23.03.18 Einführung, an sich irrelevant Flashcards

1
Q

Besitz

A

Tatsächliche Sachherrschaft

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2
Q

Eigentum

A

Verfügungsrecht (Man vermutet, weil sie Besitz hatten, waren sie tsbeziehungEigentümer)

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3
Q

Was ist eine natürliche Person?

A

Jede Person, die geboren wurde, §1 BGB, Mit der Vollendung der Geburt beginnt die Rechtsfähigkeit.

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4
Q

Juristische Person

A
Vereine
Kapitalgesellschaften
z.B. (-AG
        -GmbH)
Körperschaften 
     (-Nato
      -Staat
      -Stahlzölle)
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5
Q

Rechtsbeziehungen existieren zwischen

A

Rechtssubjekten & Rechtssubjekten;

rechtssubjekten & Rechtsobjekte

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6
Q

Rechtsobjekte

A
  • Sachen
    • alles anfassbares
      - Aggregat egal
  • Inmaterielle Güter
    • Rechte
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7
Q

Welches Rechtsverhältnis haben Bürger & Bürger zueinander?

A

Gleichordnugnsverhältnis => Privatrecht

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8
Q

Welches Rechtsverhältnis haben Staat & Bürger

A

Über-/Unterordnugnsverhätnis => Öffentliches Recht

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9
Q

Wie entsteht eine privatrechtliche Rechtsbeziehung?

A

Durch Vertrag

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10
Q

Definition Rechtsbeziehung

A

Konstellation on der es rechte und Pflichten gibt

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11
Q

Wie entsteht eine öffentlich rechtliche Rechtsbeziehung

A

Nicht durch Vertrag; Der Staat schließt mit uns keien Verträge.
Er sagt es, so ist es.
Durch Einseitige Anordnugen: heißt: Verwaltungsakt!

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12
Q

Wie erkennt man diese Anspruchsgrundlagen?

A

Sie sind aufgebaut in Wenn-Dann Sätze,

Wenn,…… , Dann passiert Folgendes.

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13
Q

Wie nennt man das was in der Anspruchsgrundlage nach dem Dann kommt?

A

Rechtsfolge

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14
Q

Was sind die Rechtsfolgen?

A

kann alles mögliche sein

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15
Q

Von wo müssen wir aus anfagnen zu denken?

A

Wir müssen immer von der Rechtsfolge aus an zu denken.

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16
Q

Wir nummerien wie foglt:

A

Immer:

  • Römisch
  • Arabisch
    • Kleinbuchtsaben
17
Q

Welcbe sind die Tatbestandsvoraussetzungen des §280 Abs 1 BGB?

A

a) Schuldverhältnis
b) eine Pflichtverletzung des Schuldners
c) ein Schaden

18
Q

Def Schaden

A

unfreiwillige Einbuße an Vermögenswerten $249 BGB

19
Q

Definition Schuldverhältnis

A

Ein Schuldverhätlnis ist nach §241 Abs 1 BGB eine Rechtsbeziehung kraft derer eine Leistung gefordert werden kann. Zum Beispiel ein Vertrag.

20
Q

Definition Pflichtverletzung

A

Eine Pflichtverletzung liegt vor wenn der Schuldner seine Leistungspflichten aus dem Schuldverhältniss nicht ordnugnsgemäß erfüllt

21
Q

Definition SChaden

A

Ein Schaden besteht nach §249 Abs 1 BGB in der Differenz des IST-Zustandes und des Hypothetischen Zustandens ohne die Pflichtverletzung

22
Q

Die ersten 3 SChritte von 5 von DER Methodik

A
  1. Eine Anspruchsgrundlage finden
  2. Die Tatbestandsvoraussetzungen finden
  3. Tatbestandsvoraussetzungen begrifflich zu erklären in jedem Fall
23
Q

Wie nennt man das anwenden der Tatbestandsvoraussetzungen auf den konkreten Fall?

A

Subsumtion!

24
Q

Was ist ein Vertrag?

A

Zwei übereinstimmende Willenlserklärungen: Angebot und Annahme

25
Q

Was ist entscheidend für die Annahme, Wenn er sie abgesandt hat, oder wenn er sie liest?

A

§130 BGB entscheiden ist der Zugang

26
Q

Was heißt Zugang nach § 130 BGB

A

Wenn die Erklärung in den Machtbereich kommt; z.B. passiert sobald die Email abgeschickt ist.

27
Q

Was sind die Pflichten des Verkäufers bei einem Kaufvertrag?

A

§433 Abs. 1 BGB

  • Übergeben: Besitz wechseln lassen
  • Eigentum verschaffen