1.2 Einführung in das Baubetriebswesen: Baubetrieb als Schnittstellenwissenschaft Flashcards
Volkswirtschaftslehre
untersucht das makroökonomische Zusammenwirken aller Sektoren, die über den Markt innerhalb eines (i.d.R. durch Staatsgrenzen) abgegrenzten Gebiets mit einheitlicher Währung miteinander verbunden sind
Sektoren: Unternehmen, Staat, Haushalte, Ausland
Ziel der Volkswirtschaftslehre
Gesetzmäßigkeiten und Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik
Betriebswirtschaftslehre
untersucht wirtschaftliche Abläufe in einzelnen Unternehmen bzw. Organisationen und deren Beziehungen
Abläufe: Festlegung von Betriebszielen, Gestaltung und Steuerung betrieblicher Prozesse, Einsatz von Produktionsfaktoren, Marktauftritt
Ziel der Betriebswirtschaftslehre
fundierte Instrumente für Unternehmen, mit denen sich Entscheidungen treffen und Probleme lösen lassen
Unterscheidung der Bedürfnisse nach den Merkmalen
Gegenstand: Materielle Bedürfnisse, immaterielle Bedürfnisse
Dringlichkeit: Existenzbedürfnisse, Kulturbedürfnisse, Luxusbedürfnisse
Bewusstheitsgrad: Offen/bewusst, latent/unbewusst
Bedürfnisträger: Inidvidualbedürfnisse, Kollektivbedürfnisse
Bedürfnis
- persönliches Mangelempfinden, verbunden mit dem Wunsch, den Mangel zu beheben
- unterliegen ständigen Veränderungen durch: Bildung, Alter, Umwelt, technische Fortschritten, Einkommen
Bedarf
Teil der Bedürfnisse, der durch den Einsatz persönlicher Mittel befriedigt werden kann
Nachfrage
Teil des Bedarfs, der am Markt wirksam wird
Markt
Ausgleich der Knappheit durch Angebot und Nachfrage
VWL - Ökonomisches Prinzip
- Maximalprinzip
- gegebene Mittel für möglichst großes Ziel verwenden
- Nutzen-, Gewinnmaximierung - Minimalprinzip
- gesetztes Ziel wird mit minimalen Mitteln umgesetzt
- Ausgabenminimierung, Kostenminimierung
VWL - Marktumfeld eines Bauunternehmers
- Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung
- Beschaffungsmarkt
- Arbeitsmarkt
- Absatzmarkt
Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung
- wirtschaftliches Umfeld (Globalisierung, Konjunktur, Preisniveau, Ölpreis, Börsen, Finanzwelt, Banken)
- Demographie (Überalterung, Zuwanderung, Kinderarmut)
- Technologie (Kosteneinsparungen durch höhere Effizienz, höhere Anforderungen)
- Gesetze, Verordnungen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Regelwerke (DIN-Normen als technische Standards)
- Steuern
Beschaffungsmarkt
- Baustoffmarkt (Bereitstellung von Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen)
- Baumaschinenmarkt
- Markt für Nachunternehmer (Bauunternehmungen führen Arbeiten häufig nur im Bereich ihrer Kernkompetenz aus)
Arbeitsmarkt
- Anzahl verfügbarer Arbeitskräfte
- Qualifikation der Arbeitskräfte
- Kosten der Arbeitskräfte
- Arbeitsrecht
- Tarifverträge
Absatzmarkt
- öffentliche Auftraggeber, Investoren, Bauträger, Projektentwickler
- lokal, national, international
- Immobilienmarkt
- Wandel von Einstellungen (ökologisches Bewusstsein, Nachhaltigkeit, Qualitätsbewusstsein)
BWL - Aufgaben von Unternehmen
- Leistungserstellung (Produktion): Planvoller Einsatz der Produktionsfaktoren zur Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen
- Leistungsverwertung (Absatz): Güter und Dienstleistungen werden über den Absatzmarkt den anderen Wirtschaftseinheiten (Unternehmen, Haushalte) zur Verfügung gestellt
Produktionsfaktoren
Dispositiver Faktor: Leitung
Originäre Faktoren: Ausführende Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoff
Leitung
- Zielsetzung
- Planung
- Entscheidung
- Organisation
- Kontrolle
Ausführende Arbeit
- gelernte, ungelernte Arbeit
- repetitive, kreative Arbeit
- körperliche, geistige Arbeit
Betriebsmittel
- Grundstücke
- Gebäude
- Maschinen/Anlagen
- Transportiereinrichtungen
- Betriebsaustattung
- Geschäftsausstattung
Werkstoffe
- Rohstoffe
- Hilfsstoffe
- Betriebsstoffe
- Fertigteile
- Handelswaren
- Informationen
Deutsches Recht
- Privatrecht
- Bürgerliches Recht (BGB)
- Besondere Privatrechtsgebiete - Öffentliches Recht
- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
- Finanz- und Steuerrecht
- Prozessrecht
Deutsches Baurecht
- Privatrecht
- Vergaberecht
- Vetragsrecht - Öffentliches Recht (Teil des Verwaltungsrecht)
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
Privates Baurecht - Vergaberecht
- Privatpersonen und diesen gleich gestellte Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie unterliegen keinen vergaberechtlichen Einschränkungen
—> Vertragskonditionen und Preis im Rahmen des zwingenden Gesetzrechts frei verhandelbar - für öffentliche Auftraggeber gelten insb. Vorschriften der VOB/A, die eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln sowie größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz sicherstellen sollen