7.2: Besitz Flashcards

1
Q

Inhaber

A

jemand, der eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsame hat (§ 309 Satz 1)

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2
Q

Besitzer

A

wer eine Sache mit dem Willen in seiner Macht hat, sie als die seinige zu behalten (§ 309 Satz 2)

entscheidend sind nur die tatsächliche Verfügungsmacht (corpus) und der entsprechende Wille (animus)

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3
Q

Sachbesitzer

A

jemand, der eine körperliche Sache mit dem Willen innehat, sie für sich zu behalten

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4
Q

Rechtsbesitzer

A

es sind nur Rechte besitzfähig, die einer dauernden Ausübung zugänglich sind und einen Bezug zu einer körperlichen Sache haben

bloßer Inhaber der Sache, er hat sie in seiner Macht

(zB Mieter, Pächter, Leihnehmer)

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5
Q

Besitz durch Dritte

A

wenn jemand die Sache für einen anderen innehat (übt für einen anderen Gewahrsame aus), er kannn ihm den Besitz vermitteln

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6
Q

Besitzmittler

A

jemand, der für den Besitzer eine Sache aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsverhältnisses innehat (Mieter, Pächter)

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7
Q

Besitzdiener

A

jemand, der aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses eine Sache für den Besitzer innehat (Arbeitnehmer, Familienangehöriger)

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8
Q

Buchbesitz

A

wird durch Eintragung im Grundbuch erworben (§ 321)

hat die Vermutung eines gültigen Titels, genießt aber keinen Besitzschutz, weil mit der Grundbuchseintragung keine faktische Verfügungsmacht verbunden ist

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9
Q

Übergabesurrogate

Besitzerwerb

A

ersparen eine körperliche Übergabe

  • Übergabe durch Zeichen (§ 427)
  • Übergabe durch Erklärung (§ 428)
  • Versendung (§ 429)
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10
Q

Übergabe durch Zeichen

A

§ 427: ist nur bei Sache zulässig, bei denen eine körperliche Übergabe von Hand zu Hand untunlich oder unmöglich ist -> ist subsidiär

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11
Q

Übergabe durch Erklärung

A
  • Übergabe kurzer Hand (Traditio Brevi Manu, Besitzauflassung)
  • Besitzkonstitut (constitutum possessorium, Besitzauftragaung)
  • Besitzanweisung
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12
Q

Übergabe kurzer Hand (Traditio Brevi Manu)

A

die Sache ist schon beim Erwerber, er war bisher aber nicht Besitzer, sondern hatte die Sache ohne Besitzwillen inne

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13
Q

Besitzkonstitut

A

der frühere Besitzer will seinen Besitz aufgeben, aber die Sache weiter innehaben

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14
Q

Besitzanweisung

A

die Sache ist bei einem Dritten, bei dem sie auch nach dem Besitzerwechsel bleiben soll

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15
Q

Übergabe durch Versendung

A

dann, wenn vereinbart ist, dass der Veräußere die Sache an den Erwerber schickt (Schickschuld)

in einem solchen Fall erwirbt der Erwerber Besitz und Eigentum schon im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur (bei verkehrsüblicher Versendungsart)

im Verbraucherrecht gelten andere Regeln (§ 7b KSchG) -> meist erwirbt der Verbraucher Besitz und Eigentum erst mit Ablieferung

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16
Q

Qualifikationen des Besitzes

A
  • Rechtmäßigkeit
  • Redlichkeit
  • Echtheit
17
Q

rechtmäßiger Besitz

A

rechtmäßig besitzt, wer einen gültigen Titel für seinen Besitz hat (§ 316) -> wird vermutet

18
Q

redlicher Besitzer

A

redlich besitzt, wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache, die er besitzt, für die seinige hält (§ 326), also glaubt und glauben darf, dass er zum Besitz (vor allem als Eigentümer) berechtigt ist

19
Q

echter Besitzer

A

echt ist der Besitzer nur, wenn er nicht durch:
- Gewalt (zB Räuber)
-List (zB Betrüger)
-Heimlichkeit (zB Dieb) oder
- “Bitte” (ein Prokurist, der die geliehene Sache nunmehr als die seinige haben will)
erworben wurde

20
Q

rechtlicher Besitz

A

wenn der Besitz in dreifacher Hinsicht qualifiziert ist (rechtmäßig, redlich und echt)

der rechtliche Besitz ist bereits eine geschützte Rechtsposition

21
Q

Besitzstörungsklage

A

§ 339: das Verfahren dient nur der Wiederherstellung des letzten (ruhigen) Besitzstandes, unabhängig von der tatsächlichen Berechtigung

Tatbestand der Besitzstörung ist die eigenmächtige Störung oder Entziehung des Besitzes

22
Q

Entziehung des Besitzes (Besitzstörungsklage)

A

liegt vor, wenn der Besitz nicht nur beeinträchtigt, sondern auch ganz beseitigt wird

23
Q

Störung des Besitzes (Besitzstörungsklage)

A

ist ein Verhalten, das die Ausübung des Besitzes beeinträchtigt

24
Q

wann liegt Eigenmacht vor?

Besitzschutz

A

liegt vor, wenn der Eingriff

  • weder durch die Erlaubnis des Besitzers
  • noch durch das Gesetz
  • noch durch eine behördliche Entscheidung gedeckt ist
25
Q

Frist Besitzstörungsklage

A

muss binnen 30 Tage ab Kenntnis des Besitzers von der Störung eingebracht werden

26
Q

Klagebegehren Besitzstörungsklage

A

es kann nur:
- Feststellung der erfolgten Störung,
- Unterlassung weiterer Störungen und
- Wiederherstellung des letzten Besitzstandes
verlangt werden

27
Q

Voraussetzungen für den Unterlassungsanspruch bei Besitzstörungsklage

A

Voraussetzungen für den Unterlassungsanspruch ist, dass eine einmalige Störung oder die Wiederholung einer bereits erfolgten Störung droht (Wiederholungsgefahr)

28
Q

Wiederherstellung Besitzstörungsklage

A

bedeutet nur, dass der Störer sich aus der fremden Besitzsphäre zurückziehen muss, nicht aber Wiederherstellung im Sinne der schadenersatzrechtlichen Naturalrestitution

29
Q

Bauverbotsklage

A

eine Sonderform der Besitzstörungsklage (§§ 340 ff)

Besitzer einer unbeweglichen Sache/dinglich Berechtigter an einer solchen sache (Bsp Servitutsberechtigter), dessen Besitz durch die Neuaufführung oder den Abbruch eines Gebäudes gefährdet wird, kann gerichtlich gegen den Bauführer vorgehen (Verbot des Bauens, Wiederherstellung des vorigen Zustandes)

30
Q

wann kann keine Bauverbotsklage geltend gemacht werden?

A

wenn

  1. die Bauführung behördlich genehmigt ist
  2. er als gefährdeter Nachbar trotz Ladung zur Bauverhandlung nicht erschienen bzw bei der Bauverhandlung gegen den Bau keine Einwendungen erhob
31
Q

Selbsthilfe

A

käme staatliche Hilfe zu spät, kann der Besitzer aber seinen Besitz verteidigen und auch zurückholen

Voraussetzung: Besitzer muss unverzüglich handeln

32
Q

Actio publiciana

A

ein rechtlicher Besitzer (rechtmäßig, redlich und echt) kann die Sache von jedem nicht oder schlechter berechtigten Inhaber herausverlangen (§ 372)

fehlt nur eine der drei Voraussetzungen, muss die Klage abgewiesen werden