7.5: Pfandrecht Flashcards
Pfandrecht
das Recht, sich aus einer Sache bevorzugt zu befriedigen, wenn eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird (§ 447)
ist ein dingliches und daher absolutes Recht
Prinzipien Pfandrecht
- Akzessorietät: kein Pfandrecht ohne Forderung
- Recht an fremder Sache: kein Pfandrecht an eigener Sache
- Spezialität: kein Generalpfand, es müssen Pfandrechte an einzelne Sachen bestellt werden
- ungeteilte Pfandhaftung: es gibt keinen Anspruch auf eine (anteilige) Freigabe von Teilen des Pfandes
Pfandobjekt
kann nur für Sachen gelten, die verwertbar und damit durch Nutzung oder Veräußerung befriedigungstauglich sind
kann beweglich, unbeweglich, körperlich, unkörperlich sein
bei Forderungsrechten: absolutes, aber kein dingliches Recht
wann kommt eine Verpfändung durch Zeichen in Betracht?
Pfandrecht
kommt nur dann in Betracht, wenn eine körperliche Übergabe der Pfandsache faktisch nicht möglich oder wirtschaftlich untunlich ist
§ 452 iVm 427
Publizitätsprinzip
Pfandrecht
dieses verlangt zum Schutz des Rechtsverkehrs, dass das Pfandrecht publik gemacht wird, damit Dritte nicht über den Umfang des Haftungsfonds des Schuldners getäuscht wewrden
Verpfändung bei beweglichen Sachen
Pfandrecht
Übergabe der sache an den Pfandgläubiger (Faustpfandprinzip)
Verpfändung bei verbücherten, unbeweglichen Sachen
Pfandrecht
Eintragung in das Grundbuch
Liegenschaften
Verpfändung bei unverbücherten, unbeweglichen Sachen & Superädifikaten
Pfandrecht
Urkundenhinterlegung
Verpfändung bei unverbrieften und verbrieften Forderungen
Pfandrecht
- unverbriefte Forderungen: Drittschuldnerverständigung
- verbriefte Forderungen: Urkundenhinterlegung
inwiefern sind künftige Forderungen als Pfandrecht zulässig?
Pfandrecht
künfige Forderungen sind zulässig, sofern die Forderung durch Gläubiger und Rechtsgrund ausreichend individualisiert ist
wie lauten die zwei Formen des Geldpfandes?
Pfandrecht
zwei Formen
- regelmäßiger Geldpfand (pignus regulare): Gläubiger hat kein Recht, das Pfand zu gebrauchen
- unregelmäßiger Pfand (pignus irregulare): Geld geht in das Eigentum des Gläubigers über, der es auch verwenden darf und nur nach Erlöschen des Rechts zurückzahlen muss
Pfandrechtswandlung
Pfandrecht
in einigen Fällen ändert sich das Pfandobjekt, das Pfandrecht bleibt aber aufrecht
dies setzt aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung voraus
Afterpfand
Pfandrecht
Pfandrecht am Pfandrecht
der Pfandgläubiger verpfändet für seine eigene Verbindlichkeiten das ihm bestellte Pfandrecht an einen Dritten
§ 454 f
wie lautet der Titel für den Pfandrechtserwerb und zwischen wem wird dieser vereinbart?
Pfandrecht
Titel für den Pfandrechtserwerb ist ein Pfandbestellungsvertrag
zwischen dem Pfandbesteller und dem Pfandgläubiger
Hauptpflicht Vertragsinhalt
Pfandrecht
Bestellung des Pfandes
Gläubiger ist bei beweglichen Sachen verpflichtet, die Sache sorgfältig zu verwahren und nach Begleichung der Forderung zurückzustellen
Verbot bestimmter Abreden
Pfandrecht
- § 1371: lex commissoria -> die Abrede, dass der Gläubiger, wenn die gesicherte Forderung nicht rechtzeitig beglichen wird, die Pfandsache behalten darf (Gesetz schützt leichtfertigen Schuldner)
- § 1372: Fruchtgenießung durch den Pfandgläubiger -> abstraktes Wucherverbot
Pfandverschlechterung
Pfandrecht
Wertveränderungen zwischen Bestellung und Pfandreife sind Risiko des Gläubigers, er trägt das Zufallsrisiko
Voraussetzungen Ersatzpfand
Pfandrecht
- Pfand war schon bei Bestellung mangelhaft (Sondergewährleistung)
- Wert des Pfandes wird später durch ein Verschulden des Pfandbestellers geminder (SE)
Modus Pfandrecht
§ 451: um das Pfandrecht wirklich zu erwerben, muss der mit einem Titel versehene Gläubiger die verpfändete Sache, wenn sie beweglich ist, in Verwahrung nehmen
Modus bei unbeweglichen Sachen
Pfandrecht
die Verpfändung kann nur duch eine Eintragung der Hypothek im Gundbuch erfolgen
Modus bei Forderungen
Pfandrecht
Drittschuldnerverständigung: der Drittschuldner wird davon verständigt, dass die Forderung gegen ihn nun verpfändet ist
bei Buchforderung: Buchvermerk in den Geschäftsbüchern des Gläubigers
gutgläubiger Pfandrechtserwerb
- gültiger Pfandbestellungsvertrag
- bewegliche körperliche Sache
- bereits übergebn
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- von einem Unternehmen im gewöhnlichen Betrieb oder Vertrauensmann
richterliche Pfandrechte
= Pfändungspfandrechte
Voraussetzung: Gläubiger hat bereits ein vollstreckbares Urteil, in dem seine Forderung bestätigt wird
handelt sich idR um eine Vorstufe zur Verwertung
gesetzliche Pfandrechte
das Gesetz gewährt bestimmten Personen ein Pfandrecht an bestimmten Sachen
zB
- der Vermieter für Mietzinsforderungen an den eingebrachten Sachen des Mieters
- der Rechtsanwalt für seine Kosten an Geld, das ihm für seine Mandaten überwiesen wird