2. Runde Flashcards
Was sind die Prioritäten der CH im Europarat?
CH hat einen Reformprozess zur Stärkung der Effizienz und Wirksamkeit des EGMR mitangestossen. Ziel: Stärkung des Subsidiaritätsprinzips: hält für die Umsetzung der EKMR die primäre Verantwortung der MS fest.
Wann wurde Europarat gegründet? Wann EGMR? Wann trat CH ER bei?
Grundwerte Europarat?
1949, 1959, 1963
Demokratie, MR, Rechtstaatlichkeit
Arbeitslosenquote CH Sept. 2017?
3,0%
Strafnorm gg. Diskriminierung von Schwulen und Lesben ja oder nein?
Wer zu Hass od. Diskriminierung gegen Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion aufruft, muss mit Busse oder Gefängnis rechnen (=Rassismusstrafnorm). Doch öffentl. Hetze gg. LGBT bleiben ungesühnt. Verständlich, dass Gesetzgeber Schutz ausbauen will, denn das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot gilt für alle Menschen.
Doch: es ist nicht immer zielführend, Grundregeln des menschl. Zusammenlebens durch Strafandrohung zum Durchbruch zu verhelfen.
Funktion Strafrecht: elementare Rechtsgüter vor groben Angriffen zu schützen. Historische Erfahrung, dass Rassenhass zu Krieg, Vertreibung u. Völkermord führt, hat in EUropa massgeblich zu den Strafnormen gg. Rassismus beigetragen. Weshalb sollen diskriminierende Äusserungen gg. Homosexuelle verboten werden, gegen Behinderte oder Übergewichtige aber nicht? Wenn es um die Durchsetzung von moralischen Werten geht, stösst das Strafrecht schnell an Grenzen. Die vorgeschlagene Strafnorm zum Schutz vor Diskriminierungen hätte damit primär symbolische Wirkung, ohne dass sich an der Situation für die Betroffenen tatsächlich etwas ändern würde. Bei der Beseitigung v. Diskriminierung aufgrund von Lebensformen stehen andere Massnahem im Vordergrund: Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtl. Paare und Aufhebung des Adoptionsverbots für Schwule und Lesben sind dringlicher. Denn: die Rahmenbedingungen für Lebensgemeinschaften prägen den Alltag stärker als das Strafrecht. Ausserdem: Zivilcourage.
Einführung Referendum wann?
1874 (Totalrev. der BV = Resultat des Kulturkampfes zw. Konservativen u. Liberalen, Ref. als wichtigstes Instrument der direkten Demokratie)
Einführung Volksinitiative wann?
1891 (Volksinitiative als 2. Pfeiler der direkten Demokratie)
Einführung AHV wann?
1948 (in Volksabstimmung angenommen 1947)
Geschichte CHF
Bis zur Gründung der Helvetischen Republik 1798 war die Ausgabe von Münzen Sache der Kantone (Orte), Städte, Abteien und einzelner Herrschaften. 1798 wurde von den Franzosen eine einheitliche Frankenwährung (französisch: «franc de Suisse») eingeführt. Ein Franken entsprach 10 bernischen Batzen oder 6,614 Gramm reinem Silber oder 1.4597 französischen Franken. Unterteilt war die Währung in 10 Batzen oder 100 Rappen.
Mit der Mediation von 1803 ging die Münzhoheit an die Kantone zurück. Die Tagsatzung legte allerdings den Schweizer Franken (nun auf 6,77025 Gramm Feinsilber oder 1.5 französische Francs festgesetzt) als einheitliche Währung fest.
Einführung 1850
Nachdem 1848 die Schweiz als Bundesstaat geschaffen worden war, war wieder der Bund für die Währung zuständig. Mit dem «Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen» vom 7. Mai 1850 wurde der Franken, der sich nun am französischen (Silber-)Franc orientierte, als Währung der Schweiz eingeführt. Ab 1850 wurden neue Münzen geprägt und im Jahr darauf herausgegeben. Am Rand des Münzbildes der Schweizer Franken von 1850 und 1851 befindet sich die Signatur des bedeutenden Schweizer Bildhauers, Münzgraveurs und Medailleurs Antoine Bovy (A. BOVY).
Lateinische Münzunion (1865–1927) und Weltwirtschaftskrise
Von 1865 bis 1927 war die Schweiz Mitglied der Lateinischen Münzunion, was bedeutete, dass Gold- und Silbermünzen aus Frankreich, Belgien, Italien und Griechenland in der Schweiz als offizielle Zahlungsmittel zirkulierten. Die Bestimmungen der Münzunion legten fest, dass die Einheit der jeweiligen Landeswährung 4,5 Gramm Silber oder 0,290322 Gramm Gold entsprach. Sogar nachdem die Union in den 1910er Jahren bedeutungslos geworden war und 1927 offiziell endete, blieb die Goldparität für den Schweizer Franken erhalten, bis dieser 1936 als Folge der Weltwirtschaftskrise um 30 Prozent abgewertet werden musste.
Der im Rahmen des Goldstandards festgelegte Wechselkurs[2] gegenüber der Mark betrug 1912[3] 0.81 und war 1932[4] noch unverändert.
Bretton-Woods-System (1949–1973)
Von 1945 bis zum Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems 1973 war der Schweizer Franken an den US-Dollar gekoppelt. Der Kurs betrug von 1945 bis 1949 4.30521 Franken pro Dollar, von 1949 bis 1973 4.375 Franken pro Dollar bzw. 0,203125 g Gold pro Franken. Seither verlor der Dollar stets an Wert.
1973–2011
Auf Grund seines flexiblen Wechselkurses gilt der Schweizer Franken seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems als stabile und krisensichere Währung, die von der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft profitierte. Das Vertrauen der Anleger in die Schweiz als Finanzplatz und in die wirtschaftliche und politische Stabilität des Landes machte den Schweizer Franken zu einer begehrten international verbreiteten Anlagewährung. In der Vergangenheit hatte sich der Schweizer Franken für internationale Investoren als «sicherer Hafen» erwiesen, wenn die Welt von politischen oder wirtschaftlichen Katastrophen erschüttert wurde. Dieses Vertrauen äusserte sich im Aufwertungsdruck auf den Wechselkurs des Frankens durch steigende Nachfrage auf den internationalen Finanzmärkten.
Geschichte CH Entwicklungshilfe:
- Seit wann leistet die Schweiz Entwicklungshilfe?
- Wie hoch ist der Gesamtaufwand zulasten des Steuerzahlers bis heute? In kumulierten Beträgen und teuerungsbereinigt?
- Welche Länder erhielten die meisten Beiträge?
- Die Schweiz leistet seit etwa 1948 Entwicklungshilfe aus Bundesmitteln. Die Hilfe wurde zunächst im multilateralen Bereich in Form von Beiträgen an Uno-Organisationen geleistet, die damals im Entstehen waren. Kurze Zeit später setzte die bilaterale Hilfe ein. Verschiedene Departemente und Ämter teilten sich die Aufgaben in diesem Bereich. Ab 1950 verfügte die Bundesverwaltung über eine Koordinationskommission. Im Jahr 1960 wurde der Vorläufer der heutigen Deza, der “Dienst für technische Zusammenarbeit”, im Politischen Departement gegründet. Ab diesem Zeitpunkt sind genauere Daten verfügbar.
- Die kumulierten Gesamtausgaben von 1960 bis heute belaufen sich real, zu Preisen des Jahres 2015, auf 69,5 Milliarden Franken (gerundet). Gemessen an der Summe der ordentlichen Ausgaben des Bundes im gleichen Zeitraum entspricht dies einem Anteil von gut 3 Prozent. Zum Vergleich: Der kumulierte Gesamtaufwand des Bundes für die internationale Zusammenarbeit im Zeitraum 1990 bis 2015 entspricht ungefähr dem Aufwand für die Grundlagenforschung (43 bzw. 36 Milliarden), 52 Prozent der Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung oder 38 Prozent der Ausgaben für die Armee. Der Aufwand für die Ausgabenfinanzierung sowie für das Schulden- und Vermögensmanagement war im Übrigen doppelt so hoch wie jener für die internationale Zusammenarbeit.
- Die Top-Ten-Länder, die in den letzten 56 Jahren am meisten Entwicklungshilfegelder des Bundes erhalten haben (gerundet, real, zu Preisen des Jahres 2015), sind: 1. Indien (1,8 Milliarden Franken), 2. Tansania (1,1 Milliarden Franken), 3. Nepal (1,1 Milliarden Franken), 4. Mosambik (1 Milliarde Franken), 5. Bangladesch (1 Milliarde Franken), 6. Bolivien (0,9 Milliarden Franken), 7. Kosovo (0,8 Milliarden Franken), 8. Pakistan (0,8 Milliarden Franken), 9. Rwanda (0,8 Milliarden Franken) und 10. Indonesien (0,7 Milliarden Franken).
Einige dieser Länder zählen heute nicht mehr zu den Hauptempfängern der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz: Indien war lange ein Schwerpunktland der Deza (bis 2010) und des Seco (bis 2005). Die Deza hat ihre Aktivitäten in Indien ab 2007 erheblich reduziert und baut mit dem Land stattdessen eine Partnerschaft in Bereichen von beiderseitigem Interesse wie dem Klimaschutz auf.
Indonesien war während zwanzig Jahren (1976-1996) ein Schwerpunktland der Deza. Diese Ära ging mit der Schliessung des Kooperationsbüros 1998 zu Ende. Nach dem Tsunami von 2004 erhielt Indonesien humanitäre Hilfe der Schweiz, seit 2008 zählt das Land zu den Schwerpunktländern des Seco.
Der Platz Kosovos in der Rangfolge der Empfängerländer ist trotz seines Status als Schwerpunktland der Deza und des Seco zu einem grossen Teil durch den Beitrag an die Swisscoy (30-35 Millionen Franken pro Jahr) zu erklären.
Die übrigen Länder zählen weiterhin zu den Schwerpunktländern der Deza (https://www.eda.admin.ch/Deza/de/home/laender.html; Rwanda ist Teil des Regionalprogramms Grosse Seen,Pakistan Teil des Regionalprogramms Hindukusch).
Was würde der Wegfall der Bilateralen I bedeuten? Wie würde der Zugang zum Binnenmarkt aussehen?
Vom Wegfall der Bilateralen I wäre das FHA von 1972 nicht betroffen. Doch: FHA deckt nur Industriegüter und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte! Sogar mit einem neuen, umfassenden FHA könnte die CH nicht dasselbe Niveau an Marktzugang erreichen wie mit Bilateralen I.
Wie wirkten sich die Bilateralen I auf CH BIP und BIP pro Kopf aus?
Seit Inkrafttreten Bilaterale I 2002 - 2015:
- Reales BIP-Wachstum von 1,8%
- BIP/Kopf: Sprung von 64‘000 CHF auf 78‘000 CHF
MEI-Umsetzung = ?
Das Parlament hat mit dem Ausführungsgesetz zur MEI eine FZA-kompatible Lösung gefunden (Inländervorrang). Das Referendum dagegen scheiterte deutlich, die Umsetzung ist somit vom Souverän legitimiert.
Der Inländervorrang sichert die Bilateralen und bremst die Zuwanderung.
Bilaterale II = ?
Bil. II = zweites Vertragspaket CH-EU: berücksichtigt weitere wirtschaftliche Interessen und erweitert die Zusammenarbeit CH-EU über den wirtschaftlichen Rahmen auf neue wichtige Bereiche (Sicherheit, Asyl, Umwelt, Kultur):
- Schengen/Dublin (Polizei- u. Justizzusammenarbeit / Asyl)
- Zinsbesteuerung
- Betrugsbekämpfung
- Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
- Umwelt
- Statistik
- Medien
- Ruhegehälter (Doppelbesteuerung)
- Bildung
Was bringt die Assoziation an Schengen/Dublin der CH? Was würde bei einer Kündigung passieren?
Ein Alleingang in den Bereichen Polizei- und Justizzusammenarbeit und Asyl hätte schwerwiegende Auswirkungen auf CH.
Schengen: für innere Sicherheit und grenzüberschr. Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig (insbes. Zugang zum Schengener Informationssystem SIS). Della Valle: Ohne Schengen wären wir blind.
Dublin: nützt CH in doppelter Hinsicht: CH kann viel mehr Asylmigranten in andere Dublin-Staaten ausschaffen als sie aufnehmen muss (2009-2016 Verhältnis 6:1 zugunsten CH). Ohne Dublin könnten alle in der EU abgewiesenen Asylmigranten in CH ein Zweitgesuch stellen. CH drohte, überrannt zu werden.
Autonomer Nachvollzug = ?
Wieviele Bundesgesetze sind in etwa davon betroffen?
Autonomer Nachvollzug: freiwillige Übernahme von EU-Recht AUSSERHALB des bilateralen Rahmens. CH übernimmt in vielen Bereichen EU-Recht aus eigenem Antrieb, wegen wirtschaftl. Interesse (Zugang zum EU-Markt für CH Unternehmen). Bsp.: Datenschutzgesetz, Finanzmarktrecht (BR orientierte sich explizit am EU-Recht).
Gemäss einer Studie haben zwischen 1990 und 2010 ca. 40% der revidierten BGesetze +- EU-Recht entsprochen.
Vaterschaftsurlaub ja oder nein?
Aympathisches Anliegen, das ich sehr gut nachvollziehen kann. Doch wer soll das bezahlen? Ich würde auf den Wettbewerb zwischen den Arbeitgebenden setzen und einen Elternurlaub befürworten, der es frischen Eltern erlaubt, die Akufteilung des Urlaubs selber zu bestimmen.
Was sind die 4 Organe des Europarats?
- Ministerrat
- parl. Versammlung
- Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
- EGMR
IMF-Jahrestagung Okt. 17: Ziele?
Globalisierung fördern
Freihandel stärken
Klimawandel bekämpfen
CH A-Waffe: wann und Hintergrund?
BR entschied sich 1958 im Prinzip für A-Waffe. F war gerade nuklear gegangen, GB schon vorher. A-Waffen wurden zu der Zeit als Standard-Equipment angesehen, intl. Proliferation schien wahrscheinlich. SU intervenierte beim BR (Neutralitätsargument), BR relativierte: nur „prinzipielle“ Entscheidung, kein Beschaffungsentscheid, CH würde eine Vereinbarung zur Reduktion v. nuklearen Proliferation bevorzugen. Beschaffung wurde dann nie wirlich ernsthaft verfolgt, obwohl‘s erste Uraniumlieferungen gab. 1969: CH unterzeichnete NPT (Ratifikation nach intensiven Debatten erst 1977).
CH Engagement an Jahrestagung von Weltbank und IWF Okt. 2017
BR Maurer: im IWF-Steuerungsausschuss begrüsst er die vorgeschlagenen strukturellen Reformen, warnt vor Zunahme v. Risiken im Finanzsystem und betont die Wichtigkeit des Aufbaus von Puffern in den Staatshaushalten.
Fokus Jahres 2017 Jahrestagung IWF / Weltbank = ?
- Umsetzung Strategie der Bank im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
- Anpassung der Überprüfung der Stimmgewichte
- Rolle Privatsektor i.d. Entwicklungsfinanzierung
- mögliche Kapitalerhöhung
Montreux Document: Inhalt? Wann abgeschl, wieviele Staaten machen heute mit?
2008; best practices für PMSCs, die sie einhalten müssen, wenn sie mit Unterzeichnerstaaten zusammenarbeiten wollen; heute über 50Staaten dabei. Dann lancierte EDA 2009 CoC für PMSCs (kompatibel mit MR und HVR). Heute: die grosse Mehrheit der weltweiten PMSCs hat unterzeichnet (weit über 700 PMSCs).
IZA: wie kann man es verbessern?
- Es braucht regionalen approach: ganze Regionen, nicht nur einzelne Länder
- SSR/SSG muss integraler Bestandteil der IZA werden, da Sicherheit u. Stabilität Voraussetzung ist für ök. u. demokr. Entwicklung. Heute: neue Bedrohungslage: komplex, versch. Bedrohungen parallel, überlappend.
DCAF ist heute die 1. Adresse weltweit im Bereich SSG/SSR: Chance für CH
Thema des argentinischen G20-Vorsitzes?
Zukunft der Arbeit
Themen Tagung der Bretton-Woods-Institutionen?
IMF: Weltkonjunktur
Weltbank: Entwicklungsfinanzierung (Kapitalerhöhung, auch CH müsste dazu beitragen)
Zweckartikel BV
Art. 2:
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.
Auswärtige Angelegenheiten: welcher BV-Artikel? Inhalt?
- Kapitel: Zuständigkeiten
- Abschnitt: Beziehungen zum Ausland
Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten
1 Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes.
2 Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
3 Er nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen.
Neutralität: wo in BV verankert? Was ist Wortlaut der Bestimmungen?
Im 5. Titel: Bundesbehörden, 2. Kapitel: BVers: Art. 173 BV sowie 3. Kapitel: BR und Bundesverwaltung: Art. 185 BV.
- Kapitel: Bundesversammlung
Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse
1 Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
a.
Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
- Kapitel: Bundesrat und Bundesverwaltung
Art. 185 Äussere und innere Sicherheit
1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
Aussenpol. Kompetenzen der Kantone: wo in BV verankert? Inhalt?
Art. 55 BV: Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden
1 Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen.
2 Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein.
3 Den Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. In diesen Fällen wirken die Kantone in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit.
Art. 56 BV: Beziehungen der Kantone mit dem Ausland
1 Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen.
2 Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen. Die Kantone haben den Bund vor Abschluss der Verträge zu informieren.
3 Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes.
Präambel BV?
Präambel
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung
WTO: aktueller Streit?
USA blockieren seit Frühling 2017 die Nominierungs- und Wahlprozesse für die Neubesetzung von Richterstellen am WTO-Berufungsgericht, weil sie an Entscheidungen des Gerichts seit der W. Bush Ära Kritik üben. Es geht um die Praxis der USA bei der Bestimmung von Dumpingeffekten, die Importeure benachteiligt (v.a. Stahlsektor). USA drängen nun auf Reform des Streitschlichtungsverfahrens und wollen konkrete Ergebnisse, bevor sie die Richterbesetzung deblockieren. USA wollen ein System, bei dem die WTO-Motglieder die Streitschlichtung dominieren und unabhängige Richter nur noch eine schwache Rolle spielen. Dies würde es den stärksten Handelsnationen erlauben, sich nicht mehr an internationales Recht zu halten, wenn es ihnen nicht passt. Grosse Mehrheit der WTO-MS ist empört. Problem der Nichtbeaetzung von Richterstellen: normalerweise: 7 Teilzeit-Richter am Berufungsgericht (Handelsexperten) nach implizitem reg. Verteilschlüssel. Für jeden einzelnen Handelsdisput braucht es mind. 3 Richter, um Urteil zu fällen. Zurzeit: 2 Richterstellen (Asien und Lat.amerika) unbesetzt, Ende Jahr tritt der europ. Richter zurück. D.h. ab 2018: nur noch 4 Richter, bei zu erwartender Zunahme von Streitfällen aufgr. Protektionismus und bei stetig steigender Komplexität der Fälle. 2018: Bestätigung des afrikanischen Richters steht an (braucht Konsens der MS): es könnten also bald nur noch 3 Richter sein. Ende 2019 laufen 2 weitere Amtszeiten aus, das Gericht könnte also bald handlungsunfähig werden. America-first Politik Trumps ist gefährlich.
Obligatorisches (Staatsvertrags-)referendum: wo in BV?
Art. 140 Obligatorisches Referendum
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
a.
die Änderungen der Bundesverfassung;
b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
c.
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.
2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
a.
die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
abis.1
…
b.2
die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
c.
die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.
Fakultatives (Staatsvertrags-)Referendum: Wo in BV?
Art. 141 Fakultatives Referendum
1 Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:1
a. Bundesgesetze; b. dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; c. Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen; d. völkerrechtliche Verträge, die:
1. unbefristet und unkündbar sind, 2. den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, 3.2 wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
Gleichheit Mann - Frau: wo in BV?
Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Fazilitation = ?
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Gespräche.
7-jähriger Krieg = ?
Im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) kämpften mit Preußen und Großbritannien/Kurhannover auf der einen und der kaiserlichen österreichischen Habsburgermonarchie, Frankreich und Russland sowie dem Heiligen Römischen Reich auf der anderen Seite alle europäischen Großmächte jener Zeit. Auch mittlere und kleine Staaten waren an den Auseinandersetzungen beteiligt.
Der Krieg wurde in Mitteleuropa, Portugal, Nordamerika, Indien, der Karibik sowie auf den Weltmeeren ausgefochten, weswegen er von Historikern gelegentlich auch als ein Weltkrieg angesehen wird. Während Preußen, Habsburg und Russland primär um die Vorherrschaft in Mitteleuropa kämpften, ging es für Großbritannien und Frankreich auch um die Vorherrschaft in Nordamerika und Indien. Obgleich sich auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen auch neue Strategien der Kriegsführung etablierten, war der Siebenjährige Krieg einer der letzten Kabinettskriege.
Aus globaler Sicht ging es um das geo- und machtpolitische Gleichgewicht in Europa und um die ihm zugeordneten Kolonien, um die Einflussnahme auf die transatlantischen Seewege, um die Vorherrschaft über die außereuropäischen Stützpunkte etwa in Afrika oder Indien sowie um Handelsvorteile.
Ergebnis: Die Kriege endeten im Jahre 1763. Die beteiligten Staaten schlossen im Februar des Jahres die Friedensverträge von Paris und von Hubertusburg. Als Ergebnis stieg Preußen zur fünften europäischen Großmacht auf, was den Dualismus mit Österreich vertiefte. Frankreich verlor seine vorherrschende Stellung in Kontinentaleuropa und große Teile seiner Kolonialgebiete in Nordamerika und Indien an Großbritannien, das damit endgültig zum dominierenden Weltreich wurde.