1.-3. Einführung, Anspruchsgrundlagen, Rechtsgeschäftslehre Flashcards

1
Q

Unterteilung des deutschen Rechtssystems

A
  • öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht

zusätzlich: Europarecht und Völkerrecht

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2
Q

Unterteilung der drei Rechtskategorien

A
  • materielles Recht

* formelles Recht

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3
Q

Unterformen des Privatrechts

A
Bürgerliches Recht
• allgemeiner Teil
• Schuldrecht
• Sachenrecht
(• Familien- und Erbrecht)
Sonstiges Privatrecht/Sonderprivatrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht
(• Arbeits-, Immatrialgüter-, Wettbewerbs-, internationales Privatrecht, u.v.m.)
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4
Q

Umgang mit Recht

A
  1. gestalten
  2. Sachverhalt verstehen
  3. rechtlich bewerten
  4. ggf. umgestalten
  5. Sachverhalt verstehen
  6. usw.
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5
Q

Grundsatz des jur. Arbeitens

A

Ausgangspunkt jeder rechtlichen Bewertung ist das Gesetz!

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6
Q

Herausforderungen im Umgang mit Recht

A
  1. Zusammenstellung des Sachverhalts
  2. Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften / Strukturierung
  3. Auslegung von Rechtsvorschriften (ggf. Schließen von Lücken)
  4. Rechtssicherheit (Literatur und Rechtssprechung heranziehen)
  5. Übertragung auf den Einzelfall (vgl. Subsumtion)
  6. Einschätzung von Risiken / Rechtsdurchsetzung
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7
Q

mögliche Anspruchsziele

A
  • Erfüllung (Primärleistung)
  • Nacherfüllung (Primärleistung)
  • Rückgewähr (Sekundärleistung)
  • Unterlassung/Schadensersatz (Sekundärleistung)
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8
Q

Für bestimmte Vertragstypen gibt es besondere Regelungen im BGB.

Welche Vertragstypologien z.B.?

A
  • Kaufvertrag, §§433 ff. BGB
  • Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
  • Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
  • Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
  • Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
  • Pauschalreisevertrag, § 651a-y BGB
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9
Q

Rechtliche Prüfung im Gutachtenstil

A
A. Obersatz
B. Rechtsfähigkeit
I) Anspruch entstanden
II) Anspruch nicht untergegangen
III) Anspruch durchsetzbar
C. Ergebnis
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10
Q

“essentialia negotii”

A

wesentliche Vertragsbestandteile:
• Vertragsparteien
• Leistung
• Gegenleistung

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11
Q

“invitatio ad offerendum”

A

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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12
Q

Geschäftsfähigkeit

A
  • rechtsfähig ist nicht gleich geschäftsfähig
  • bis zum 7. Geburtstag: nicht geschäftsfähig
  • bis zum 18. Geburtstag: eingeschränkt geschäftsfähig
  • Volljährige können z.B. unter Drogeneinfluss vorübergehend geschäftsunfähig sein
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13
Q

Klausur: Umgang mit “Sittenwidrigkeit”

A
  • aus dem Bauch heraus

* normalerweise: Literatur und Rechtssprechung studieren

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14
Q

inhaltliche Bestandteile eines jeden Paragraphen

A
  • Tatbestand

* Rechtsfolge

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15
Q

Bsp. für ein einseitiges Rechtsgeschäft

A

Auslobung

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16
Q

Bsp. für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft

A

Vertrag

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17
Q

Definition Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist eine willentliche Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, i.d.R. “Angebot” und “Annahme”.

18
Q

mögliche Gründe für eine abhandengekomme Willenserklärung

A
  • Zugang
  • Zeitpunkt des Zugangs
  • Zugangsvereitelung
19
Q

objektive Voraussetzungen einer Willenserklärung

A

• äußerlich wahrnehmbare Handlung

20
Q

subjektive Voraussetzungen einer Willenserklärung

A
  • Handlungswille
  • Erklärungsbewusstsein
  • Geschäftswille
21
Q

Wozu können Nichtigkeitsgründe führen?

A

Unwirksamkeit von…
• Willenserklärungen
• Rechtsgeschäften

22
Q

wichtige Nichtigkeitsgründe

A
  • Geschäftsunfähigkeit § 105 Abs. 1 BGB
  • Mangel an Form § 125 S. 1 BGB
  • Verstoß gg. gesetzliches Verbot § 134 BGB
  • Sittenwidrigkeit § 138 Abs. 1 BGB
  • ein anfechtbares Rechtsgeschäft wird angefochten § 142 Abs. 1 BGB
23
Q

Obersatz

A

A. Wer kann was von wem woraus verlangen?
• Anspruchssteller und -gegner
• Anspruchsziel
• Anspruchsgrundlage (legt implizit die Rechtsfolge fest)

24
Q

Rechtsfähigkeit

A

B. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, d.h. jeder Mensch ist rechtsfähig. Bertha ist ein Mensch also rechtsfähig.

25
Q

Anspruch entstanden

A

I. Anspruch entstanden

• Anspruch begründende Voraussetzungen

26
Q

Anspruch nicht untergegangen

A

II. Anspruch nicht untergegangen
• keine Einwendungen
• z.B. keine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB

27
Q

Anspruch durchsetzbar

A

III. Anspruch durchsetzbar
• keine Einreden
• z.B. keine Verjährung nach §§ 194 ff. BGB

28
Q

mögliche Formen der Rechtsauslegung

A
  • Auslegung des Wortlauts
  • systematische Auslegung
  • teleologische Auslegung
  • historische Auslegung
29
Q

Auslegung des Wortlauts

A

Auslegung des Wortlauts

30
Q

systematische Auslegung

A

Bewertung des gesamten Rechtssystems und anderer Rechtsvorschriften

31
Q

teleologische Auslegung

A

Bewertung des Zwecks des Gesetzgebers

32
Q

historische Auslegung

A

Erforschung was der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen wollte

33
Q

Subsumption

A

Erörterung, ob der Sachverhalt die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt oder nicht

34
Q

Bestandteile des Ergebnisses (Teil C des Gutachtens)

A
  • rechtliche Einschätzung

* Risikoeinschätzung

35
Q

Definition Anspruch nach § 194 BGB

A

Das Recht, von einem anderen Tun oder Unterlassen zu Verlangen.

36
Q

Übung: lies § 280 BGB - Schadensersatz bei Pflichtverletzung

Was sind die 4 Voraussetzungen?

A

Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden:

  1. Schuldverhältnis existiert, §§ 241 ff. BGB
  2. Pflichtverletzung
  3. zu vertreten haben, §§ 276 ff. BGB
  4. Schaden entstanden, §§ 249 ff. BGB
37
Q

Übung: lies § 346 BGB - Wirkung des Rücktritts

Was sind die 3 Voraussetzungen?

A

Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden:

  1. Rücktrittsrecht (auch genannt -grund) muss existieren, §§ 323 f. BGB
  2. Vertrag muss existieren
  3. Rücktrittserklärung muss existieren, § 349 BGB
    +4. kein Ausschluss der Anfechtung
38
Q

Übung: lies § 823 BGB - Schadensersatzpflicht

Was sind die 5 Voraussetzungen?

A

Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden:

  1. Rechtsgutverletzung?
  2. Handlung des AG?
  3. Rechtswidrigkeit?
  4. Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  5. Schaden?
39
Q

Paragraphen für Schadensersatz

A

§ 280 BGB - Schadensersatz bei Pflichtverletzung

§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht

40
Q

Klausurtipp im Umgang mit AGL

A

Prüfen: Ja oder nein - gibt es einen Vertrag?

Dadurch lässt sich vieles direkt ausschließen.

41
Q

Unterschied in der Folge von Rücktritt und Anfechtung

A

Rücktritt:
Vertrag wird aufgelöst, Schadensersatz ist möglich

Anfechtung:
Vertrag ist von Beginn an nichtig, also kein Schadensersatz möglich