5. Schuldrecht Flashcards

1
Q

Wann entsteht eine Sekundärpflicht?

A

…wenn eine Primärpflicht verletzt wird.

Schadensersatz ist z.B. eine Sekundärpflicht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Klausurtipp Fahrlässigkeit

A

Definition von Fahrlässigkeit immer erst aufschreiben, bevor Fahrlässigkeit untersucht wird.
vgl. § 276 Abs. 2 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Untergliederung des allgemeinen Teils des Schuldrechts

§§ 275 ff.

A
  1. Unmöglichkeit, §§ 275 Abs. 1-3, 311a BGB
  2. Schadensersatz, §§ 280 ff. BGB
  3. Schuldverzug, § 286 BGB
  4. Rücktritt, §§ 323, 346 ff. BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Definition Unmöglichkeit

A

Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit der Leistung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Arten der Unmöglichkeit

§ 275 BGB Ausschluss der Leistungspflicht

A
  • für den Schuldner oder jedermann unmöglich
  • Aufwand in grobem Missverhältnis (faktische Unmöglichkeit)
  • persönliche Abwägung (moralische Unmöglichkeit)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Die zwei Sorten von Unmöglichkeit

A

objektiv
• für jedermann unmöglich

subjektiv
• Schuldner kann die Leistung nicht erbringen, aber jemand anderes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

In welchem Teil des Prüfungsschemas wird Unmöglichkeit geprüft?

A

AU:
• objektive Unmöglichkeit nach § 275 I BGB

AD:
• faktische Unmöglichkeit nach § 275 II BGB
• moralische Unmöglichkeit nach § 275 III BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was passiert gem. § 326 BGB, wenn der Schuldner nicht nach § 275 BGB zu leisten braucht?

A
  • § 326 I BGB: Anspruch auf Gegenleistung entfällt
  • § 326 II BGB: Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen bei Schuld für Umstände nach § 275 BGB oder Annahmeverzug des Gläubigers
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

bester Spicker für die Klausur

A

§ 275 IV BGB

“Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

AGL Unmöglichkeit (nach Zeitpunkt der Unmöglichkeit)

A

Anfänglich:
• Unmöglichkeit schon bei Vertragsschluss
• § 311a II BGB

Nachträglich:
• Unmöglichkeit erst nach Vertragsschluss
• §§ 280 I, III, 283 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Unterscheidungen von Arten von Schuld

A
  • Gattungsschuld
  • Vorratsschuld (Unterfall der Gattungsschuld)
  • Stückschuld
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Konkretisierung

A

• Gattungsschuld wird zu Stückschuld
• § 243 II BGB
• “Der Schuldner hat das zur Leistung
einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan.“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Leistungsort vs. Erfolgsort

A
  • Holschuld (Leistungsort: Schuldner, Erfolgsort: Schuldner)
  • Schickschuld (Leistung: Schuldner, Erfolg: Gläubiger)
  • Bringschuld (Leistung: Gläubiger, Erfolg: Gläubiger)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Unterscheidung von Schuldverhältnissen

A
  • rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse (i.d.R. durch einen Vertrag)
  • gesetzliche Schuldverhältnisse
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Schuldrecht allgemeiner Teil

A
  • §§241 –432 BGB

* Regelungen, die für alle Schuldverhältnisse und damit auch für alle Vertragstypen relevant werden können

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Schuldrecht besonderer Teil

A
  • §§433 –853 BGB (spezielle Regeln)
  • wichtige Vertragstypen (Vertragstypologie)
  • Geschäftsführung ohne Auftrag (§§677 ff. BGB)
  • ungerechtfertigte Bereicherung (§§812 ff. BGB)
  • unerlaubte Handlung ( §§823 ff. BGB)
17
Q

Grundsatz der Privatautonomie

A
  • eigenverantwortliche Gestaltung von Rechtsbeziehungen
  • teilweise „dispotives Recht“
  • i.d.R. Vertragsfreiheit (Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit)
18
Q

Art des Schadensersatzes im Bezug zur ursprünglichen Leistung

A
  1. neben der Leistung

2. statt der Leistung

19
Q

Arten von Schuldverhältnissen

A
  • rechtsgeschäftliche SV

* gesetzliche SV

20
Q

Übung: Lesen Sie § 437 BGB und nennen Sie die 3 Voraussetzungen!
(nur eine explizit)

A
  • wirksamer KV oder WV
  • “mangelhaft”
  • bei Gefahrenübergang schon vorgelegen
21
Q

Ist eine Minderung klausurrelevant?

A

Nein, die Minderung ist nicht klausurrelevant.

22
Q

Welche Paragrapfen sind immer AGL bei Schadensersatz?

A

§ 280 I, II BGB

wichtig für die Klausur: “Unzumutbarkeit” aus Abs. 1 abgeleitet

23
Q

§ 242 BGB

A

§ 242 Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

24
Q

Triggerwort “gebraucht” im Fall…

A

…es handelt sich um eine Stückschuld.

Ggf. wird eine Gattunsschuld “konkretisiert” und damit zur Stückschuld.

25
Q

Leistungsort

A

Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat

26
Q

Leistungshandlung

A

Handlung, die der Schuldner vorzunehmen hat, um den

Leistungserfolg herbeizuführen

27
Q

Leistungserfolg

A

Eintritt des vertraglich geschuldeten Zustandes

28
Q

Holschuld

A

Gläubiger hat die geschuldete Sache beim Schuldner abzuholen

29
Q

Bringschuld

A

Schuldner die Leistung zum Wohnsitz des Gläubigers bringen

30
Q

Schickschuld

A

Schuldner muss dem Gläubiger die Sache zuschicken

31
Q

Voraussetzungen für § 446 BGB

A
  1. Übergabe der Kaufsache
  2. Untergang der Kaufsache
  3. Untergang der Kaufsache ist zufällig
32
Q

Voraussetzungen für § 447 BGB

A
  1. Versendung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
  2. Versenden auf Verlangen des Käufers
  3. Auslieferung an die Transportperson
  4. Zufälliger Untergang der Kaufsache
33
Q

Beim § 447 als Anspruchserhaltungsnorm ist was zu bedenken?

A

der § 475 II, welcher die Anwendung des § 447 für den Verbrauchsgüterkauf ausschließt