4.Verbindlichkeiten Flashcards
Allgemeiner Ansatzgrundsatz
§246(1) HGB
Schuld:
- Verbindlichkeit (stehen dem Grund und Höhe fest)
- Rückstellungen( Höhe und Grund sind unsicher)
Allgemeine Passivierungsgrundsätze:
- Verpflichtung liegt vor
- Verpflichtung ist eine wirtschaftliche Belastung
- Wirtschaftliche Belastung muss qualifizierbar sein
Verpflichtung: Wahrscheinlichkeit der Schuld ist ungewiss
->Angabe unterhalb der Bilanz bei zu geringer Wahrscheinlichkeit
Rechtliche Verpflichtung
- Kreditvertrag: Pflicht Zahlung von Zinsen
- Umweltschäden: Pflicht zur Beseitigung
Wirtschaftliche Verpflichtung:
Keine rechtliche Verpflichtung, z.B. Kulanz
Wirtschaftliche Belastung (Ansatzgrundsätze)
- entsteht durch Abfluss von Vermögenswerten
- ausreichende Wahrscheinlichkeit der Belastung
Quantifizierbarkeit (Ansatzgrundsätze)
- kein Problem bei finanziellen Verbindlichkeiten
- Punkt-/Bandbreitschätzung der unsicheren Verpflichtung
- Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips
Ansatz von Verbindlichkeiten
Erstmaliger Ansatz
- Verbindlichkeit ohne Gegenleistung: Schadensersatz
- Verbindlichkeit mit Gegenleistung:
Bewertung Verbindlichkeit
- Erfüllungsbetrag ansetzen §253 (1) S.2 HGB
- Folgebewertung: HÖCHSTWERTPRINZIP
Niedrige Verzinsung
Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Barwert: Entweder abgrenzen oder erfolgswirksam verbuchen
-Abzinsung von Verbindlichkeiten ist verboten (§6 (1) Nr. 3 EStG)
Unterschiede Ein-/ Auszahlungen
§250 (3) HGB
Alternative 1: Passivierung des höheren Rückzahlungbetrags, Sofortabschreibung der Differenz
Alternative 2: Aktivierung eines RAP, Abschreibung über Laufzeit
Fremdwährungsverbindlichkeit
§256a HGB
- Umrechnung mit Stichtagskurs
- Mittelwert aus Geld-und Briefkurs (Devisenkassenmittelkurs)
- Höchstwertprinzip
- kein gemildertes Höchstwertprinzip
Ausweis von Verbindlichkeiten
- Größenspezifische Gliederung §§265,266,268 HGB
- Angabe der Restlaufzeit §268 (5) S.1