsbegründend
• Ist die Pflichtverletzung kausal für die Rechtsgutsverletzung?
haftungsausfüllend
• Ist der Schaden kausal auf die Rechtsgutsverletzung zurückzuführen?
Stichworte zu “ungerechtfertigte Bereicherung”
• „Kondiktionen“ (condictio= Rückforderung)
a) Leistungskondiktion (Bsp.: §812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB „durch Leistung“)
b) Nichtleistungskondiktion (Bsp.: §812 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BGB „auf sonstige Weise“)
• Herausgabe / Wertersatz (§818 Abs. 2 BGB)
• Entreicherung (§818 Abs. 3 BGB)
Voraussetzungen und Rechtsfolgen des §812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB
Voraussetzungen: Wer... • etwas erlangt (= Vermögensvorteil) • durch Leistung • ohne rechtlichen Grund
Rechtsfolge:
• ist […] zur Herausgabe verpflichtet
Welche Rechtsgüter könnten verletzt sein, wenn das Deliktsrecht einen Schadensersatz verlangt?
§823 Abs. 1 BGB
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig…
- das Leben,
- den Körper,
- die Gesundheit,
- die Freiheit,
- das Eigentum
- oder ein sonstiges Recht (z.B. allg. Persönlichkeitsrecht)
…eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. “
Tatbestandsvoraussetzungen für SEA nach Deliktrecht
- Rechtsgutsverletzung
- Handlung (durch Tun oder Unterlassen) des Anspruchsgegners
- haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit (= kein Rechtfertigungsgrund)
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit; vgl. §276 Abs. 2 BGB)
- ersatzfähiger Schaden (vgl. §249 ff. BGB)
- haftungsausfüllende Kausalität
- (Kein Mitverschulden, §254 BGB)