2.1 Bewertung von Anlagevermögen Flashcards
1
Q
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
A
- Wirtschaftlicher Wert
- selbständig bewertbar
- Einzelveräußerbarkeit (selbständige Verwertbarkeit)
2
Q
2.1 Positionen mit besonderen Ansatzkriterien
A
- Bilanzierungsverbote ($248(2) S.(2))
- Möglichkeit zu bilanzieren
- konkret aktivierungsfähig: Goodwill
3
Q
2.1 Immaterielles AV
A
§266 (2) A IHGB
- selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
- Konzessionen, gewerbliches Schutzrecht
- Geschäfts - oder Firmenwert
(1) orginärer GoF ( Schaffung nicht greifbarer immaterieller VG)
(2) derivativer GoF (Differenz zwischen Kaufpreis und beizulegendem Wert)
-Geleistete Anzahlungen
4
Q
2.1 Selbsterstellte immaterielle VG
A
§255 Abs. 2a Satz 1
Entwicklungskosten sind zu aktivieren, falls diese einem immateriellen VG zurechenbar sind und Entwicklungskosten (Erlangung neuer Kenntnisse) klar von Forschungskosten (Entwurf, Konstruktion)getrennt sind
5
Q
2.1 Geschäfts und Firmenwert
A
-orginärer GoF: positive Differenz zwischen MArktwertund Buchwert des EK)
-derivativer erworbener GoF: Kaufpreis größer als Nettovermögen
1-Goodwill ist konkret aktivierungsfähig §246 (1) Satz 4