1.-3. Einführung, Anspruchsgrundlagen, Rechtsgeschäftslehre Flashcards
Unterteilung des deutschen Rechtssystems
- öffentliches Recht
- Strafrecht
- Zivilrecht
zusätzlich: Europarecht und Völkerrecht
Unterteilung der drei Rechtskategorien
- materielles Recht
* formelles Recht
Unterformen des Privatrechts
Bürgerliches Recht • allgemeiner Teil • Schuldrecht • Sachenrecht (• Familien- und Erbrecht) Sonstiges Privatrecht/Sonderprivatrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht (• Arbeits-, Immatrialgüter-, Wettbewerbs-, internationales Privatrecht, u.v.m.)
Umgang mit Recht
- gestalten
- Sachverhalt verstehen
- rechtlich bewerten
- ggf. umgestalten
- Sachverhalt verstehen
- usw.
Grundsatz des jur. Arbeitens
Ausgangspunkt jeder rechtlichen Bewertung ist das Gesetz!
Herausforderungen im Umgang mit Recht
- Zusammenstellung des Sachverhalts
- Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften / Strukturierung
- Auslegung von Rechtsvorschriften (ggf. Schließen von Lücken)
- Rechtssicherheit (Literatur und Rechtssprechung heranziehen)
- Übertragung auf den Einzelfall (vgl. Subsumtion)
- Einschätzung von Risiken / Rechtsdurchsetzung
mögliche Anspruchsziele
- Erfüllung (Primärleistung)
- Nacherfüllung (Primärleistung)
- Rückgewähr (Sekundärleistung)
- Unterlassung/Schadensersatz (Sekundärleistung)
Für bestimmte Vertragstypen gibt es besondere Regelungen im BGB.
Welche Vertragstypologien z.B.?
- Kaufvertrag, §§433 ff. BGB
- Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
- Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
- Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
- Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
- Pauschalreisevertrag, § 651a-y BGB
Rechtliche Prüfung im Gutachtenstil
A. Obersatz B. Rechtsfähigkeit I) Anspruch entstanden II) Anspruch nicht untergegangen III) Anspruch durchsetzbar C. Ergebnis
“essentialia negotii”
wesentliche Vertragsbestandteile:
• Vertragsparteien
• Leistung
• Gegenleistung
“invitatio ad offerendum”
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Geschäftsfähigkeit
- rechtsfähig ist nicht gleich geschäftsfähig
- bis zum 7. Geburtstag: nicht geschäftsfähig
- bis zum 18. Geburtstag: eingeschränkt geschäftsfähig
- Volljährige können z.B. unter Drogeneinfluss vorübergehend geschäftsunfähig sein
Klausur: Umgang mit “Sittenwidrigkeit”
- aus dem Bauch heraus
* normalerweise: Literatur und Rechtssprechung studieren
inhaltliche Bestandteile eines jeden Paragraphen
- Tatbestand
* Rechtsfolge
Bsp. für ein einseitiges Rechtsgeschäft
Auslobung
Bsp. für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft
Vertrag