§10 Die Ehescheidung I - IV Flashcards
Scheidungsgründe
Aufzählen!
Scheidung auf gemeinsames Begehren
111 112
Scheidung auf Klage eines Ehegatten
2 Jahre Trennungsfrist 114
Scheidung wegen Unzumutbarkeit 115
Scheidung auf gemeinsames Begehren
Grund ist der ernsthafte, d.h. wohlüberlegte und nicht mangelbehaftete gemeinsame Scheidungswille.
Nur Ernsthaftigkeit ist zu prüfen durch Gericht!
Nicht die Motive oder ein Verschulden.
zweijähriges Getrenntleben
Fiktion der unheilbaren Zerüttung nach zwei Jahren
ZP der Frist:
Gatte gibt eheliches Zusammenleben willentlich auf.
Keine körperliche, geistig-seelische, wirschaftliche Lebensgemeinschaft mehr.
Faktische Trennung genügt. Keine 175 ff nötig.
Kurze Wiederaufnahme stoppt Frist nicht.
2 Jahre bei Eintritt der Rechtshängigkeit=Klageerhebung
62 ivm 274 ZPO
Scheidungsgrund
Unzumutbarkeit
Fortsetzung während zwei Jahren unzumutbar.
“selisch begründete Unzumutbarkei der rechtlichen Verbindung”
schwerwiegende Gründe: objektiv und zuerechenbar
Kein Selbstverschulden; Strenger Massstab.
- Schwerste Körperliche Attackern
- Psychische Kranktheit
- Belästigung und Verfolgung
- Gesamtbild verschiedener Umstände
- Schwere strafrechtliche Vorwürfe
- Täuschung über wahre Eheabsichten
- Kurze Dauer
- Neue Familie
- Doppelleben / Im-Stich lassen
Persönliche Wirkungen der Ehescheidung
Scheidungsurteil = Gestaltungsurteil = ex nunc
Zivilstand: geschieden, nicht ledig
Verwandschaft: Schwägerschaft bleibt bestehen 21 II
Name: Ehegatte der geändert hat, behält. 119
Kantons- und Gemeindebürgerrecht nicht berührt.
Wirtschaftliche Nebenfolgen
Güterrechtliche Auseinandersetzung
> allgemeine Regeln des Güterrechts
mit evtl. besonderes bei Scheidung 120
217: Ehevertrag zum Vorschlag muss Scheidung einbeziehen!
Gütergemeinschaft: siehe 242
Ausseinandersetzung gerichtlich zu genehmigen 279 ZPO
Wahl der vertraglichen Güterstand ist verbindlich!
Wirtschaftliche Nebenfolgen
Wohnung der Familie
121, Familienwohnung i.s.v. 169
Übertragung Mietvertrag oder Wohnrecht
Bei wichtigem Grund = gerichtliches Ermessen
Interessenabwägung, Bedürfnisse
auch subjektiv: Affektionsinteresse
Bedürfnisse der Kinder
Berufsausübung
Besondere Einrichtung (für Behinderung zB)
auch: Zumutbarkeit für den Belasteten
Wirtschaftliche Nebenfolgen
Wohnung der Familie
Modalitäten
Mietwohnung: Keine Zustimmung des Vermieters
Gestaltungsurteil
Anderer Ehegatte haftet solidarisch mit Rückgriff!
Wohnrecht: Befristen!
ggf. Hypothek (geht Wohnrecht vor)
Wirtschaftliche Nebenfolgen
Berufliche Vorsorge
- Säule: AHV/IV
Wie während der Ehe bezahlten Beträge werden geteilt und hälftig beiden Ehegatten angerechnet
Beitragssplitting
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Die während der Ehe akkumulierte Austrittsleistung nach FGZ
wird nach der Scheidung gleichmässig aufgeteilt
- Säule: freiwillige Vorsorge
> Güterrecht!