2. Runde Flashcards

1
Q

Was sind die Prioritäten der CH im Europarat?

A

CH hat einen Reformprozess zur Stärkung der Effizienz und Wirksamkeit des EGMR mitangestossen. Ziel: Stärkung des Subsidiaritätsprinzips: hält für die Umsetzung der EKMR die primäre Verantwortung der MS fest.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wann wurde Europarat gegründet? Wann EGMR? Wann trat CH ER bei?

Grundwerte Europarat?

A

1949, 1959, 1963

Demokratie, MR, Rechtstaatlichkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Arbeitslosenquote CH Sept. 2017?

A

3,0%

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Strafnorm gg. Diskriminierung von Schwulen und Lesben ja oder nein?

A

Wer zu Hass od. Diskriminierung gegen Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion aufruft, muss mit Busse oder Gefängnis rechnen (=Rassismusstrafnorm). Doch öffentl. Hetze gg. LGBT bleiben ungesühnt. Verständlich, dass Gesetzgeber Schutz ausbauen will, denn das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot gilt für alle Menschen.
Doch: es ist nicht immer zielführend, Grundregeln des menschl. Zusammenlebens durch Strafandrohung zum Durchbruch zu verhelfen.
Funktion Strafrecht: elementare Rechtsgüter vor groben Angriffen zu schützen. Historische Erfahrung, dass Rassenhass zu Krieg, Vertreibung u. Völkermord führt, hat in EUropa massgeblich zu den Strafnormen gg. Rassismus beigetragen. Weshalb sollen diskriminierende Äusserungen gg. Homosexuelle verboten werden, gegen Behinderte oder Übergewichtige aber nicht? Wenn es um die Durchsetzung von moralischen Werten geht, stösst das Strafrecht schnell an Grenzen. Die vorgeschlagene Strafnorm zum Schutz vor Diskriminierungen hätte damit primär symbolische Wirkung, ohne dass sich an der Situation für die Betroffenen tatsächlich etwas ändern würde. Bei der Beseitigung v. Diskriminierung aufgrund von Lebensformen stehen andere Massnahem im Vordergrund: Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtl. Paare und Aufhebung des Adoptionsverbots für Schwule und Lesben sind dringlicher. Denn: die Rahmenbedingungen für Lebensgemeinschaften prägen den Alltag stärker als das Strafrecht. Ausserdem: Zivilcourage.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Einführung Referendum wann?

A

1874 (Totalrev. der BV = Resultat des Kulturkampfes zw. Konservativen u. Liberalen, Ref. als wichtigstes Instrument der direkten Demokratie)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Einführung Volksinitiative wann?

A

1891 (Volksinitiative als 2. Pfeiler der direkten Demokratie)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Einführung AHV wann?

A

1948 (in Volksabstimmung angenommen 1947)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Geschichte CHF

A

Bis zur Gründung der Helvetischen Republik 1798 war die Ausgabe von Münzen Sache der Kantone (Orte), Städte, Abteien und einzelner Herrschaften. 1798 wurde von den Franzosen eine einheitliche Frankenwährung (französisch: «franc de Suisse») eingeführt. Ein Franken entsprach 10 bernischen Batzen oder 6,614 Gramm reinem Silber oder 1.4597 französischen Franken. Unterteilt war die Währung in 10 Batzen oder 100 Rappen.

Mit der Mediation von 1803 ging die Münzhoheit an die Kantone zurück. Die Tagsatzung legte allerdings den Schweizer Franken (nun auf 6,77025 Gramm Feinsilber oder 1.5 französische Francs festgesetzt) als einheitliche Währung fest.

Einführung 1850
Nachdem 1848 die Schweiz als Bundesstaat geschaffen worden war, war wieder der Bund für die Währung zuständig. Mit dem «Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen» vom 7. Mai 1850 wurde der Franken, der sich nun am französischen (Silber-)Franc orientierte, als Währung der Schweiz eingeführt. Ab 1850 wurden neue Münzen geprägt und im Jahr darauf herausgegeben. Am Rand des Münzbildes der Schweizer Franken von 1850 und 1851 befindet sich die Signatur des bedeutenden Schweizer Bildhauers, Münzgraveurs und Medailleurs Antoine Bovy (A. BOVY).

Lateinische Münzunion (1865–1927) und Weltwirtschaftskrise
Von 1865 bis 1927 war die Schweiz Mitglied der Lateinischen Münzunion, was bedeutete, dass Gold- und Silbermünzen aus Frankreich, Belgien, Italien und Griechenland in der Schweiz als offizielle Zahlungsmittel zirkulierten. Die Bestimmungen der Münzunion legten fest, dass die Einheit der jeweiligen Landeswährung 4,5 Gramm Silber oder 0,290322 Gramm Gold entsprach. Sogar nachdem die Union in den 1910er Jahren bedeutungslos geworden war und 1927 offiziell endete, blieb die Goldparität für den Schweizer Franken erhalten, bis dieser 1936 als Folge der Weltwirtschaftskrise um 30 Prozent abgewertet werden musste.

Der im Rahmen des Goldstandards festgelegte Wechselkurs[2] gegenüber der Mark betrug 1912[3] 0.81 und war 1932[4] noch unverändert.

Bretton-Woods-System (1949–1973)
Von 1945 bis zum Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems 1973 war der Schweizer Franken an den US-Dollar gekoppelt. Der Kurs betrug von 1945 bis 1949 4.30521 Franken pro Dollar, von 1949 bis 1973 4.375 Franken pro Dollar bzw. 0,203125 g Gold pro Franken. Seither verlor der Dollar stets an Wert.

1973–2011
Auf Grund seines flexiblen Wechselkurses gilt der Schweizer Franken seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems als stabile und krisensichere Währung, die von der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft profitierte. Das Vertrauen der Anleger in die Schweiz als Finanzplatz und in die wirtschaftliche und politische Stabilität des Landes machte den Schweizer Franken zu einer begehrten international verbreiteten Anlagewährung. In der Vergangenheit hatte sich der Schweizer Franken für internationale Investoren als «sicherer Hafen» erwiesen, wenn die Welt von politischen oder wirtschaftlichen Katastrophen erschüttert wurde. Dieses Vertrauen äusserte sich im Aufwertungsdruck auf den Wechselkurs des Frankens durch steigende Nachfrage auf den internationalen Finanzmärkten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Geschichte CH Entwicklungshilfe:

  1. Seit wann leistet die Schweiz Entwicklungshilfe?
  2. Wie hoch ist der Gesamtaufwand zulasten des Steuerzahlers bis heute? In kumulierten Beträgen und teuerungsbereinigt?
  3. Welche Länder erhielten die meisten Beiträge?
A
  1. Die Schweiz leistet seit etwa 1948 Entwicklungshilfe aus Bundesmitteln. Die Hilfe wurde zunächst im multilateralen Bereich in Form von Beiträgen an Uno-Organisationen geleistet, die damals im Entstehen waren. Kurze Zeit später setzte die bilaterale Hilfe ein. Verschiedene Departemente und Ämter teilten sich die Aufgaben in diesem Bereich. Ab 1950 verfügte die Bundesverwaltung über eine Koordinationskommission. Im Jahr 1960 wurde der Vorläufer der heutigen Deza, der “Dienst für technische Zusammenarbeit”, im Politischen Departement gegründet. Ab diesem Zeitpunkt sind genauere Daten verfügbar.
  2. Die kumulierten Gesamtausgaben von 1960 bis heute belaufen sich real, zu Preisen des Jahres 2015, auf 69,5 Milliarden Franken (gerundet). Gemessen an der Summe der ordentlichen Ausgaben des Bundes im gleichen Zeitraum entspricht dies einem Anteil von gut 3 Prozent. Zum Vergleich: Der kumulierte Gesamtaufwand des Bundes für die internationale Zusammenarbeit im Zeitraum 1990 bis 2015 entspricht ungefähr dem Aufwand für die Grundlagenforschung (43 bzw. 36 Milliarden), 52 Prozent der Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung oder 38 Prozent der Ausgaben für die Armee. Der Aufwand für die Ausgabenfinanzierung sowie für das Schulden- und Vermögensmanagement war im Übrigen doppelt so hoch wie jener für die internationale Zusammenarbeit.
  3. Die Top-Ten-Länder, die in den letzten 56 Jahren am meisten Entwicklungshilfegelder des Bundes erhalten haben (gerundet, real, zu Preisen des Jahres 2015), sind: 1. Indien (1,8 Milliarden Franken), 2. Tansania (1,1 Milliarden Franken), 3. Nepal (1,1 Milliarden Franken), 4. Mosambik (1 Milliarde Franken), 5. Bangladesch (1 Milliarde Franken), 6. Bolivien (0,9 Milliarden Franken), 7. Kosovo (0,8 Milliarden Franken), 8. Pakistan (0,8 Milliarden Franken), 9. Rwanda (0,8 Milliarden Franken) und 10. Indonesien (0,7 Milliarden Franken).
    Einige dieser Länder zählen heute nicht mehr zu den Hauptempfängern der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz: Indien war lange ein Schwerpunktland der Deza (bis 2010) und des Seco (bis 2005). Die Deza hat ihre Aktivitäten in Indien ab 2007 erheblich reduziert und baut mit dem Land stattdessen eine Partnerschaft in Bereichen von beiderseitigem Interesse wie dem Klimaschutz auf.
    Indonesien war während zwanzig Jahren (1976-1996) ein Schwerpunktland der Deza. Diese Ära ging mit der Schliessung des Kooperationsbüros 1998 zu Ende. Nach dem Tsunami von 2004 erhielt Indonesien humanitäre Hilfe der Schweiz, seit 2008 zählt das Land zu den Schwerpunktländern des Seco.
    Der Platz Kosovos in der Rangfolge der Empfängerländer ist trotz seines Status als Schwerpunktland der Deza und des Seco zu einem grossen Teil durch den Beitrag an die Swisscoy (30-35 Millionen Franken pro Jahr) zu erklären.
    Die übrigen Länder zählen weiterhin zu den Schwerpunktländern der Deza (https://www.eda.admin.ch/Deza/de/home/laender.html; Rwanda ist Teil des Regionalprogramms Grosse Seen,Pakistan Teil des Regionalprogramms Hindukusch).
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was würde der Wegfall der Bilateralen I bedeuten? Wie würde der Zugang zum Binnenmarkt aussehen?

A

Vom Wegfall der Bilateralen I wäre das FHA von 1972 nicht betroffen. Doch: FHA deckt nur Industriegüter und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte! Sogar mit einem neuen, umfassenden FHA könnte die CH nicht dasselbe Niveau an Marktzugang erreichen wie mit Bilateralen I.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Wie wirkten sich die Bilateralen I auf CH BIP und BIP pro Kopf aus?

A

Seit Inkrafttreten Bilaterale I 2002 - 2015:

  • Reales BIP-Wachstum von 1,8%
  • BIP/Kopf: Sprung von 64‘000 CHF auf 78‘000 CHF
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

MEI-Umsetzung = ?

A

Das Parlament hat mit dem Ausführungsgesetz zur MEI eine FZA-kompatible Lösung gefunden (Inländervorrang). Das Referendum dagegen scheiterte deutlich, die Umsetzung ist somit vom Souverän legitimiert.

Der Inländervorrang sichert die Bilateralen und bremst die Zuwanderung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Bilaterale II = ?

A

Bil. II = zweites Vertragspaket CH-EU: berücksichtigt weitere wirtschaftliche Interessen und erweitert die Zusammenarbeit CH-EU über den wirtschaftlichen Rahmen auf neue wichtige Bereiche (Sicherheit, Asyl, Umwelt, Kultur):

  • Schengen/Dublin (Polizei- u. Justizzusammenarbeit / Asyl)
  • Zinsbesteuerung
  • Betrugsbekämpfung
  • Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
  • Umwelt
  • Statistik
  • Medien
  • Ruhegehälter (Doppelbesteuerung)
  • Bildung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was bringt die Assoziation an Schengen/Dublin der CH? Was würde bei einer Kündigung passieren?

A

Ein Alleingang in den Bereichen Polizei- und Justizzusammenarbeit und Asyl hätte schwerwiegende Auswirkungen auf CH.

Schengen: für innere Sicherheit und grenzüberschr. Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig (insbes. Zugang zum Schengener Informationssystem SIS). Della Valle: Ohne Schengen wären wir blind.

Dublin: nützt CH in doppelter Hinsicht: CH kann viel mehr Asylmigranten in andere Dublin-Staaten ausschaffen als sie aufnehmen muss (2009-2016 Verhältnis 6:1 zugunsten CH). Ohne Dublin könnten alle in der EU abgewiesenen Asylmigranten in CH ein Zweitgesuch stellen. CH drohte, überrannt zu werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Autonomer Nachvollzug = ?

Wieviele Bundesgesetze sind in etwa davon betroffen?

A

Autonomer Nachvollzug: freiwillige Übernahme von EU-Recht AUSSERHALB des bilateralen Rahmens. CH übernimmt in vielen Bereichen EU-Recht aus eigenem Antrieb, wegen wirtschaftl. Interesse (Zugang zum EU-Markt für CH Unternehmen). Bsp.: Datenschutzgesetz, Finanzmarktrecht (BR orientierte sich explizit am EU-Recht).

Gemäss einer Studie haben zwischen 1990 und 2010 ca. 40% der revidierten BGesetze +- EU-Recht entsprochen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Vaterschaftsurlaub ja oder nein?

A

Aympathisches Anliegen, das ich sehr gut nachvollziehen kann. Doch wer soll das bezahlen? Ich würde auf den Wettbewerb zwischen den Arbeitgebenden setzen und einen Elternurlaub befürworten, der es frischen Eltern erlaubt, die Akufteilung des Urlaubs selber zu bestimmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was sind die 4 Organe des Europarats?

A
  • Ministerrat
  • parl. Versammlung
  • Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
  • EGMR
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

IMF-Jahrestagung Okt. 17: Ziele?

A

Globalisierung fördern
Freihandel stärken
Klimawandel bekämpfen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

CH A-Waffe: wann und Hintergrund?

A

BR entschied sich 1958 im Prinzip für A-Waffe. F war gerade nuklear gegangen, GB schon vorher. A-Waffen wurden zu der Zeit als Standard-Equipment angesehen, intl. Proliferation schien wahrscheinlich. SU intervenierte beim BR (Neutralitätsargument), BR relativierte: nur „prinzipielle“ Entscheidung, kein Beschaffungsentscheid, CH würde eine Vereinbarung zur Reduktion v. nuklearen Proliferation bevorzugen. Beschaffung wurde dann nie wirlich ernsthaft verfolgt, obwohl‘s erste Uraniumlieferungen gab. 1969: CH unterzeichnete NPT (Ratifikation nach intensiven Debatten erst 1977).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

CH Engagement an Jahrestagung von Weltbank und IWF Okt. 2017

A

BR Maurer: im IWF-Steuerungsausschuss begrüsst er die vorgeschlagenen strukturellen Reformen, warnt vor Zunahme v. Risiken im Finanzsystem und betont die Wichtigkeit des Aufbaus von Puffern in den Staatshaushalten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Fokus Jahres 2017 Jahrestagung IWF / Weltbank = ?

A
  • Umsetzung Strategie der Bank im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
  • Anpassung der Überprüfung der Stimmgewichte
  • Rolle Privatsektor i.d. Entwicklungsfinanzierung
  • mögliche Kapitalerhöhung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Montreux Document: Inhalt? Wann abgeschl, wieviele Staaten machen heute mit?

A

2008; best practices für PMSCs, die sie einhalten müssen, wenn sie mit Unterzeichnerstaaten zusammenarbeiten wollen; heute über 50Staaten dabei. Dann lancierte EDA 2009 CoC für PMSCs (kompatibel mit MR und HVR). Heute: die grosse Mehrheit der weltweiten PMSCs hat unterzeichnet (weit über 700 PMSCs).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

IZA: wie kann man es verbessern?

A
  • Es braucht regionalen approach: ganze Regionen, nicht nur einzelne Länder
  • SSR/SSG muss integraler Bestandteil der IZA werden, da Sicherheit u. Stabilität Voraussetzung ist für ök. u. demokr. Entwicklung. Heute: neue Bedrohungslage: komplex, versch. Bedrohungen parallel, überlappend.

DCAF ist heute die 1. Adresse weltweit im Bereich SSG/SSR: Chance für CH

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Thema des argentinischen G20-Vorsitzes?

A

Zukunft der Arbeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Themen Tagung der Bretton-Woods-Institutionen?

A

IMF: Weltkonjunktur

Weltbank: Entwicklungsfinanzierung (Kapitalerhöhung, auch CH müsste dazu beitragen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Zweckartikel BV

A

Art. 2:

1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.

3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.

4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Auswärtige Angelegenheiten: welcher BV-Artikel? Inhalt?

A
  1. Kapitel: Zuständigkeiten
  2. Abschnitt: Beziehungen zum Ausland
    Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten

1 Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes.

2 Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

3 Er nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Neutralität: wo in BV verankert? Was ist Wortlaut der Bestimmungen?

A

Im 5. Titel: Bundesbehörden, 2. Kapitel: BVers: Art. 173 BV sowie 3. Kapitel: BR und Bundesverwaltung: Art. 185 BV.

  1. Kapitel: Bundesversammlung

Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse

1 Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:

a.
Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

  1. Kapitel: Bundesrat und Bundesverwaltung

Art. 185 Äussere und innere Sicherheit

1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Aussenpol. Kompetenzen der Kantone: wo in BV verankert? Inhalt?

A

Art. 55 BV: Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden

1 Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen.

2 Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein.

3 Den Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. In diesen Fällen wirken die Kantone in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit.

Art. 56 BV: Beziehungen der Kantone mit dem Ausland

1 Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen.

2 Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen. Die Kantone haben den Bund vor Abschluss der Verträge zu informieren.

3 Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Präambel BV?

A

Präambel

Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

WTO: aktueller Streit?

A

USA blockieren seit Frühling 2017 die Nominierungs- und Wahlprozesse für die Neubesetzung von Richterstellen am WTO-Berufungsgericht, weil sie an Entscheidungen des Gerichts seit der W. Bush Ära Kritik üben. Es geht um die Praxis der USA bei der Bestimmung von Dumpingeffekten, die Importeure benachteiligt (v.a. Stahlsektor). USA drängen nun auf Reform des Streitschlichtungsverfahrens und wollen konkrete Ergebnisse, bevor sie die Richterbesetzung deblockieren. USA wollen ein System, bei dem die WTO-Motglieder die Streitschlichtung dominieren und unabhängige Richter nur noch eine schwache Rolle spielen. Dies würde es den stärksten Handelsnationen erlauben, sich nicht mehr an internationales Recht zu halten, wenn es ihnen nicht passt. Grosse Mehrheit der WTO-MS ist empört. Problem der Nichtbeaetzung von Richterstellen: normalerweise: 7 Teilzeit-Richter am Berufungsgericht (Handelsexperten) nach implizitem reg. Verteilschlüssel. Für jeden einzelnen Handelsdisput braucht es mind. 3 Richter, um Urteil zu fällen. Zurzeit: 2 Richterstellen (Asien und Lat.amerika) unbesetzt, Ende Jahr tritt der europ. Richter zurück. D.h. ab 2018: nur noch 4 Richter, bei zu erwartender Zunahme von Streitfällen aufgr. Protektionismus und bei stetig steigender Komplexität der Fälle. 2018: Bestätigung des afrikanischen Richters steht an (braucht Konsens der MS): es könnten also bald nur noch 3 Richter sein. Ende 2019 laufen 2 weitere Amtszeiten aus, das Gericht könnte also bald handlungsunfähig werden. America-first Politik Trumps ist gefährlich.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

Obligatorisches (Staatsvertrags-)referendum: wo in BV?

A

Art. 140 Obligatorisches Referendum

1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Änderungen der Bundesverfassung;
b.
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
c.
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:

a.
die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
abis.1

b.2
die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
c.
die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
33
Q

Fakultatives (Staatsvertrags-)Referendum: Wo in BV?

A

Art. 141 Fakultatives Referendum

1 Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:1

a.
    Bundesgesetze;
b.
    dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
c.
    Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
d.
    völkerrechtliche Verträge, die:
1.
    unbefristet und unkündbar sind,
2.
    den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen,
3.2
    wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
34
Q

Gleichheit Mann - Frau: wo in BV?

A

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
35
Q

Fazilitation = ?

A

Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Gespräche.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
36
Q

7-jähriger Krieg = ?

A

Im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) kämpften mit Preußen und Großbritannien/Kurhannover auf der einen und der kaiserlichen österreichischen Habsburgermonarchie, Frankreich und Russland sowie dem Heiligen Römischen Reich auf der anderen Seite alle europäischen Großmächte jener Zeit. Auch mittlere und kleine Staaten waren an den Auseinandersetzungen beteiligt.

Der Krieg wurde in Mitteleuropa, Portugal, Nordamerika, Indien, der Karibik sowie auf den Weltmeeren ausgefochten, weswegen er von Historikern gelegentlich auch als ein Weltkrieg angesehen wird. Während Preußen, Habsburg und Russland primär um die Vorherrschaft in Mitteleuropa kämpften, ging es für Großbritannien und Frankreich auch um die Vorherrschaft in Nordamerika und Indien. Obgleich sich auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen auch neue Strategien der Kriegsführung etablierten, war der Siebenjährige Krieg einer der letzten Kabinettskriege.

Aus globaler Sicht ging es um das geo- und machtpolitische Gleichgewicht in Europa und um die ihm zugeordneten Kolonien, um die Einflussnahme auf die transatlantischen Seewege, um die Vorherrschaft über die außereuropäischen Stützpunkte etwa in Afrika oder Indien sowie um Handelsvorteile.

Ergebnis: Die Kriege endeten im Jahre 1763. Die beteiligten Staaten schlossen im Februar des Jahres die Friedensverträge von Paris und von Hubertusburg. Als Ergebnis stieg Preußen zur fünften europäischen Großmacht auf, was den Dualismus mit Österreich vertiefte. Frankreich verlor seine vorherrschende Stellung in Kontinentaleuropa und große Teile seiner Kolonialgebiete in Nordamerika und Indien an Großbritannien, das damit endgültig zum dominierenden Weltreich wurde.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
37
Q

Aussenwirtschaftspolitik: wo in BV?

A

Art. 101 Aussenwirtschaftspolitik

1 Der Bund wahrt die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland.

2 In besonderen Fällen kann er Massnahmen treffen zum Schutz der inländischen Wirtschaft. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.

38
Q

Die wichtigsten 3 Volksabstimmungen der bisherigen Legislatur?

A

USR III, Energiewende, Rentenreform

39
Q

Bevorstehende Abstimmungen?

A

No Billag Initiative: März 2018

40
Q

AIA-Ausweitung:

  1. worum geht‘s beim AIA?
  2. was steht zur Diskussion?
  3. Umstrittene Fragen?
  4. Argumention?
A
  1. es geht um Kontonummern, Kontostände, Zinserträge, Dividendenerträge und Verkaufserlöse von ausländischen Kunden aus AIA-Partnerstaaten.
    2.
41
Q

Finanzreferendum auf eidg. Ebene ja oder nein?

A

Zahlreiche Empir. Studien zu CH Kt., Gemeinden und US-Gliedstaaten zeigen, dass das Instrument des Finanzreferendums ausgaben- und steuersenkende Wirkung hat. Es gibt einen statistischen Zusammnhang zwischen Volksmitsprache und tieferen Staatsausgaben u. Steuern.

42
Q

EU-Gipfel 20. Okt.2017: Inhalt, Vorschläge?

A

Am EU-Gipfel der Staats- u. Reg.chefs gings um:

  • Reformprogramm für die EU bis zur Europawahl 2019:
  1. Dublin-Reform (Flüchtlingspolitik) i.d. 1. Hälfte 2018
  2. Reform Währungsunion: Juni 2018
  3. Reform Arbeitsmethoden: Dossiers, die bei den Fachministern blockiert sind, sollen auf Stufe der Staats- u. Reg.chefs gehen (Europ. Rat entscheidet im Konsens).
  4. Dort, wo kein Konsens erreicht werden kann, sollen die willigen MS voranschreiten wie bei der Einführung der EU-Staatsanwaltschaft (à la Macron, eine Art Europa der versch. Geschw.). Oststaaten sind dagegen, wollen grössere EU mit weniger Integrationsniveau.

MS beanspruchen Führungsrolle bei der Weiterentwicklung.

43
Q

Position EU-MS zum Brexit am Gipfel der Staats- u. Reg.chefs im Okt. 2017?

A

EU-27 bleiben hart, sehen nicht genügend Fortschritte in den Verhandlungen über die Austrittsmodalitäten, um die 2. Phase einzuleiten, bei der es um die zukünftigen Bez. EU-GB geht. Am nächsten Gipfel im Dez. wollen sie entscheiden, ob in den 3 Kernfragen genügend Fortschritte erzielt wurden, um über künftige Bez. und etwaige Übergangsregelungen zu verhandeln. Als Geste des guten Willens könnte die EU allenfalls den Ball aufnehmen, den May mit der Andeutung einer 2-y Übergangsfrist gespielt hatte.

44
Q
  1. Was sind Corbins Versprechen/Visionen für GB (Parteitag in Brighton)?
  2. Problem der Konservativen?
A
  • Verstaatlichung der Eisenbahnen
  • Mietpreiskontrollen
  • Abschaffung von Studiengebühren
  • mehr Geld für das Gesundheitssystem

Mittel dafür sollen kommen von: Reichen und höhere Verschuldung

45
Q

Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative). Volksinitiative. Argumente?

A

Die Initiative schafft grosse Rechtsunsicherheit, gefährdet wichtige wirtschaftsrelevante Verträge und isoliert die Schweiz international. Sie schädigt damit Kerninteressen der Schweizer Wirtschaft.
Als offene und international vernetzte Volkswirtschaft profitiert die Schweiz stark vom Völkerrecht: Dank einer Vielzahl von verbindlichen internationalen Abkommen kann sie ihre Interessen wahren und Verpflichtungen ihrer Vertragspartner einfordern. Widersprüche zwischen Bundesverfassung und internationalen Verträgen sind selten und konnten bisher mit Augenmass und Pragmatismus aufgelöst werden (z.B. Alpenschutz/EU-Landverkehrsabkommen). Aus Sicht der Wirtschaft besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
- Eine Annahme der Initiative würde zahlreiche wirtschaftsrelevante Staatsverträge gefährden und damit insbesondere exportorientierte KMU und internationale Firmen direkt betreffen (WTO, Bilaterale Verträge mit der EU, Freihandels-, Luftverkehrsabkommen etc.). Über 400 wirtschaftsrelevante Abkommen, die nach jeweils geltender Praxis nicht dem Referendum unterstanden, wären gemäss Initiativtext für die rechtsanwendenden Behörden nicht mehr massgebend. Dieser Dauervorbehalt schafft grosse Rechtsunsicherheit.
- Gemäss Initiativtext sollen internationale Abkommen bei Widersprüchen zur Verfassung neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden. In vielen Fällen (z.B. WTO-Verträge) ist eine Neuverhandlung jedoch kaum realistisch. Ebenso wären die Bemühungen um die Weiterführung des bilateralen Wegs mit der EU gefährdet.
- Verlässlichkeit und Stabilität sind im internationalen Kontext generell zentrale Voraussetzungen für gewinnbringende Beziehungen. Indem die Initiative diese rechtlichen Rahmenbedingungen destabilisiert, schwächt sie die Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin und isoliert sie international.
- Der Initiativtext enthält zudem zahlreiche unklare Formulierungen, Widersprüche und offene Fragen (z.B. was heisst „nötigenfalls“? Wer stellt wann einen Widerspruch fest?). Dies schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit.

46
Q

Frauengleichberechtigung CH:

  1. warum in CH so spät?
  2. wichtige Etappen?
A
  1. Widerstand gg. Gleichstellung in CH wegen direkter Demokratie besonders zäh.
  2. 1971 (erst!): Stimmrecht Frauen auf eidg. Ebene

1981 (erst!): Gleichstellung v. Frau und Mann i.d. BV verankert.

1991: CH Frauenstreiktag

47
Q

CH-FL: Geschichte der Beziehungen/Etappen?

A

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs intensivierten sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Seit 1919 wahrt die Schweiz die Interessen Liechtensteins im Ausland. Mit dem Zollanschlussvertrag von 1923 wurde das Fürstentum Liechtenstein in den Schweizer Wirtschaftsraum eingebunden. 1924 führte Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung ein. Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum wird auch nach dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 fortgeführt.
1919 eröffnete Liechtenstein eine Gesandtschaft in Bern, die – nach einer vorübergehenden Schliessung – 1969 in eine Botschaft umgewandelt wurde. Die Schweiz ernannte erstmals im Jahr 2000 einen Botschafter für das Fürstentum Liechtenstein, mit Sitz in Bern.

48
Q

FL-CH: Verteidigungsbündnis?

A

Während des Zweiten Weltkriegs wollte die Schweiz das Territorium des Fürstentums Liechtenstein in ihre Landesverteidigung einbeziehen, da die liechtensteinische Topographie günstige Voraussetzungen für einen Angriff auf die schweizerische Landesgrenze im Rheintal bot. Liechtenstein lehnte dies jedoch ab, da es fürchtete, dies würde seine Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland übermässig belasten. Die Schweiz drängte auch nach Kriegsende auf eine Lösung des Problems. Schliesslich trat Liechtenstein in mehreren Etappen – jeweils gegen finanzielle und territoriale Entschädigung – militärisch wichtige Punkte an die Schweiz ab, zuletzt 1949 mit dem Ellhorn.

Bis heute existiert kein Vertrag, der eine Interventionspflicht oder ein Interventionsrecht der Schweiz für den Fall eines Angriffs auf liechtensteinisches Territorium regeln würde.

1968 schaffte FL die Armee ab.

49
Q

Wie hoch sind die Bruttoschulden des Bundes?

A

100 Mrd. CHF

50
Q

EU-Entsenderichtlinie:

  1. was ist das?
  2. geplante Anpassungen = ?
  3. Auswirkungen auf CH?
A
  1. Entsenderichtlinie = enthält Regeln für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit zur Ausführung einer Arbeit in einen anderen MS entsandt werden.
  2. Künftig sollen die Entsandten stärker mit den lokalen Arbeitnehmern gleichgestellt werden und die maximale Zeit der Entsendung soll beschränkt werden. (Staaten und EU-Parlament müssen sich noch einigen).
  3. FZA CH-EU sieht neben PFZ auch eine DL-Freiheit von bis zu 90d /y vor (=Liberalisierung der personenbezogenen grenzüberschreitenden DL-Erbringung). Das Abkommen verweist auf die EU-Entsenderichtlinie. CH hat gesetzlich aber flankierende Massnahmen eingeführt: minimale Arbeits- u. Lohnbedingungen für die in die CH entsandten Arbeitnehmer. Die Liste der einzuhaltenden Normen und der betroffenen Bereiche entspricht jener der EU-Entsenderichtlinie. CH muss allfällige Weiterentwicklung der EU-Entsenderichtlinie nicht automat. übernehmen, sondern kann im Gem. Ausschuss darüber diskutieren.
51
Q

Folgen Frankenschock für CH VW?

A

Vom Bund in Auftrag gegebene 6 Studien zeigen, dass die VW eine Aufwertung des CHF um 0,5% pro Jahr relativ gut verdauen kann. Die negativen Folgen sind demnach weniger stark ausgefallen als befürchtet: in manchen exportorientierten Firmen sind nach dem CHF-Schock die Investitionen und die Beschäftigung deutlich gesunken. SNB hat den effektivsten Beitrag zur Umsetzung der MEI geleistet: die Einwanderung wurde spürbar gebremst.

Gründe für die Widerstandskraft der CH Exportindustrie:

  • breite geograf. Diversifizierung der Absatzmärkte
  • Konzentration auf Exporte mit hoher Wertschöpfung
  • Verbilligung der Vorleistungen

Hoffung, dass die VW nach dem durchschrittenen Stahlbad für die kommenden Jahre gerüstet ist.

52
Q

Waffenrichtlinie: worum geht‘s, was sind mögliche Probleme?

A

Im Rahmen der Schengen-Weiterentwicklung muss die Schweiz innert 2 y die EU- Waffenrichtlinie übernehmen. Die heikelsten Punkte aus Schweizer Sicht konnten entschärft werden. Die Armeewaffe darf auch zukünftig nach Hause genommen werden. Medizinische und psychologische Tests sind nicht nötig, um eine Waffe zu besitzen. Und Sportschützen sollten weiterhin mit allen Arten von Waffen schiessen dürfen. Dennoch drohen die Schützen mit dem Referendum, das letztlich das wichtige Schengen- Abkommen zu Fall bringen könnte. Schengen ist wichtig für CH, insbes. das Schengener Informationssystem SIS (Dellavalle: ohne Schengen wären wir blind). Die Polizei- und Justizzusammenarbeit ist von allergrösster Bedeutung angesichts der internationalen Kriminalität und Terrorismus.

53
Q

Brexit: zukünftiges Verhältnis CH-GB?

A

Angestrebt wird ein umfassendes Nachfolgeregime, allenfalls mit Überbrückungsregeln, um sicherzustellen, dass mindestens die von den Bilateralen mit der EU abgedeckten heute gültigen Rechte und Pflichten fortgeführt werden können. Darüber hinaus wäre ein Ausbau der Beziehungen grundsätzlich erstrebenswert. Von besonderer Bedeutung ist freilich der Marktzugang.
UK ist unser 3. wichtigster Exportmarkt! (Anteil GB an allen CH Exporten 2016: 11%).

54
Q

Exportstatistik 2016: Total der Ausfuhren in Mrd. CHF; wichtiste Ausfuhrmärkte und wichtigste ?

A

CH Ausfuhren total 2016: 298 Mrd. CHF (+7%)
Wichtigste Export-Länder:

  1. D: 14% (43 Mrd.)
  2. USA: 12 % (36 Mrd.)
  3. GB: (11%)

Wichtigste Warengruppen:

  1. Chemie-Pharma: 32%
  2. Edelmetalle und -steine: 29%
  3. Maschinen und Elektronik: 10%
55
Q

CH Rüstungsgüterexporte 2016:

  1. wie hoch?
  2. Entwicklung der letzten Jahre
  3. wichtigste Zielländer und Total der Zielländer
  4. Anteil der Rüstungsgüterexporte an den gesamten CH Exporten
A

CH exportierte 2016 Rüstungsgüter im Wert von 411 Mio. CHF (Halbierung im Vgl. Zu 2011) in 70 Länder.
Wichtigste Abnehmer:

Gut 50% nach Europa:

  1. D: 93 Mio.
  2. RSA: 50 Mio. (Ersatzteile für Flab)
  3. IND: 35 Mio.
  4. USA: 32 Mio.
  5. PAK: 25 Mio.
    Auch Saudi-Arabien in Top 10 (12 Mio. CHF: Flab)

2015 hatte BR Exporte in sämtliche am Jemen-Konflikt beteiligte Länder auf Eis gelegt, 2016 vereinzelt wieder zugelassen: meine Empfehlung: Rückkehr zu striktem Exportmoratorium an Staaten, die im Jemen-Konflikt beteiligt sind. Wäre wichtiges Zeichen, dass CH die Einhaltung von MR höher gewichtet als Waffenexporte + Vorbeugen Reputationsrisiken.

2013 wurden Post Shipment Verifications eingeführt, haben sich bewährt. Bisher nur 1 Fall, wo End User Certificate verletzt wurde: 2016 Ghana CH Sturmgewehre, die in Schiff in ESP Hafen entdeckt wurden.

Rüstungsgüterexporte = 0,14% der totalen CH Güterausfuhren 2016!

56
Q

Geschichte Schutzmachtmandate?

Aktuelle Schutzmachtmandate?

A

Beginn: Dt-frz. Krieg 1870/70: CH vertrat die Interessen des Königtums Bayern und Grossherzogtum Baden in Frankreich. Auch im 1. WK übte CH Schutmachtmandate aus. Im 2. WK wurde sie zur Schutzmacht par excellence und nahm die Interessen von 35 Staaten mit über 200 Einzelmandaten wahr, inkl. von kriegsführenden Grossmächten. 2. WK bis 70er: Anzahl Mandate schwankte zwischen 4 und 24.

Aktuell: 6 Schutzmachtmandate:

USA in Iran
GEO in RUS
RUS in GEO
Iran in ÄGY
Saudi-Arabien in Iran
Iran in Saudi-Arabien
57
Q

Entwicklung Einwanderung/Auswanderung Jan. - Sept. 2017 ggü. Vorjahr?

A

Einwanderung: -4,8%

Auswanderung: +3,2%

= Nettoeinwanderung v. 37‘000 Personen (=-17%)

58
Q

Auswirkungen Brexit auf CH?

A
  1. : direkte Folgen für CH VW: GB= 3. wichtigster Exportmarkt nach D und USA. Jede zusätzliche Handelsschranke durch Zölle oder nicht-tarifäre HH wäre schädlich: deshalb: Mind the Gap Strategie. Auswirkungen auf den Wechselkurs CHF-Euro dürfte bescheiden sein. CH U, die GB als Plattform für EU-Markt nutzen, sollten sich nach Alternativen i.d. EU umschauen.
  2. Gewichtiger könnten die Auswirkungen des Brexit auf das bilaterale Verhältnis CH-EU sein: aber: schwer abzuschätzen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass GB mit seiner Verhandlungsmacht der CH neue Chancen eröffnet, solange CH am sektoriellen Ansatz festhält. Denn: GB strebt derzeit offiziell den Austritt aus dem Binnenmarkt an. Und: sektorielle Binnenmarktteilnahme, wie sie CH pflegt, ist für EU ggü. GB nicht im Angebot! Somit bleibt CH auf sich alleine gestellt, solange sie am bisherigen Ansatz feathält. Deshalb: CH sollte Rahmenabkommen (unter neuer Bezeichnung) möglichst rasch unter Dach u. Fach bringen. Die Position der EU könnte sich verhärten, je näher der Brexit rückt, da EU CH nicht besser behandeln kann als GB. Daher könnte neuer Sand ins Getriebe kommen.
59
Q

Katalonien

  1. Was sagt die ESP Verfassung zur Abspaltung von Gebieten?
  2. Hintergrund der KAT Forderungen?
  3. Womit liesse sich der Konflikt lösen?
A
  1. ESP Verfassung schreibt „die unauflösliche Einheit der spanischen Nation“ fest.
  2. Auf Anfrage der konservativen Regierungspartei hat das ESP Verfassungsgericht das revidierte Autonomiestatut für Katalonien 2010 teilweise rückgängig gemacht. Rajoy ist den Reformwünschen KATs seit 2011 mit Gesprächsverweigerung begegnet. Seither ist KAT auf eine separatistische Linie umgeschwenkt.
  3. Mit pragmatischem Vorgehen. Beide Seiten müssen zu Zugeständnissen bereit sein. Eine Lösung steht im beidseitigen Interesse (ESP: Nettozahlungen aus KAT; KAT: Binnenmarktzugang). Eine teilweise Steuerautonomie, wie sie für das Baskenland gilt, ist die Hauptforderung der KAT. Auch in Detailfragen könnte ESP Zugeständnisse machen, etwa Stierkampfverbot: ESP Verf.gericht hat KAT Stierkampfverbot aufgehoben, weil es ntl. Kulturgut sei. Über solche Dinge müsste KAT selber entscheiden können.
60
Q

Bilaterle Probleme CH-ITA?

A

Grenzgänger: Das Grenzgängerabkommen ist neu verhandelt worden, doch das Protokoll mit den Änderungen ist noch nicht ratifiziert. ITA stört sich daran, dass Grenzgänger den TI Behörden einen Strafregisterauszug vorweisen müssen (ITA: = Diskriminierung). Cassis will dies abschaffen.

Steuerproblematik.

Finanzdienstleistungen: ausländ. Banken brauchen seit lurzem Ableger in ITA. Kleinen CH und insbes. TI Banken verunmöglicht dies faktisch die zukünftige Tätigkeit in ITA.

61
Q

Souveränität und Unterstellung unter den Eu GH kompatibel?

A

Der Souveränitätsverlust ist die Konsequenz des souveränen und freiwilligen Entscheids der CH, ohne EU-Beitritt am Binnenmarkt teilzunehmen, weil sie sich dadurch positive Auswirkungen auf die Verfassungsziele Wohlstand und Unabhängigkeit erhofft.

62
Q
  1. Wie erklärt es sich, dass wir Staatsvertragsreferendum kennen?
  2. Welcher BV-Art. und welcher Inhalt Staatsvertragsreferendum?
A
  1. Ein eigenständiges, vom Verfassungs- und Gesetzesreferendum weitgehend unabhängiges Staatsvertragsreferendum erklärt sich nur vor dem Hintergrund des monistischen Systems.
  2. Art. 141: Fakultatives Referendum

Verlangen es 50‘000 Stimmberechtigte oder 8 Kt. innerhalb v. 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt:

a. Bundesgesetze;
b. dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
c. Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
d. völkerrechtliche Verträge, die:
1. unbefristet und unkündbar sind,
2. den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen,
3. wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

63
Q

Wer genehmigt Staatsverträge? Ist dies in VB geregelt?

A

BVers.

Art. 166: Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge

1 Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und
beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland.

2 Sie genehmigt die völkerrechtlichen Verträge; ausgenommen sind die Verträge, für deren Abschluss auf Grund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist.

(2/3 der Staatsverträge werden vom BR & BVerwaltung abgeschlossen; nur die Wichtigsten kommen ins Parlament).

64
Q

Verf.gerichtsbarkeit: Welche Behörden sind a.d. Verfassungsrechtspflege beteiligt?

A
  1. BVerwaltung, BVerwlgericht, BR: mittels Verwaltungsbeschwerde gg. Verfügungen kann u.a. die Verletzung v. Bundesrechr inkl. BV gerügt werden
  2. BVers:
    • Überpr. der Kt.verf. auf Bundesrechtmässigk.
    • Beurteilung v. Volksinit. auf Gültigk.
    • Schlichtung v. Zuständigk. zw. obersten Bundesbehörden
  3. BG: 3 Verfahren:
    • ordentl. Beschwerde: Beschw. in öff.-rechtl. Angelegenheiten: gg. Entscheide (=Verfügungen) v. eidg. & kt. Instanzen; gg. kt. Erlasse; bezügl. Stimmberechtigung, Volkswahlen & -abstimmungen
    • subsidiäre Verfassungsbeschwerde (nur gg. kt. Entscheide)
    • Klage: gg. Erlasse od. Verfügungen des Bundes (nur Bund & Kt. parteifähig):
65
Q

Änderungen v. Bestand & Gebiet der Kt.:

A.) In BV festgelegt?

B.) Ablauf?

A

A.) Art. 53: Bestand und Gebiet der Kantone

1 Der Bund schützt Bestand und Gebiet der Kantone.

2 Änderungen im Bestand der Kantone bedürfen der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung, der betroffenen Kantone sowie von Volk und Ständen.

3 Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen bedürfen der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und der betroffenen Kantone sowie der Genehmigung durch die Bundesversammlung in der Form eines Bundesbeschlusses.

4 Grenzbereinigungen können Kantone unter sich durch Vertrag vornehmen.

B.) Ablauf bei Gründung eines neuen Kt., Aufspaltung Kt., Vereinigung Kt., Aufnahme ausländ. Gebiet, Sezession:

Voraussetzung: Zustimmung der betroffenen Bev. u. derbetroffenen Kt. + Revision Art. 1 BV: daher verlangt Art. 53 Abs. 2 BV Abstimmungen auf 3 Ebenen:

  1. Schritt: Obligat. Referendum auf Gebietsebene: betroffene Bevölkerung –> wenn Ja: 2. Schritt
  2. Schritt: Obligat. Referendum auf Kt.ebene: Bev. der betroffenen Kt. –> wenn ja: 3. Schritt
  3. Schritt: Obligat. Verfassungsreferendum auf Bundesebene: Abstimmung v. Volk und Ständen über Änderung Art. 1 BV.

1.

66
Q

Kt. Mitwirkung a.d. Aussenpolitik: wo in BV verankert & Inhalt =?

A

Art. 55: Mitwirkung der Kt. an aussenpol. Entscheiden

1 Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre
Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen.

2 Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein.

3 Den Stellungnahmen der Kt. kommt beso Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigk. betroffen sind. In diesen Fällen wirken die Kt. in geeigneter Weise an intl. Verhandlungen mit.

Art. 56 Beziehungen der Kantone mit dem Ausland

1 Die Kt. können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen.

2 Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kt. nicht zuwiderlaufen. Die Kt. haben den Bund vor Abschluss der Verträge zu informieren.

3 Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kt. direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kt. mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes.

67
Q

Migration u. Entwicklungshilfe: Lösungsansätze?

A

Einheitliche Migratinspol. der EU ist notwendig. Europa: gesellschaftl Überalterung: Arbeitsvisa an Afrika würden erlauben, notwendige Arbeitskräfte zu bekommen u. illegale Migration verhindern (Leben retten).

FHA mit afrikanischen Staaten: Afrika hat berechtigerweise Angst vor Öffnung, da es der Konkurrenz mit europ. noch nicht mithalten kann. Deshalb sollten afrik. Staaten die Mögl.k. haben, ihre Märkte in bestimmten Bereichen abzuschotten. Gleichzeitig sollten die europ. Märkte für Afrika geöffnet werden, besonders Lw!!!

IZA: Konditionalität erhöhen, die Regierungen vor Ort in die Pflicht nehmen! Nur jene Staaten sollten Ustü erhalten, die aktiv werden z.B. i.d. Korruptionsbekämpfung oder i.d. Bekämpfung der illegaen Migration oder im Bereich SSR.

Holistische IZA ist notwendig, kombiniert mit Wirtschaftsförderung und mit Massnahmen der Korruptionsbekämpfung und SSR.

68
Q

Wo sind aussenpol. Kompetenzen der BVers geregelt in BV? Inhalt?

A

BVers.

Art. 166: Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge

1 Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und
beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland.

2 Sie genehmigt die völkerrechtlichen Verträge; ausgenommen sind die Verträge, für deren Abschluss auf Grund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist.

(2/3 der Staatsverträge werden vom BR & BVerwaltung abgeschlossen; nur die Wichtigsten kommen ins Parlament).

69
Q

Wo sind die aussenpol. Kompetenzen des BR in BV geregelt? Inhalt?

A

BV Art. 184: Beziehungen zum Ausland

1 Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mit-
wirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.

2 Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesver-
sammlung zur Genehmigung.

3 Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.

70
Q

Wann wurde Staatsvertragsreferendum eingeführt?

A

1921, aufgr. einer Volksinitiative (Anlass: Auseinandersetzung über Gotthardvertrag))

71
Q

Soft Power: von wem stammt der Begriff und wie ist er definiert?

A

Vom Harvard-Politologen Joseph Nye: die Fähigkeit, politische Ziele ohne Druck oder Bezahlung, nur dank Anziehungskraft und Wohlwollen zu erreichen.

72
Q

Burkaverbot ja oder nein?

Wie sieht‘s mit Kopftuchverbot aus?

A

Art. 15 BV schützt die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Burkaverbot wäre zulässig, EGMR sagt: öffentliche Sicherheit ist ein öff. Interesse, Burkaverbot ist vereinbar mit Rel.freiheit. Deshalb hat auch die BVers die TI Verfassung abgesegnet. BVers sagte auf Vorschlag BR: ja, TI Verbot ist vereinbar mit Relisgionsfreiheit, da EGMR das bestätigt hat. EGMR sagte (im Fall FRA Verhüllungsverbot): ja, es gibt ein öff. Interesse daran, seinen Mitmenschen ins Gesicht sehen zu können. + Sicherheitsargument. Gesichtsverhüllungsverbot kann also mit Sicherheitsargument begründet werden und auch mit dem Schutz der Grundrechte Dritter (damit offene zwischenmenschl. Bez. Überhaupt möglich sind. Es gibt quasi ein Recht darauf, mit anderen im öff. Raum kommunizieren zu können . EGMR: Burkaverbot FRA=verhältnismässig und vereinbar mit Religionsfreiheit.

Mein Argument: in CH stellt sich das Problem nicht, nur Einzelpersonen und arab. Touristinnen. Im Ggsatz zu FRA!

Kopftuchverbot: BG sagt: wir müssen darauf abstellen, was diese Frauen und Mädchen bzw. Ihre Eltern glauben. An Schule: solange nur eine Minderheit ein Kopftuch trägt, ist ein Kopftuchverbot kaum zu rechtfertigen. CH hat kein streng laizistisches System. Aber: Lehrerin vertritt den Staat, Kopftuchverbot ist legitim und verhältnismässig!

73
Q

Soll man in CH die Schranken der Verfassungsänderung ausweiten?

A

Denkbar wäre z.B., den Kerngehalt der Grundrechte zu einer Schranke zu machen. Rechtslehre lehnt dies ab. Denn: Wer entschiedet, ob man eine Initiative aus dem Verkehr zieht, bevor man darüber abstimmen kann? Gemäss dem Vorschlag, der beim Bund zur Diskussion stand, die BVers, die typischerweise nach polit. Gesichtspunkten entscheidet. Ein politisches Organ sollte also entscheiden, ob eine Initiative den Kerngehalt eines Grundrechts einschränkt. Doch diese Kerngehaltsfrage ist juristisch gesehen eine der schwierigsten Fragen!

Pierre Tschannen: gegen domokratische Verirrungen ist kein Kraut gewachsen!

74
Q

Sollen im Parlament Geschlechterquoten eingeführt werden?

A

Nein. Denn: bei einer Geschlechterquote würden die Rechte/Möglichkeiten der Wähler eingeschränkt. Auch die Wahlchancen von Männern würden reduziert, das wäre rechtlich relevant (Einschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts). Wenn man im Parlament Quoten einführen würde, würde man Grundrechtsforderungen einschränken.
Die Geschlechterverteilung im Parlament ist juristisch gesehen kein Problem, denn es gibt die Wahlfreiheit und die Freiheit der pol. Parteien, ihre Listen zusammenzustellen. Iuristisch gesehen ist es kein Problem, politisch gesehen ist es eine andere Frage.

75
Q

Reformation 1517?

A

Luther präsentiert 95 Themen

Gegen Ablasshandel (Freikaufen v. Süden)

L. übersetzte auch die Bibel auf Deutsch, verbreitete sich schnell wegen des Buchdrucks.

76
Q

CH im Steuerfokus der EU/OECD?

A

Zum Problem könnten die Steuerprivilegien für Holdings werden, die mit der USR III abgeschafft werden sollten. Sie sind kaum mit den von EU u. OECD verwendeten Kriterien zu vereinbaren. Doch: Bern s heint EU zu überzeugen, dass CH weiterhin an der Abschaffung der Privilegien arbeitet. Falls Steuerreform wieder scheitert, wäre dies ein Problem.

77
Q

SNB-Egebnis 3. Quartal 2017?

Worauf ist der Gewinn zurückzuführen?

Devisenbestand aktuell?

A

A.) 3. Quartal: Gewinn: 32,5 Mrd. (Jahr bisher insgesamt: 33, 7 Mrd)

B.) Gründe:

  • Höhere Bewertung der Devisenanlagen
  • höhere Bewertung
  • höhere Aktienkurse
  • Giroguthaben der Geschäftsbanken (wegen Negativzins)

C.) 761 Mrd. CHF.

78
Q

Gute Dienste = ?

A

Die Guten Dienste der Schweiz haben eine lange Tradition. Zusammen mit den Schutzmachtmandaten spielen sie eine wichtige Rolle in der schweizerischen Friedenspolitik. Gemäss der aussenpolitischen Strategie will das EDA in politisch-diplomatischen Friedensprozessen eine aktive Rolle spielen und zur friedlichen Beilegung von Konflikten beitragen.
Im Rahmen der Guten Dienste nimmt die Schweiz ihre traditionelle Rolle als Fazilitatorin wahr und unterstützt Parteien bei der Suche nach einer Verhandlungslösung, ohne selber Partei zu ergreifen. Sie steht für Mediationen zur Verfügung oder bietet Verhandlungs- und Mediationsunterstützung an. Diese Aktivitäten tragen im In- und Ausland zum guten Ruf der Guten Dienste der Schweiz bei.

Im Völkerrecht und im Bereich der internationalen Beziehungen bezeichnet der Begriff «Gute Dienste» nach UNO-Charta sämtliche diplomatischen und humanitären Initiativen eines Drittlandes oder einer neutralen Institution, deren Ziel die Beilegung eines bilateralen oder internationalen Konfliktes oder deren Überbrückung ist. Dazu gehören insbesondere Schlichtungs- und Vermittlungsbemühungen.

79
Q

Aufgaben Weko

A
  • Bekämpfung schädlicher Kartelle
  • Missbrauchsaufsicht bei marktbeherrschenden Unternehmen
  • Fusionskontrolle
80
Q

Was macht der Bundesanwalt?

A

Er leitet die Bundesanwaltschaft. Diese verfolgt unter anderem Delikte im Zusammenhang mit Sprengstoff und Spionage sowie Amtsdelikte von Bundesangestellten.

81
Q

Parlament sagte 2014, Waffenexporte seien nur noch dann zu verbieten, wenn ein „hohes Risiko“ bestehe, dass die Waffen für „schwere MR-Verletzungen“ eingesetzt werden. Exporte nach Saudi-Arabien wurden somit wieder möglich. Rüstungsindustrie fordert nun, dass Exporte auch in Länder mit bewaffneten internen Konflikten erlaubt werden. Wie stehe ich dazu?

A

Es ist verständlich, dass die Rüstungsbetriebe gleich lange Spiesse wie die ausländische Konkurrenz fordern. Und es macht aus arbeits- und sicherheitspolitischer Sicht Sinn, wenn die Schweizer Rüstungsindustrie weiter bestehen kann. Trotzdem stehen die volkswirtschaftlichen Vorteile einer noch weiter gehenden Lockerung der Ausfuhrbestimmungen in keinem Verhältnis zum Leid und zum Imageschaden, den missbräuchlich eingesetzte Schweizer Waffen bewirken können. Zudem bergen die Forderungen der Rüstungslobby auch für diese selbst ein Risiko. Denn eine Rüstungsindustrie, die nur noch bestehen kann, wenn sie auch zweifelhafte Empfänger beliefert, setzt den Rückhalt in der eigenen Bevölkerung aufs Spiel

82
Q

Wann u. weshalb wurde Staatsvertragsrefenendum eingeführt u. erweitert?

A

Einführung: 1921
Erweiterung: 1977

Gründe:

  • um Aussenbez. nicht grundsätzlich vom dir.dem. Prozess auszunehmen
  • aus Rücksicht auf die immer stärkere Einwirkung vr Verträge auf die dir.dem. sanktionierte CH Gesetzgebung.
83
Q

Soll in CH wie in D 3. Geschlecht eingeführt werden?

A

Vorschlag der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). 2012 hatte diese im Auftrag des Bundesrates einen Bericht zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgelegt. Darin empfiehlt sie, dass die beiden bisherigen Geschlechtskategorien im Personenstandsregister beibehalten werden. Intersexuelle sollen dieses aber später unbürokratisch ändern können. Heute ist eine Änderung nur mit grossem Aufwand möglich: Betroffene müssen bei einem Zivilgericht Klage einreichen

84
Q

Verordnungsveto fürs Parlament ja oder nein?

A

Die Gewaltenteilung ist heute an sich gut austariert. Wenn sich das Parlament ständig mit Verordnungen befassen müsste, dann fehlen ihm die Ressourcen, um sich um seine strategischen Aufgaben zu kümmern. Ausserdem führte das Veto zu Verzögerungen im Vollzug. Es gibt eine klare Aufgabenteilung: Das Parlament erlässt die Gesetze, die Regierung die Ausführungsbestimmungen. Aus staatspolitischer Sicht ist es eine Frage der Gewaltenteilung, aber auch eine der Eignung des Gremiums: Kann ein Milizparlament in genügender Tiefe und Kompetenz alle Verordnungen beurteilen?

85
Q

UPR 2017: Empfehlungen an CH

A

Zahlreiche Empfehlungen betrafen die geplante Umwandlung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte in eine unabhängige Menschenrechtsinstitution. Das Gesetzesprojekt soll nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt werden. Viele Staaten forderten die Schweiz auf, ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz einzuführen. Die Schweizer Regierung hält diese Forderung jedoch für unnötig und hat sie bisher stets zurückgewiesen. Die Schweiz hat mehrere Antidiskriminierungs-Prinzipien in der Verfassung verankert. Zudem verbieten Gesetze Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion oder Behinderung. Belgien, Norwegen, Australien und Algerien forderten, die Schweiz solle Massnahmen ergreifen, damit Volksinitiativen nicht im Widerspruch zu Völkerrecht stünden. Sie nahmen damit ein Anliegen des Uno-Menschenrechtskomitees und von Schweizer NGO auf. Diese hatten mit Blick auf die Selbstbestimmungsinitiative der SVP entsprechende Kriterien für die Zulassung einer Volksinitiative verlangt. Weitere Forderungen: multinationale Unternehmen müssten MR einhalten; Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungsgremien von Unternehmen; USA & RUS: fordern weniger Überbelegungen in Gefängnissen.

86
Q

Ursprung Neutralität?

A

Bis ins 17. Jh. hatte sich die Eidg.
die Frage der Neutralität als selbst gewählter Position gar nie gestellt. Die Erbeinung mit AUT (1511) und der Friede mit FRA (1516) waren beides Verträge, die Hilfeleistungen für einen Feind
untersagten. Da AUT und FRA sich im Dauerkrieg befanden, duldeten sie, dass die Eidg. im Sinn der
Verträge daran nicht offiziell mitwirkte, während die willkommenen CH Söldner für beide Seiten kämpften. Nach dem 30-j. Krieg wurde Neutralität zur legitimen Aussenpol. Position von Mittelmächten
u. Republiken, die mit der massiven Aufrüstung der Monarchien nicht mithalten konnten. Die
offizielle Neutralitätserklärung der Tagsatzung erfolgte aber erst 1674, als Louis XIV den Holländischen Krieg entfachte. Nicht klar war, was Neutralität i.d. Praxis überhaupt bedeutete (welche
Rechte u. Pflichten). CH wurde somit zu einem Präzedenzfall. Ende 17. Jh. entstand auch der Rückgriff auf Marignano hinsichtlich Neutralität. Und die Helvetia als Staatspersonifikation entstand, die
selbständig ihre Jungfräulichkeit behauptet und sich mit keinem ausländischen Buhler vermählt
hatte: auch dies Ausdruck der Neutralitätspolitik eines souveränen Staats. Helvetia brachte damit völkerrechtlich die Stellung der Eidgen. i.d. Staatenwelt zum Ausdruck. Die ausländ. Mächte wollten i.d.R. nicht mit 13 Orten, sondern an der Tagsatzung als Ort der Diplomatie mit dem „Corps helvétique“ verhandeln. Kleine Landorte wie UW, SZ u. Appenzell schmückten ihre Münzen u .Rathäuser bis Mitte 18. Jh. mit Reichsadlern, sie wendeten sich langsamer vom Reichsdenken ab als die ref. und städt. Kt. Sie hätten als selbst. Staaten nicht überleben können, der Rückhalt im Reich blieb also Voraussetzung ihrer Staatlichkeit. Daher: die innerschweizer Kt., die im 21. Jh. am hartnäckigsten an der Souveränität festhalten wollen, warteten am längsten, diese zu übernehmen. Das Ziel bleibt dasselbe: Bewahrung der herkömmlichen, kleinräumigen Autonomierechte ggüber grösseren Verbänden.

87
Q

Errungenschaft der Helvetik?

A
  • Rechtsgleichheit (Abschaffung Folter u. Leibeigenschaft, Bürgerrechte, Schutz vor richterl. Willkühr, Handels- u. Gewerbefreiheit)
  • Frz. u. Ita. wurden zu Landessprachen
88
Q

Anerkennung der Neutralität?

A

AUT u. FRA brauchten zwischen sich erneut einen schwachen Pufferstaat. Ein Werkzeug dazu war die Neutralität, die aus CH Sicht auch das beste Mittel für den schwachen Staatenbund schien, um unversehrt neben den Grossmächten zu existieren. 1815, nach Napoleons Rückkehr aus Elba, erklärte CH ihre Neutralität, u. nach seiner Niederlage u. Abdankung i.d. Pariser Friedenscharta bestätigte im Nov. 1815 die schon vom Wiener Kongress zugesagte immerwährende Neutralität u. garantierte die Vollständigkeit u. Unverletzlichkeit des erweiterten CH Territoriums. Der Genfer Pictet de Rochemont, der in Haldenstein am Philanthropinum die junge eidg. Magistratengeneration kennengelernt hatte, formulierte die Neutralität. In Wien vertrat er die CH geschickter als die zerstrittenen Gesandten,
auch die GE Territor. Erweiterung war sein Verdienst.

89
Q

Ursprung Frauenbewegung?

A

Die Forderung nach dem kt. Wahlrecht für Frauen wurde im letzten Drittel des 20. Jh. vernehmbar. Vorkämpferin: GE Marie Goegg-Pouchoulin: sträubte sich gg. Vormundschaftsbestimmungen. Meta von Salis
machte i.d. 1880ern für gleiche (Steuer-)Pflichten gleiche Rechte geltend. Vereine v. Frauen (berufs-,
Wirtschafts-, konfessionelle, kulturelle etc.) fanden sich ab 1900 in ntl. Dachorganisation: Bund CH
Frauenvereine. Der Kampf für das Wahl- u. Stimmrecht wurde inbes. Vom CH Verband für
Frauenrechte geführt, der i.d. WestCH 1909 gegründet wurde u. bürgerlich-akademisch geprägt war.
Sozialdemokraten nahmen die Forderung 1904 ins Parteiprogramm auf

90
Q

Deutsch-französischer Krieg: 1870/71: Auswirkungen auf CH?

A

Ntl. CH Institutionen: Defizite ggüber dem Ausland. Wurde während dt-frz. Krieg deutlich (im dt-frz. Krieg besiegte der norddeutsche Bund unter Führung von Preussen mit Hilfe Bayerns, Badens, Württembergs, Hessens) Frankreich unter König Napoleon III, es entstand das Deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm, von Bismarck wurde Reichskanzler; F: definitives Ende der Monarchie; Abtretung Elsass-Lothringen an D: führte in F zu gg. D gerichtetem Revanchismus, Krieg förderte die Idee der dt-frz. Erbfeindschaft bis weit ins 20. Jh. CH Truppen waren überfordert, die 87000 Sdt. der besiegten frz. Bourbaki-Armee zu internieren, die 1871 im NE Jura über die Grenze kamen. Für ein starkes Bundesheer brauchte es eine neue Mil.organisation. CH Juristenverein forderte zudem ntl. Rechtsvereinheitlichung.