1.-3. Einführung, Anspruchsgrundlagen, Rechtsgeschäftslehre Flashcards
Unterteilung des deutschen Rechtssystems
- öffentliches Recht
- Strafrecht
- Zivilrecht
zusätzlich: Europarecht und Völkerrecht
Unterteilung der drei Rechtskategorien
- materielles Recht
* formelles Recht
Unterformen des Privatrechts
Bürgerliches Recht • allgemeiner Teil • Schuldrecht • Sachenrecht (• Familien- und Erbrecht) Sonstiges Privatrecht/Sonderprivatrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht (• Arbeits-, Immatrialgüter-, Wettbewerbs-, internationales Privatrecht, u.v.m.)
Umgang mit Recht
- gestalten
- Sachverhalt verstehen
- rechtlich bewerten
- ggf. umgestalten
- Sachverhalt verstehen
- usw.
Grundsatz des jur. Arbeitens
Ausgangspunkt jeder rechtlichen Bewertung ist das Gesetz!
Herausforderungen im Umgang mit Recht
- Zusammenstellung des Sachverhalts
- Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften / Strukturierung
- Auslegung von Rechtsvorschriften (ggf. Schließen von Lücken)
- Rechtssicherheit (Literatur und Rechtssprechung heranziehen)
- Übertragung auf den Einzelfall (vgl. Subsumtion)
- Einschätzung von Risiken / Rechtsdurchsetzung
mögliche Anspruchsziele
- Erfüllung (Primärleistung)
- Nacherfüllung (Primärleistung)
- Rückgewähr (Sekundärleistung)
- Unterlassung/Schadensersatz (Sekundärleistung)
Für bestimmte Vertragstypen gibt es besondere Regelungen im BGB.
Welche Vertragstypologien z.B.?
- Kaufvertrag, §§433 ff. BGB
- Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
- Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
- Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
- Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
- Pauschalreisevertrag, § 651a-y BGB
Rechtliche Prüfung im Gutachtenstil
A. Obersatz B. Rechtsfähigkeit I) Anspruch entstanden II) Anspruch nicht untergegangen III) Anspruch durchsetzbar C. Ergebnis
“essentialia negotii”
wesentliche Vertragsbestandteile:
• Vertragsparteien
• Leistung
• Gegenleistung
“invitatio ad offerendum”
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Geschäftsfähigkeit
- rechtsfähig ist nicht gleich geschäftsfähig
- bis zum 7. Geburtstag: nicht geschäftsfähig
- bis zum 18. Geburtstag: eingeschränkt geschäftsfähig
- Volljährige können z.B. unter Drogeneinfluss vorübergehend geschäftsunfähig sein
Klausur: Umgang mit “Sittenwidrigkeit”
- aus dem Bauch heraus
* normalerweise: Literatur und Rechtssprechung studieren
inhaltliche Bestandteile eines jeden Paragraphen
- Tatbestand
* Rechtsfolge
Bsp. für ein einseitiges Rechtsgeschäft
Auslobung
Bsp. für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft
Vertrag
Definition Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine willentliche Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, i.d.R. “Angebot” und “Annahme”.
mögliche Gründe für eine abhandengekomme Willenserklärung
- Zugang
- Zeitpunkt des Zugangs
- Zugangsvereitelung
objektive Voraussetzungen einer Willenserklärung
• äußerlich wahrnehmbare Handlung
subjektive Voraussetzungen einer Willenserklärung
- Handlungswille
- Erklärungsbewusstsein
- Geschäftswille
Wozu können Nichtigkeitsgründe führen?
Unwirksamkeit von…
• Willenserklärungen
• Rechtsgeschäften
wichtige Nichtigkeitsgründe
- Geschäftsunfähigkeit § 105 Abs. 1 BGB
- Mangel an Form § 125 S. 1 BGB
- Verstoß gg. gesetzliches Verbot § 134 BGB
- Sittenwidrigkeit § 138 Abs. 1 BGB
- ein anfechtbares Rechtsgeschäft wird angefochten § 142 Abs. 1 BGB
Obersatz
A. Wer kann was von wem woraus verlangen?
• Anspruchssteller und -gegner
• Anspruchsziel
• Anspruchsgrundlage (legt implizit die Rechtsfolge fest)
Rechtsfähigkeit
B. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, d.h. jeder Mensch ist rechtsfähig. Bertha ist ein Mensch also rechtsfähig.
Anspruch entstanden
I. Anspruch entstanden
• Anspruch begründende Voraussetzungen
Anspruch nicht untergegangen
II. Anspruch nicht untergegangen
• keine Einwendungen
• z.B. keine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB
Anspruch durchsetzbar
III. Anspruch durchsetzbar
• keine Einreden
• z.B. keine Verjährung nach §§ 194 ff. BGB
mögliche Formen der Rechtsauslegung
- Auslegung des Wortlauts
- systematische Auslegung
- teleologische Auslegung
- historische Auslegung
Auslegung des Wortlauts
Auslegung des Wortlauts
systematische Auslegung
Bewertung des gesamten Rechtssystems und anderer Rechtsvorschriften
teleologische Auslegung
Bewertung des Zwecks des Gesetzgebers
historische Auslegung
Erforschung was der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen wollte
Subsumption
Erörterung, ob der Sachverhalt die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt oder nicht
Bestandteile des Ergebnisses (Teil C des Gutachtens)
- rechtliche Einschätzung
* Risikoeinschätzung
Definition Anspruch nach § 194 BGB
Das Recht, von einem anderen Tun oder Unterlassen zu Verlangen.
Übung: lies § 280 BGB - Schadensersatz bei Pflichtverletzung
Was sind die 4 Voraussetzungen?
Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden:
- Schuldverhältnis existiert, §§ 241 ff. BGB
- Pflichtverletzung
- zu vertreten haben, §§ 276 ff. BGB
- Schaden entstanden, §§ 249 ff. BGB
Übung: lies § 346 BGB - Wirkung des Rücktritts
Was sind die 3 Voraussetzungen?
Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden:
- Rücktrittsrecht (auch genannt -grund) muss existieren, §§ 323 f. BGB
- Vertrag muss existieren
- Rücktrittserklärung muss existieren, § 349 BGB
+4. kein Ausschluss der Anfechtung
Übung: lies § 823 BGB - Schadensersatzpflicht
Was sind die 5 Voraussetzungen?
Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden:
- Rechtsgutverletzung?
- Handlung des AG?
- Rechtswidrigkeit?
- Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Schaden?
Paragraphen für Schadensersatz
§ 280 BGB - Schadensersatz bei Pflichtverletzung
§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht
Klausurtipp im Umgang mit AGL
Prüfen: Ja oder nein - gibt es einen Vertrag?
Dadurch lässt sich vieles direkt ausschließen.
Unterschied in der Folge von Rücktritt und Anfechtung
Rücktritt:
Vertrag wird aufgelöst, Schadensersatz ist möglich
Anfechtung:
Vertrag ist von Beginn an nichtig, also kein Schadensersatz möglich