4 - Konstitutive Entscheidungen Flashcards
Standortentscheidungen
Betreffen die Anzahl und geografische Lage von Unternehmensstandorten
Ziel der Standortwahl
Mit dem optimalen Standort soll langfristig der größtmögliche Nettogewinn erreicht werden
Mögliche Standortfaktoren
- Unternehmensbezogene Standortfaktoren
- produktionsbezogene Standortfaktoren
- absatzbezogene Standortfaktoren
Unternehmensbezogene Standortfaktoren
- gesellschaftliche Situation
- politische Situation
- Wirtschaftspolitik
- rechtliche Situation
Produktionsbezogene Standortfaktoren
- Arbeitskräfte
- Zuliefererinfrastruktur
- öffentliche Infrastruktur
- Klima und Geologie
Absatzbezogene Standortfaktoren
- lokale Nachfrage
- Konkurrenz
- Exportmöglichkeiten
- Absatzinfrastruktur
Nutzwertanalyse
Eine qualitative Analysemethode, die es ermöglicht, Alternativen anhand mehrerer Dimensionen zu bewerten und darauf basierend Entscheidungen zu treffen.
Für jede Handlungsalternative (Standortalternative) wird ein Nutzwert bestimmt, welcher additiv aus mehreren Teilsnutzwerten für Zielkriterien (Standortfaktoren) zusammensetzt. Zielkriterien nach subjektiven eingeschätzten Bedeutung gewichtet (mehrere Hierarchiestufen können gebildet werden)
Standortentscheidungen in größeren Unternehmen
Internationale und multinationale Unternehmen unterhalten mehrere Standorte sowohl im In- als auch im Ausland.
Entwicklungsabteilung und Produktions an einem Standort
Vorteile:
- direkte und schnellere Umsetzung neuerer Entwicklungen
- know-how-Bündelung
- bessere Kommunikation beider Bereiche
Nachteile:
- Vorteile lokaler Produktionsstandorte können nicht realisiert werden (z.B. geringere Transportkosten, höhere Kundennähe, niedrige Lohnstrukturen, besserer Zugang zu Rohstoffen)
Veränderung von Standortentscheidungen
Verändern sich mit Wachstums-, Schrumpfungs- und Strukturveränderungszielen von Unternehmen.
Strukturveränderungsziel durch Digitalisierung und dadurch verbunden Möglichkeiten ergeben -> Arbeitskostenreduktion weniger entscheidend für Standortwahl
Rechtsformen
- Leitungsbefugnis
- Haftung
- Möglichkeiten der Kaptalbeschaffung
- Höhe der rechtsformabhängigen Kosten
- steuerliche Belastung
- Publizität
Öffentlich-rechtliche Unternehmensformen
Eigenbetrieb (Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit), Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. das Kommunalunternehmen oder der Zweckverband. Öffentlichen Verwaltungen als Träger zur Verfügung. Teilweise bei Stadtwerken, Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieb anzutreffen.
Privatrechtliche Unternehmensform
Unterteilt in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Einzelunternehmen
Selbstständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person, welcher als Inhaber fungiert und die Geschäfte führt. Unbeschränkte persönliche Haftung des Einzelunternehmers.
Personengesellschaften
Dazu zählt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) -> mind. Zwei Personen haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft (OHG) -> wie bei der GbR und die Kommanditgesellschaft (KG) -> begrenzte Haftung eines Teils der Gesellschafter (Kommanditisten) auf den Betrag der Vermögenseinalge, anderen teils der Gesellschafter (Komplementäre) unbegrenzt persönlich.
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Societas Europaea (SE)
GmbH
GmbH-Gesetz (GmbHG). Stammkapital -> 25.000 Euro (Setzt sich aus Stammeinlagen des/der Gesellschafter zsm). Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geschäftsführung -> ein oder mehrere Geschäftsführer (Leitungsorgan). Gesellschaftsversammlung -> beschließendes Organ.
Aktiengesellschaft AG
Aktiengesetz (AktG). Mindestgrundkapital: 50.000 Euro -> in Aktien zerlegt (von Gesellschaftern (Aktionären) gehalten). Gesellschafterwechsel (Aktionärwechsel) einfacher durchzuführen -> Aktien leichter handelbar, weiter Aktien neue ausgegeben werden können. Wenn Aktie an Börse geht, können Aktien des Unternehmens dort frei gehandelt werden. Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt. Organe -> Vorstand (Leitungsorgan), Aufsichtsrat (Überwachungsorgan) und Hauptversammlung (Beschlussorgan).
Societas Europaea SE
Basiert auf europäischem Recht und ermöglicht es mit Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten zu fusionieren.
Mischformen
Setzt sich aus einer personen- und kapitalgesellschaftlichen Beziehung zsm. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) -> Kapitalgesellschaft, verfügt über mind. Einen persönlich haftenden Komplementär, Aktionäre (Kommanditionäre) haften wie Kommanditisten einer KG lediglich bis zur maximalen Höhe ihrer Einlage. Kombination aus GmbH/AG und KG als GmbH & Co. KG/AG & Co. KG -> Personengesellschaft, GmbH/AG der persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditengesellschaft.
Rechtsformumwandlung
Bei Haftungsänderungen, Tod des Alleininhabers, zur Vorbereitung der Beteiligung externer Investoren, der Steuerersparnis oder Umgehung von Publizitätspflichten. Können vorgenommen werden durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel.