7.5: Pfandrecht Flashcards
Pfandrecht
das Recht, sich aus einer Sache bevorzugt zu befriedigen, wenn eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird (§ 447)
ist ein dingliches und daher absolutes Recht
Prinzipien Pfandrecht
- Akzessorietät: kein Pfandrecht ohne Forderung
- Recht an fremder Sache: kein Pfandrecht an eigener Sache
- Spezialität: kein Generalpfand, es müssen Pfandrechte an einzelne Sachen bestellt werden
- ungeteilte Pfandhaftung: es gibt keinen Anspruch auf eine (anteilige) Freigabe von Teilen des Pfandes
Pfandobjekt
kann nur für Sachen gelten, die verwertbar und damit durch Nutzung oder Veräußerung befriedigungstauglich sind
kann beweglich, unbeweglich, körperlich, unkörperlich sein
bei Forderungsrechten: absolutes, aber kein dingliches Recht
wann kommt eine Verpfändung durch Zeichen in Betracht?
Pfandrecht
kommt nur dann in Betracht, wenn eine körperliche Übergabe der Pfandsache faktisch nicht möglich oder wirtschaftlich untunlich ist
§ 452 iVm 427
Publizitätsprinzip
Pfandrecht
dieses verlangt zum Schutz des Rechtsverkehrs, dass das Pfandrecht publik gemacht wird, damit Dritte nicht über den Umfang des Haftungsfonds des Schuldners getäuscht wewrden
Verpfändung bei beweglichen Sachen
Pfandrecht
Übergabe der sache an den Pfandgläubiger (Faustpfandprinzip)
Verpfändung bei verbücherten, unbeweglichen Sachen
Pfandrecht
Eintragung in das Grundbuch
Liegenschaften
Verpfändung bei unverbücherten, unbeweglichen Sachen & Superädifikaten
Pfandrecht
Urkundenhinterlegung
Verpfändung bei unverbrieften und verbrieften Forderungen
Pfandrecht
- unverbriefte Forderungen: Drittschuldnerverständigung
- verbriefte Forderungen: Urkundenhinterlegung
inwiefern sind künftige Forderungen als Pfandrecht zulässig?
Pfandrecht
künfige Forderungen sind zulässig, sofern die Forderung durch Gläubiger und Rechtsgrund ausreichend individualisiert ist
wie lauten die zwei Formen des Geldpfandes?
Pfandrecht
zwei Formen
- regelmäßiger Geldpfand (pignus regulare): Gläubiger hat kein Recht, das Pfand zu gebrauchen
- unregelmäßiger Pfand (pignus irregulare): Geld geht in das Eigentum des Gläubigers über, der es auch verwenden darf und nur nach Erlöschen des Rechts zurückzahlen muss
Pfandrechtswandlung
Pfandrecht
in einigen Fällen ändert sich das Pfandobjekt, das Pfandrecht bleibt aber aufrecht
dies setzt aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung voraus
Afterpfand
Pfandrecht
Pfandrecht am Pfandrecht
der Pfandgläubiger verpfändet für seine eigene Verbindlichkeiten das ihm bestellte Pfandrecht an einen Dritten
§ 454 f
wie lautet der Titel für den Pfandrechtserwerb und zwischen wem wird dieser vereinbart?
Pfandrecht
Titel für den Pfandrechtserwerb ist ein Pfandbestellungsvertrag
zwischen dem Pfandbesteller und dem Pfandgläubiger
Hauptpflicht Vertragsinhalt
Pfandrecht
Bestellung des Pfandes
Gläubiger ist bei beweglichen Sachen verpflichtet, die Sache sorgfältig zu verwahren und nach Begleichung der Forderung zurückzustellen
Verbot bestimmter Abreden
Pfandrecht
- § 1371: lex commissoria -> die Abrede, dass der Gläubiger, wenn die gesicherte Forderung nicht rechtzeitig beglichen wird, die Pfandsache behalten darf (Gesetz schützt leichtfertigen Schuldner)
- § 1372: Fruchtgenießung durch den Pfandgläubiger -> abstraktes Wucherverbot
Pfandverschlechterung
Pfandrecht
Wertveränderungen zwischen Bestellung und Pfandreife sind Risiko des Gläubigers, er trägt das Zufallsrisiko
Voraussetzungen Ersatzpfand
Pfandrecht
- Pfand war schon bei Bestellung mangelhaft (Sondergewährleistung)
- Wert des Pfandes wird später durch ein Verschulden des Pfandbestellers geminder (SE)
Modus Pfandrecht
§ 451: um das Pfandrecht wirklich zu erwerben, muss der mit einem Titel versehene Gläubiger die verpfändete Sache, wenn sie beweglich ist, in Verwahrung nehmen
Modus bei unbeweglichen Sachen
Pfandrecht
die Verpfändung kann nur duch eine Eintragung der Hypothek im Gundbuch erfolgen
Modus bei Forderungen
Pfandrecht
Drittschuldnerverständigung: der Drittschuldner wird davon verständigt, dass die Forderung gegen ihn nun verpfändet ist
bei Buchforderung: Buchvermerk in den Geschäftsbüchern des Gläubigers
gutgläubiger Pfandrechtserwerb
- gültiger Pfandbestellungsvertrag
- bewegliche körperliche Sache
- bereits übergebn
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- von einem Unternehmen im gewöhnlichen Betrieb oder Vertrauensmann
richterliche Pfandrechte
= Pfändungspfandrechte
Voraussetzung: Gläubiger hat bereits ein vollstreckbares Urteil, in dem seine Forderung bestätigt wird
handelt sich idR um eine Vorstufe zur Verwertung
gesetzliche Pfandrechte
das Gesetz gewährt bestimmten Personen ein Pfandrecht an bestimmten Sachen
zB
- der Vermieter für Mietzinsforderungen an den eingebrachten Sachen des Mieters
- der Rechtsanwalt für seine Kosten an Geld, das ihm für seine Mandaten überwiesen wird
Pfandklage
da das Pfandrecht ein absolutes Recht ist, kann der Pfandgläubiger die Pfandsache von einem Dritten herausverlangen, der kein Recht zum Besitz hat
Devastationsklage
Pfandrecht
Recht des Pfandgläubigers, jedermann auf Unterlassung von faktischen oder rechtlichen Einwirkungen auf das Pfand klagen zu können (§458)
was ist wenn die Forderung nach Fälligkeit nicht bezahlt wird?
Pfandrecht
wird die gesicherte Forderung trotz Fälligkeit nciht bezahlt, kann der Pfandgläubiger die Sachhaftung in Anspruch nehen und das Pfand verwerten lassen
gerichtliche Verwertung
Pfandrecht
- Gläubiger kann Personalschuldner einfach auf Zahlung klagen -> kann damit auf das gesamte Vermögen und auch auf Pfandsache zugreifen
- bei Drittschuldnern: Klage auf Zahlung, nur Zugriff auf Pfandsache
außergerichtliche Verwertung
Pfandrecht
- Versteigerung durch befugten Unternehmer
- Freihandverkauf möglich und sinnvoll -> höherer Erlös
- Pfandgläubiger kann Eigentum übertragen
Verteilung des Erlöses
Pfandrecht
- Erlös dient primär der Gläubigerbefriedigung, was übrig bleibt gehört dem Pfandbesteller
- reicht Erlös nicht -> Personalhaftung
Mehrfachverpfändung
Verteilung des Erlöses bei Pfandrecht
- häufig bei Liegenschaften
- Erlös wird verteilt nach Pfandrang
- Pfandrecht richtet sich nach dem Zeitpunkt der Begründung des Pfandrechts und dieser hängt von der Setzung des notwendigen Modus ab
Einlösungsrecht
Pfandrecht
ein Gläubiger kann die Forderungen der anderen einlösen (übernehmen) wenn er glaubt, bei späterer Verwertung der Pfandsache einen höheren Erlös zu erzielen
Übertragung des Pfandrechts
während der Übergang bei gesetzlichen und richterlichen Pfandrechten automatisch erfolt, ist bei vertraglichen Pfandrechten strittig, ob ein gesonderter Übertragungsakt erforderlich ist
Legalzession und Hypotheken: automatisch
Teilschuldverschreibungen
Pfandrecht
- der auf dem Papier Berechtigte ist nur Gläubiger eines Teils der Schuld
- kann hypothekarisch besichert sein
Pfandbriefe
Pfandrecht
werden von Hypothekarbanken ausgegeben
die Refinanzierung der Bank erfolgt durch Ausgabe von Pfandbriefen
erst Eintragung im Hypothekenregister begründet Sonderrechte der Pfandbriefinhaber
Umfang des Pfandrechtes bei Bestandteilen & Zivilfrüchte
Pfandrecht
- unselbstständige Bestandteile: teilen notwendig das Schicksal der Hauptsache (Früchte vor der Absonderung)
- selbstständige Bestandteile und Zubehör: werden im Zweifel mitverpfändet (werden aber mit Absonderung pfandfrei)
- Zivilfrüchte: werden von der Verpfändung der Hauptsache grundsätzlich nicht erfasst
Pfandrecht bei Nebensachen
Pfandrecht
wird eine Sache verpfändet, erstreckt sich das Pfandrecht auch auf das Zubehör und selbstständige Bestandteile des Pfandes
§ 457
forderungsentkleidete Eigentümerhypothek
Hypothek
- Hypothek ist noch nicht aus GB gelöscht
- Pfändgläubiger tritt nicht mehr bestehende Forderung an Dritten ab
- Dritter vertraut auf Richtigkeit des GB-Standes
bis zur Einverleibung der Löschung besteht eine forderungsentkleidete Eigentümerhypothek
verfügt der immer noch eingetragene Hypothekargläubiger über die nicht mehr existente Hypothekarforderung, kann der Dritte auf den Bestand der Hypothek vertrauen
§ 469
Gefahr der forderungsentkleideten Eigentümerhypothek
der Erwerber der Forderung geht davon aus, dass mit Abtretung der Forderung auch die Sicherheit in Form der Hypothek auf ihn übergeht
der GB Stand weckt das Vertrauen darauf, dass eine solche Hypothek - und damit wohl auch die Forderung - überhaupt besteht
bestand tatsächlich keine entsprechende Forderung, ist fraglich, ob der Erwerber dennoch gutgläubig eine Hypothek erworben hat (idR zu verneinen, weil die H ein akzessorisches Sicherungsrecht - also abhängig vom Bestand der Hauptschuld - ist)
ABER: unter den Voraussetzungen der §§ 63 ff GBG zw 1500 ist ein gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts möglich (Durchbrechen der Akzessorität)
Rangvorbehalt
Hypothek
Löschung des alten und Eintragungen des neuen Pfandrechts muss nicht gleichzeitig erfolgen
§ 58 GBG: binnen 3 Jahren kann im ausgewählten Rang eine neue Hypothek eingetragen werden
forderungsbekleidete Hypothek
Hypothek
- Realschuldner (Pfandbesteller) war ursprünglich vom Personalschuldner personenverschieden
- Gläubigerstellung fällt mit Stellung des Pfandbestellers zusammen
entsteht, wenn Drittpfandbesteller Gläubiger des Personalschuldners wird, also die Positionen von Pfandbesteller und Pfandgläubiger vereinigt werden
- Abtretung durch Legalzession
- Erbgang
§ 1446
Folgen forderungsbekleidete Eigentümerhypothek
- besicherte Forderung bleibt weiterhin aufrecht
- dem Gläubiger haftet für die Schuld seine eigene Liegenschaft
was ist der Vorteil bei der forderungsbekleideten gegenüber der forderungentkleideten ET-Hypothek?
hat keine Gutglaubensproblematik
ET erhält einen seiner Forderung gegen Personalschuldner entsprechenden Anteil am Versteigerungserlös (§ 470 S 2)
Simultanhypothek
= solidarische Haftung meherer Liegenschaften für eine Forderung
- Wahlrecht des Gläubigers, an welcher der Liegenschaften er sich befriedigt
- Grundsätzlich proportionaler Beitrag der mithaftenden Liegenschaften zur Gläubigerbefriedigung
- bei Abweichung: Nachhypothekare mit Ausgleichsanspruch (Zahlung eines Ausgleichsbetrags/Einverleibung von Ersatzhypotheken)
§ 15 GBG
Höchsbetragshypothek
= Einverleibung des Pfandrechts bis zum ziffernmäßigen Höchstbetrag
für Forderungen aus bestimmten Grundverhältnissen wird ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag eingeräumt
wen Gläubiger und Rechtsgrund feststehen, aber die Höhe der Forderung noch nicht angegeben werden kann
§ 14 Abs 2 GBG
Löschung Höchtsbetragshypothek
Erlöschen erst mit
1. Beendigung des Grundverhältnisses (Fälligstellung des Kredits)
und
- Tilgung der Forderung
Sicherungseigentum
andere Sicherungsmittel Pfandrecht
- darf die Sache nur zur Befriedigung verwenden, wenn der Schuldner nicht zahlt
- Titel: Sicherungsabrede
- Modus: Übergabe
- ist nicht akzessorisch, dh. dass das Sicherungseigentum aufrecht bleibt, wenn die Forderung erloschen ist -> Sache muss erst rückübereignet werden
Sicherungszession
es wird dem Gläubiger eine Forderung nicht als Pfand gegeben, sondern zur Gänze übertragen