6. Eigenkapital Flashcards
Eigenkapital
Charakteristik:
- von Eigentümern unbegrenzt zeitliches Kapital (Personhandelsgesellschaft/ Genossenschaft haben Kündigungsmöglichkeiten)
- Einzahlung oder Verzicht auf Gewinnaussschüttung
- keine Dividenden sondern Residalanspruch
Bilanz: -Residualgröße: keine Spezifische Bewerungsprobleme
-Abbildung gesellschaftlicher Tatbestände
Arten des Eigenkapitals
konstantes Eigenkapital: bei Kapitalgesellschaften: „gezeichnetes Kapital“ oder
„Nominalkapital“ (AG: Grundkapital, GmbH: Stammkapital). Verändert sich nur, wenn
Kapitalerhöhungen oder Herabsetzungen beschlossen werden
Variables Kapital: Veränderungen durch Verluste und Gewinneinbehaltungen
Rechnerisches Eigenkapital: gezeichnetes Kapital + Rücklagen+ Gewinn/Verlust
Bilanziertes Eigenkapital: Korrektur des Rechn. EK durch Einlagen, Anteilen
Effektives Kapital: Rechn. EK + Stille Reserven
Ausweis des gezeichneten Kapitals
§272 (1) S.1 : Kapital mit dem der Gesellschafter haftet
AG: 50000€
GmbH: 25000€
Unternehmengesellschaft: 25000€
Nicht eingezahlt in gezeichnetes Kapital:
- Nicht geforderte Einlagen
- Ausweis der noch nicht eingezahlten Einalgen im Umlaufvermögen (§272 (1) S.3 HGB)
Rücklagen
Kapitalrücklagen ( Transaktion mit Eigenkapital)
Gewinnrücklagen (Einbehaltung von Gewinnen):
- Gesetzliche Rücklage
- Rücklage für beteiligte Unternehmen
- Satzungsmäßige Rücklagen
- Andere Gewinnrücklagen
Kapitalrücklagen
§272 (2) HGB
- Agio (Differenz Nennwert und Ausgabebetrag)
- Schuldverschreibungen für Options oder Wandlungsrechte
- Zahlungen für Gewährung eines Vorzuges
- Andere Zahlungen
Verwendungsmöglichkeiten der Kapitalrücklagen
- §272 (2) Nr. 4 Keine EInschränkung
- Mindestgrenze 10% GK: Nur Ausgleich Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag
- Falls Mindestgrenze überschritten sowohl Jahresfehlbetrag oder Kapitalerhöhung
Gewinnrücklage
- ähnlich wie Erwerb eigener Aktien
- Anteile werden aktiviert und dient als Korrekturposten
- frei verfügbare Rücklagen
- Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz
Gewinnrücklagen(2)
Satzungsmäßige Rücklagen:
- Gesellschaftsvertrag verlangt Rücklagen
- Auflösung durch die Satzung
Andere Gewinnrücklagen:
Vorstand und HV kann Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen
Ausschüttungskompetenz
Vorstand:
- 50% des Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen
- kann Gewinnrücklagen aufheben
Hauptversammlung:
- Entscheidet über Verwendung des disponierten Bilanzgewinns
- Ausschüttung
Ausweis vor Ergebnisverwendung
- Ergebnisausweis vor Gewinnverwendung
- Ausweis von Gewinn-/Verlustvortrag
2.teilweise Gewinnverwendung
Jahresüberschuss+Gewinn-/Verlustvortrag+Entnahmen Kapitalrücklagen+Entnahmen/Zuführungen Gewinnrücklagen =Bilanzgewinn
- vollständiger Gewinnverwendung
- HV hat Gewinnverwendung entschieden
- Ausweis von zu zahlenden Dividenden
- Positionen Gewinn- oder Verlustvortrag können auftreten