2.1 Bewertung von Anlagevermögen Flashcards

1
Q

2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

A
  1. Wirtschaftlicher Wert
  2. selbständig bewertbar
  3. Einzelveräußerbarkeit (selbständige Verwertbarkeit)
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2
Q

2.1 Positionen mit besonderen Ansatzkriterien

A
  • Bilanzierungsverbote ($248(2) S.(2))
  • Möglichkeit zu bilanzieren
  • konkret aktivierungsfähig: Goodwill
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3
Q

2.1 Immaterielles AV

A

§266 (2) A IHGB

  • selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
  • Konzessionen, gewerbliches Schutzrecht
  • Geschäfts - oder Firmenwert
    (1) orginärer GoF ( Schaffung nicht greifbarer immaterieller VG)
    (2) derivativer GoF (Differenz zwischen Kaufpreis und beizulegendem Wert)

-Geleistete Anzahlungen

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4
Q

2.1 Selbsterstellte immaterielle VG

A

§255 Abs. 2a Satz 1

Entwicklungskosten sind zu aktivieren, falls diese einem immateriellen VG zurechenbar sind und Entwicklungskosten (Erlangung neuer Kenntnisse) klar von Forschungskosten (Entwurf, Konstruktion)getrennt sind

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5
Q

2.1 Geschäfts und Firmenwert

A

-orginärer GoF: positive Differenz zwischen MArktwertund Buchwert des EK)
-derivativer erworbener GoF: Kaufpreis größer als Nettovermögen
1-Goodwill ist konkret aktivierungsfähig §246 (1) Satz 4

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