§10 Die Ehescheidung - Kinder Flashcards
Kinderbelange im Scheidungsverfahren
gem. elterliche Sorge seit der Gesetzesrevision die Regel!
siehe 133, 298 I II
Gericht regelt: Obhut, persönlicher Verkehr, Betreuungsanteile und Unterhaltsbeiträge
Wenn es das Kindeswohl erfordert, kann weiterhin nur einem Elternteil die elterliche Sorge zugesprochen werden.
Das Kind im Prozess
Anhörung
Anhörung der Kinder ist durchzuführen, wenn nciht das Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. 298 ZPO
Wenn Kind urteilsfähig bez. Zuteilung = Doppelfunktion
Persönlichkeitsrechte (Gestaltung) und rechtliches Gehör
Wenn Kind urteilsunfähig = Sachverhaltsvermittlung
unter 6: Anhörung kommt kaum je in Betracht
6-12: grundsätzlich durchzuführen; beschränkter Beweiswert
über 12: umfassende Beweisaussage
Kindesunterhalt
Festsetzung des Beitrags erfolgt nach Kindesrecht 276 ff.
Neues Recht: Betreuungsunterhalt
als eigenständiger Teil des Kindesunterhalts.
Daneben ist weiter Barunterhalt geschuldet!
Barunterhalt bemessen an Lebensstellung und Leistung 285 I
Der Unterhaltspfl. kann kein Familienexistenzminimum für seine Nachfolge-familie zum Nachteil seiner Kinder aus früherer Ehe geltend machen
Kindesunterhalt
Verhältnis zum Ehegattenunterhalt
276a I: Kinder Vorrang über Ehegatten!