§17.2 Unterhaltspflicht Flashcards
Gegenstand, Umfang und Dauer
Geregelt in 276ff
Der Unterhalt umfasst als Lebensbedarf alles, was ein Kind an Mitteln für seine körperliche, geisige und sittliche Entwicklung benötigt.
Grundbedürfnisse und geistige, emotionale Anliegen
Unterhalt in Wechselwirkung mit Leistungsfähigkeit
evtl. hypothetisches Einkommen anrechnen!
Dauer 277: bis zur Volljährigkeit
Betreuungsunterhalt
276 II und 285 II: Kosten der Betreuung sind Teil des Unterhaltsanspruchs des Kindes
Barunterhalt: Nach Leistungsfähigkeit verteilen!
Obhut berücksichtigen (Naturalunterhalt).
Berechnung: Lebenskostenmethode
basierend auf dem betrR. Existenzminimum
Wenn Betreuer seine Kosten nicht decken kann.
Beachte Vorausabzug beim Betreuer!
(alt: Betreuungsquotenmethode)