3: Dimensionen Flashcards
Welche Arten von justiziablen Ansprüche ergeben sich aus Grundrechten?
Achtungsansprüche (auch Abwehransprüche), Leistungsansprüche und Schutzansprüche
Definition: Achtungsansprüche (auch Abwehransprüche)
Vermitteln den Grundrechtsträgern einen Anspruch auf Achtung ihrer Freiheitssphäre bzw. auf Abwehr von staatlichen Eingriffen
Definition: Leistungsansprüche
Vermitteln den Grundrechtsträgern einen Anspruch auf eine staatliche Leistung/positives Tun
z.B. Recht auf Grundschulunterricht
Definition: Schutzansprüche
Vermitteln den Grundrechtsträgern einen Anspruch auf staatlichen Schutz vor Privaten bzw. objektiven Gefahren
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man Schutzansprüche geltend machen kann?
- Bestehen einer realen und unmittelbaren Gefahr
- Behörden wissen darum oder sollten es
- Behörden besitzen die Möglichkeit vernünftige Schutzmassnahmen zu treffen
Wer ist von Grundrechten gebunden (Grundrechtsbindung)?
Im Grunde: Wer eine staatliche Aufgabe wahrnimmt
- Alle Behörden und staatlichen Organe
- Private soweit sie staatliche Aufgaben wahrnehmen
- Die Gesamtheit der Stimmberechtigten
Was passiert bei Drittwirkung?
Grundrechte verpflichten ausnahmsweise auch Private
Definition: direkte Drittwirkung
Grundrecht wirkt direkt im Verhältnis zwischen Privaten ->einziges Beispiel Lohngleichheit
Definition: Indirekte Drittwirkung
Folge von Schutzpflichten des Staates. Die Behörden sorgen dafür, dass ein Grundrecht auch unter Privaten wirksam wird