§10 - Die Ehescheidung: Nachehelicher Unterhalt Flashcards
Ausgangslage
Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft
Ehepaar hat die Folgen ihrer gewählten
Aufgabenteilung gemeinsam zu tragen.
andererseits:
Clean-break-Grundsatz
Unterhalt kann nur verlangen, wer selbst nicht für seinen geb-ührenden Unterhalt in zumutbarer Weise aufzukommen kann.
Gründe für Unterhaltsbedarf
verschiedene wirtschaftliche Nachteile im Unterhaltsbereich
Aufgabenteilungsunterhalt
Betreuungsunterhalt = Als Kindesunterhalt neu direkt an Kind
Solidargemeinschaftsunterhalt (Alter, Krankheit)
Aufbesserungsunterhalt (Vertrauen in Lebensstandard)
Vorsorgeunterhalt
Kettenunterhalt
= Gedanke des Vertrauensschutzes
Prüfungsschema
ob und wenn, wie viel und wie lange?
1.) Massgebende Lebensverhältnisse
Lebensprägend oder nicht?
In welchem unterhaltsrelevantem Zusammenhang?
2.) Zumutbare Eigenversorgung mit Blick auf den neuen,
nachehelichen Bedarf? Vergleich zum anderen Gatten?
3.) Grenzen der Leisungsfähigkeit?
Existenzminimum?
4.) Aussschlussgrund? 125 III
Lebensprägung
ja: Vertrauen und Anspruch auf eheliche Lebenshaltung auch nach Scheidung. Scheidungsschaden “pos. Interesse”
Weiterhin zu betreuende Kinder
lange Ehedauer
wenn kurz: Entwurzelung aus Kulturkreis?
Rollenverteilung hat unwiderbringlich Erwerb geschadet
Nein: Kein Vertrauen: Am vorehelichen Stand anknüpfen
nur ehebedinget Nachteil auszugleichen; Eheschaden
“neg. Interesse”
Kurz und Kinderlos; weniger als 5-10
Kinder, aber kaum eigene Betreuung
Altersehe von kurzer Dauer
Vermutung <5: nein, 5-10: Umstände, >10: ja
Vorbeziehung nicht anrechnen! evtl. aus Billigkeit
Die Höhe des Unterhalts
Der nacheheliche Bedarf
Ausgangspunkt: gebührender Unterhalt nach 163 (Zielgrösse)
Trennungsunterhalt nicht gleich Obergrenze ScheidungsU! Bei langer (\>8) Trennungszeit: kein Vertrauen mehr auf Ehe-Standard
Oft Mehraufwand wegen zwei Haushalten
Fixkosten und Dienstleistungen
Die Höhe des Unterhalts
Leistungsfähigkeit
=Eigenversorgungskapazität
veränderter Bedarf durch Eigenleistung zu decken
Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit
Unterhalt nur geschuldet, wenn es dem Ehegatten nicht zuzumuten ist, dafür zu sorgen.
Mögliche Eigenversorgung kann abhängig sein von:
Resultat GüterrRAus. (Vermögensertrag, nicht -verzehr!)
Anwartschaften / Altersvorsorge
Einkommen
Die Höhe des Unterhalts
tatsächliches und hypothetisches Einkommen
Gericht kann neuen Job nicht aufzwingen
> hypothetisches (zumutbares + mögliches) Einkommen
Kriterien zur Beurteilung 125 II:
Betreuungspflichten für minderjährige Kinder
> Schulstufenmodell als neuste Rspr
lange Ehe + klassische Rollenverteilung
Altersgrenze von 45/50 unzumutbar
Allein oder Zuverdienerehe?
Berechnungsmethoden
abstrakte Methode:
Nach Quoten: Ehefrau 1/3 des Einkommen des Mannes
einfach, aber willkürlich
konrete Methoden:
Bedarfs- und Einkommensermittlung
Pauschalisierungen und individueller Eigenbedarf
Praxis: Konkrete Methoden
Abstrakte zur Kontrolle bei durschn. Verhältnissen
Konkrete Berechnung
Ausgangslage
Eigenversorgung ausgeschöpft;
immer noch Deckungslücke zum ehelichen Lebensstandard
oder bei nicht-prägend:
Deckungslücke zum vorehelichen Lebensstandard
Ob die Lücke durch Unterhalt zu füllen ist, entscheidet sich auf Grund von: Lebensprägung, Grund der Unterhaltsverpflichtung, Leistungsfähigkeit
Konkrete Berechnung
Drei Fallgruppen
Ausreichende Mittel
Ermöglichen keine Sparquote, aber Fortführung des Ehestandards oder für beide noch über Existenzminimum liegenden Standard.
Knappe wirtschaftliche Verhältnisse
Können FamR. Existenzminima beider Parteien nicht decken.
Sehr gute wirtschaftliche Verhältnisse
Lassen selbst nach der Auflösung eine Sparquote zu
Konkrete Berechnung
Ausreichende Mittel
Methode der familienrechtlichen Existenzminimum- oder Grundbedarfsberechnung mit allfälliger Überschussverteilung = zweistufig
- *Bedarf = famR. Existenzminimum berechnen:**
1. BetreibungsR. Minimum 93 SchKG: Grundlbetrag + Zuschl.
2. +FamR. Grundbedarf
Eigenversorgungskapazität
Berechnung des Überschusses / Fehlbetrags
Überschuss wird verteilt bis zum Ehestandard
Fehlbetrag wird nicht geteilt (Schutz durch ExMinimum)
Konkrete Berechnug
Knappe wirtschaftliche Verhältnisse
aka Mangellage
Schuldner hat nur zu leisten, als ihm das eigene familienrechtliche Existenzminmum bleibt.
FamR. ExMin. = erweiterter Notbedarf
Evtl. später Anpassung durch 129 III
Konkrete Berechnung
Sehr gute wirtschaftliche Verhältnisse
Sparquote zur Finanzierung der Zwei-Haushalte-Mehrbelastung aufzuwenden.
Konkret berechnen, was zur Fortführung des Ehestandards nurwendig ist = 1-stufige Berechnung
Bleibt noch was übrig, darf NICHT hälftig geteilt werden.
Dauer und Form des Beitrags
Zukünftige Entwicklungen?
Dauer: Solange Deckungslücke vorhanden.
i.d.R. bis Rentenalter
Werkzeuge: Bedingungen / Indexierung 128
Modalität: idR Rente 126 I, Ausn. Kapitalabfindung 126 II
Kürzung infolge Rechtsmissbrauchs
125 III
venire contra factum proprium