§10 Die Ehescheidung - Kinder Flashcards

1
Q

Kinderbelange im Scheidungsverfahren

A

gem. elterliche Sorge seit der Gesetzesrevision die Regel!
siehe 133, 298 I II

Gericht regelt: Obhut, persönlicher Verkehr, Betreuungsanteile und Unterhaltsbeiträge

Wenn es das Kindeswohl erfordert, kann weiterhin nur einem Elternteil die elterliche Sorge zugesprochen werden.

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2
Q

Das Kind im Prozess

Anhörung

A

Anhörung der Kinder ist durchzuführen, wenn nciht das Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. 298 ZPO

Wenn Kind urteilsfähig bez. Zuteilung = Doppelfunktion
Persönlichkeitsrechte (Gestaltung) und rechtliches Gehör

Wenn Kind urteilsunfähig = Sachverhaltsvermittlung

unter 6: Anhörung kommt kaum je in Betracht

6-12: grundsätzlich durchzuführen; beschränkter Beweiswert

über 12: umfassende Beweisaussage

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3
Q

Kindesunterhalt

A

Festsetzung des Beitrags erfolgt nach Kindesrecht 276 ff.

Neues Recht: Betreuungsunterhalt
als eigenständiger Teil des Kindesunterhalts.
Daneben ist weiter Barunterhalt geschuldet!

Barunterhalt bemessen an Lebensstellung und Leistung 285 I

Der Unterhaltspfl. kann kein Familienexistenzminimum für seine Nachfolge-familie zum Nachteil seiner Kinder aus früherer Ehe geltend machen

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4
Q

Kindesunterhalt

Verhältnis zum Ehegattenunterhalt

A

276a I: Kinder Vorrang über Ehegatten!

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