7.1: Grundlagen Flashcards

1
Q

Sachenrecht Definition

A

das Recht der Güterzuordnung

-> es verleiht Recht an etwas

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

absolute Recht

A

= dingliche Rechte

Sachenrechte wirken absolut, das heißt, dass sie von jedermann zu respektieren sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Publizität (Offenkundigkeit)

A

wenn Sachenrechte demgegenüber absolut wirken, müssen sie auf in besonderer Weise erkennbar (offenkundig sein)

bei bewegliche Sachen: Besitz
bei unbeweglichen Sachen: Eintragung im Grundbuch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Typenzwang

A

Katalog absolut geschützter Sachenrechte (§ 308)

  • Eigentum
  • Pfandrecht
  • Dienstbarkeit
  • Reallast

die inhaltliche Gestaltungsfreiheit ist durch den Typenwang beschränkt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Spezialität

A

Sachenrechte bestehen nicht “am Gesamtvermögen” einer Person, sondern immer nur an einzelnen Gegenständen dieses Vermögens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

kausale Tradition

A

§ 380

die Einräumung oder Übertragung eines Sachenrechts braucht immer einen gültigen Rechtsgrund (Verpflichtungsgeschäft) und einen entsprechenden Modus (Verfügungsgeschäft)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet

A

§ 442: niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat

Voraussetzung:
- Vormann hat das Recht selbst
- oder dass der Vormann vom wirklich Berechtigten eine Verfügungsermächtigung erhalten hat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Definition der Sache

A

nach § 285 ist alles eine Sache, was von der Person unterschieden ist und zum Gebrauche der Menschen dient

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Verkehrsfähigkeit

Sache

A

grundsätzlich können alle Sachen Gegenstand von Rechten und Rechtsgeschäften sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Grundverkehrsgesetze

Sache

A

das sind in Österreich auf Landesebene bestehende Gesetze, die den Erwerb von Grundstücken regeln

der Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer (außer Unionsbürger) ist idR gleichfalls genehmigungsbedürftig (Genehmigung der Grundverkehrskommission)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

körperliche Sachen

Sache

A

sind solche, die “in die Sinne fallen” (§ 292), also durch die Sinne wahrgenommen werden können

zB: Auto, Liegenschaft, Telefon, Energie

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

unkörperliche Sachen

Sache

A

sind Rechte (Forderungsrechte, Immaterialgüterrechts) und Dienstleistungen (§ 303)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

öffentliche Sachen

Sache

A

stehen im Eigentum des Staates

sind ein öffentliches Gut (daran besteht Gemeingebrauch) oder öffentliches Vermögen (dieses dient in anderer Weise dem Gemeinwohl)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

teilbare Sache

Sache

A

wenn sie ohne wesentliche Minderung ihres Werts zerlegt werden kann

können real geteilt werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

unteilbare Sache

Sache

A

ist nur die Zivilteilung möglich (Veräußerung und Teilung des Erlöses § 843)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

verbrauchbare Sache

Sache

A

eine Sache ist verbrauchbar, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch zu ihrer Zerstörung oder Verzehrung führt (§ 301)

17
Q

unverbrauchbare Sache

Sache

A

es können nur bestimmte Rechte an unverbrauchbaren Sachen bestehen

(zB Fruchtgenuss, Mietvertrag)

18
Q

schätzbare Sachen

Sache

A

der Wert lässt sich in Geld ausdrücken (§ 303ff)

19
Q

der gemeine Wert

Sache

A

bestimmt sich nach dem Nutzen, den die Sache für jedermann hat

  • Verkehrswert (Austauschwert): ist der Preis, der am Markt üblicherweise erzielt werden kann
  • Ertragswert: ergibt sich aus der Kapitalisierung des Reinertrages
  • Herstellungswert: Kosten der Herstellung
20
Q

vertretbare Sachen

Sache

A

wenn sie nach der Verkehrsanschauung bloß nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt wird (meist Gattungsschulden)

zB Lebensmittel, Serienprodukte, Geld

21
Q

unvertretbare Sachen

Sache

A

Gegenstände, die durch individuelle Merkmale gekennzeichnet sind (meist Speziesschulden)

zB Kunstwerk, ein Oldtimer

22
Q

bewegliche Sachen

Sache

A

Sachen, die ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können

23
Q

superficies solo cedit

Sache

A

alles, was mit einer Liegenschaft fest verbunden ist, teilt das rechtliche Schicksal der Liegenschaft

der verbundene Bestandteil ist sonderrechtsunfähiger Teil der unbeweglichen Sache

24
Q

herrenlose Sachen

Sache

A

gehören niemanden

wenn sie noch nie jemandem gehört haben, sind sie ursprünglich herrenlos

häufiger sind sie vom bisherigen Eigentümer aufgegebene (derelinquierte) Sachen

25
Q

Okkupation

Sache

A

herrenlose Sachen darf sich jeder aneignen (hier greifen aber teilweise sondergesetzliche Beschränkungen, insbesondere naturschuztrechtliche Bestimmungen)

26
Q

einfache Sachen

Sache

A

bestehen aus einem Stück, sind eine natürlich oder künstlich zusammengefügte Einheit, die nicht weiter zerlegt werden kann, ohne sie zu zerstören

27
Q

zusammengesetzte Sachen

Sache

A

bestehen aus mehreren Bestandteilen

28
Q

unselbstständige Bestandteile

Sache

A

stehen in einem so engen Zusammenhang mit der Hauptsache, dass ihre Abtrennung unmöglich oder unwirtschaftlich wäre, weil Bestandteil und Rest wesentlich weniger wert sind als die ungeteilte Sache (sind sonderrechtsunfähig)

29
Q

selbstständige Bestandteile

Sache

A

bei selbstständigen Bestandteilen ist eine Trennung wirtschaftlich sinnvoll möglich

zBB der für einen Ring verwendete Diamant

30
Q

Zubehör und ihre Voraussetzungen

Sache

A

bei diesem ist eine Nebensache der Hauptsache wirtschaftlich zugeordnet

Voraussetzungen:
- Widmung der Nebensache zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache
- zwischen Haupt- und Nebensache muss ein gewisses räumliches Näheverhältnis bestehen

31
Q

Maschineneigentum

Sache

A

Maschinen, die mit einer unbeweglichen Sache in Verbindung gebracht werden, gelten nur dann nicht als Zubehör, wenn im Grundbuch angemerkt wird, dass sie nicht dem Liegenschaftseigentümer gehören (§ 297a)

32
Q

Superädifikate

Sache

A

Superädifikate (Überbauten) sind Bauwerke, die auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht stets daran bleiben sollen (§ 435) -> bewegliche Sachen

33
Q

Gesamtsache

Sache

A

als Gesamtsache bezeichnet § 302 den Inbegriff von besonderen Sachen, die als eine Sache angesehen und mit einem gemeinschaftlichen Namen bezeichnet zu werden pflegen

(zB eine Sammlung, Vermögen, Unternehmen)