1.1 Begriffe und Rechnungszwecke Flashcards
Oberbegriff Unternehmensrechnung
- Investition
- Finanzierung
- Einkauf
- Produktion
- Absatz
=Interne Unternehmensrechnung (Inv. und Kostenrechnung) +Externe Unternehmensrechnung (Jahresabschluss)
Interne Unternehmensrechnung
Entscheidungsunterstützung für das Managment
Kontrolle der Unternehmensabteilungen
Externe Unternehmensrechnung
Für Externe Adressaten, Investoren, Regulierungsbehörden, Fiskus
- Einkommens- und Vermögensmessung
- Grundanforderungen: Nachprüfbarkeit, Verständlichkeit, Vergleichbarkeit
Bestand des JAhreabschluss laut des HGB
Für alle Kaufleute: - Bilanz und GuV
-Für Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV und Anhang
Kapitalmarktorientiert: Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung
Konzernabschluss
Konzernbilanz,Konzern GuV, Konzernanhang, Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung für alle Tochtergesellschaften
Regeln des Externen Rechnungswesen
Ansatzregel: Welche Vorgänge werden erfasst
Bewertungsregel: Bewertung der Vorgänge
Aggregations- und Darstellungsregel
Funktionen des externen Rechnungswesen
- Dokumentationsfunktion: Beweismittel, Betrachtung der Vergangenheit
- Informationsfunktion: Selbstinformation, potentielle Kapitalgeber, Beurteilung der Führung
- Ausschüttungsbemessungsfunktion: Gewinnausschüttung und Steuerzahlung
Ausschüttung - Prinzipien
- Vorsichtsprinzip §252 (1) Nr.4
2. Imparitivprinzip: Gewinn und Verlust werden zeitlich getrennt voneinander gebucht §252(1) Nr.4 HS.2
Performancemessung
Gewinn,EBIT(ohne Steuern), EBITDA(ohne Steuern,Absschreibungen)
Erfolgekennzahlen die sich nur auf das operative Geschäft konzentrieren
Gläubiger - Eigner Konflikt
Ausschüttungen schmälern Vermögensbasis und Haftbarkeit, dadurch steigt das Insolvenzrisiko der Gläubiger
Unternehmen sind zeitlich unbefristet angelegt -> Investoren wollen Rendite
Kapitalschutz durch Begrenzung der Ausschüttungsmöglichkeiten
Ausschüttungssperrvorschritften
Verbot Rückgewehr §57(1)
Ausschüttungsbeschränkung §57(3)
Gesetzliche Rücklage §150 (2)
Zeitwertorientierte Bewertungsregel
Gläubigerbefriedigung hängt von Liquidationserlösen ab
-Riskant
Ausschüttungsbegrenzung
1.Anschaffungskostenprinzip
2.Niederstwertprinzip NWP
Gemildertes NWP §253(3)
Strenges NWP §253(4)
-Gläubiger sind befriedigt