1.2 Einführung in das Baubetriebswesen: Baubetrieb als Schnittstellenwissenschaft Flashcards

1
Q

Volkswirtschaftslehre

A

untersucht das makroökonomische Zusammenwirken aller Sektoren, die über den Markt innerhalb eines (i.d.R. durch Staatsgrenzen) abgegrenzten Gebiets mit einheitlicher Währung miteinander verbunden sind

Sektoren: Unternehmen, Staat, Haushalte, Ausland

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2
Q

Ziel der Volkswirtschaftslehre

A

Gesetzmäßigkeiten und Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik

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3
Q

Betriebswirtschaftslehre

A

untersucht wirtschaftliche Abläufe in einzelnen Unternehmen bzw. Organisationen und deren Beziehungen

Abläufe: Festlegung von Betriebszielen, Gestaltung und Steuerung betrieblicher Prozesse, Einsatz von Produktionsfaktoren, Marktauftritt

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4
Q

Ziel der Betriebswirtschaftslehre

A

fundierte Instrumente für Unternehmen, mit denen sich Entscheidungen treffen und Probleme lösen lassen

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5
Q

Unterscheidung der Bedürfnisse nach den Merkmalen

A

Gegenstand: Materielle Bedürfnisse, immaterielle Bedürfnisse
Dringlichkeit: Existenzbedürfnisse, Kulturbedürfnisse, Luxusbedürfnisse
Bewusstheitsgrad: Offen/bewusst, latent/unbewusst
Bedürfnisträger: Inidvidualbedürfnisse, Kollektivbedürfnisse

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6
Q

Bedürfnis

A
  • persönliches Mangelempfinden, verbunden mit dem Wunsch, den Mangel zu beheben
  • unterliegen ständigen Veränderungen durch: Bildung, Alter, Umwelt, technische Fortschritten, Einkommen
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7
Q

Bedarf

A

Teil der Bedürfnisse, der durch den Einsatz persönlicher Mittel befriedigt werden kann

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8
Q

Nachfrage

A

Teil des Bedarfs, der am Markt wirksam wird

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9
Q

Markt

A

Ausgleich der Knappheit durch Angebot und Nachfrage

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10
Q

VWL - Ökonomisches Prinzip

A
  1. Maximalprinzip
    - gegebene Mittel für möglichst großes Ziel verwenden
    - Nutzen-, Gewinnmaximierung
  2. Minimalprinzip
    - gesetztes Ziel wird mit minimalen Mitteln umgesetzt
    - Ausgabenminimierung, Kostenminimierung
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11
Q

VWL - Marktumfeld eines Bauunternehmers

A
  1. Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung
  2. Beschaffungsmarkt
  3. Arbeitsmarkt
  4. Absatzmarkt
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12
Q

Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung

A
  • wirtschaftliches Umfeld (Globalisierung, Konjunktur, Preisniveau, Ölpreis, Börsen, Finanzwelt, Banken)
  • Demographie (Überalterung, Zuwanderung, Kinderarmut)
  • Technologie (Kosteneinsparungen durch höhere Effizienz, höhere Anforderungen)
  • Gesetze, Verordnungen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Regelwerke (DIN-Normen als technische Standards)
  • Steuern
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13
Q

Beschaffungsmarkt

A
  • Baustoffmarkt (Bereitstellung von Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen)
  • Baumaschinenmarkt
  • Markt für Nachunternehmer (Bauunternehmungen führen Arbeiten häufig nur im Bereich ihrer Kernkompetenz aus)
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14
Q

Arbeitsmarkt

A
  • Anzahl verfügbarer Arbeitskräfte
  • Qualifikation der Arbeitskräfte
  • Kosten der Arbeitskräfte
  • Arbeitsrecht
  • Tarifverträge
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15
Q

Absatzmarkt

A
  • öffentliche Auftraggeber, Investoren, Bauträger, Projektentwickler
  • lokal, national, international
  • Immobilienmarkt
  • Wandel von Einstellungen (ökologisches Bewusstsein, Nachhaltigkeit, Qualitätsbewusstsein)
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16
Q

BWL - Aufgaben von Unternehmen

A
  1. Leistungserstellung (Produktion): Planvoller Einsatz der Produktionsfaktoren zur Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen
  2. Leistungsverwertung (Absatz): Güter und Dienstleistungen werden über den Absatzmarkt den anderen Wirtschaftseinheiten (Unternehmen, Haushalte) zur Verfügung gestellt
17
Q

Produktionsfaktoren

A

Dispositiver Faktor: Leitung
Originäre Faktoren: Ausführende Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoff

18
Q

Leitung

A
  • Zielsetzung
  • Planung
  • Entscheidung
  • Organisation
  • Kontrolle
19
Q

Ausführende Arbeit

A
  1. gelernte, ungelernte Arbeit
  2. repetitive, kreative Arbeit
  3. körperliche, geistige Arbeit
20
Q

Betriebsmittel

A
  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Maschinen/Anlagen
  • Transportiereinrichtungen
  • Betriebsaustattung
  • Geschäftsausstattung
21
Q

Werkstoffe

A
  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Betriebsstoffe
  • Fertigteile
  • Handelswaren
  • Informationen
22
Q

Deutsches Recht

A
  1. Privatrecht
    - Bürgerliches Recht (BGB)
    - Besondere Privatrechtsgebiete
  2. Öffentliches Recht
    - Staatsrecht
    - Verwaltungsrecht
    - Strafrecht
    - Finanz- und Steuerrecht
    - Prozessrecht
23
Q

Deutsches Baurecht

A
  1. Privatrecht
    - Vergaberecht
    - Vetragsrecht
  2. Öffentliches Recht (Teil des Verwaltungsrecht)
    - Bauplanungsrecht
    - Bauordnungsrecht
24
Q

Privates Baurecht - Vergaberecht

A
  • Privatpersonen und diesen gleich gestellte Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie unterliegen keinen vergaberechtlichen Einschränkungen
    —> Vertragskonditionen und Preis im Rahmen des zwingenden Gesetzrechts frei verhandelbar
  • für öffentliche Auftraggeber gelten insb. Vorschriften der VOB/A, die eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln sowie größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz sicherstellen sollen
25
Q

Vergabeunterlagen

A
  1. Aufforderungen zur Angebotsabgabe (§8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A)
  2. Vertragsunterlagen (§8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A)
26
Q

Privates Baurecht - Vertragsrecht: Grundsätzliches

A
  • Privatpersonen sind beim Abschließen von Verträgen grundsätzlich frei (Grundsätze der Vertragsfreiheit)
    —> Abschluss-, Gestaltungs-, Form- und Aufhebungsfreiheit
  • relevante Einschränkungen durch: Recht der AGB, weitere zwingende Vorschriften des BGB, Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Verwendung der VOB/B bei Bauverträgen
27
Q

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A

Vorformulierte, von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsbedingungen

28
Q

Werkvertrag

A
  • ein auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichteter Vertrag (§§ 631 ff. BGB)
    —> Herstellung eines Werkes mit den zugesicherten Eigenschaften
  • Bauverträge sind in der Regel Werkverträge
  • seit 01.01.2019: Werkvertragsrecht enthält ein gesondertes Bauvertragsrecht (§§ 650a ff)
29
Q

Bauvertrag (§ 650a Abs. 1 BGB)

A

Vertrag über die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, Außenanlage oder eines Teils davon

30
Q

Privates Baurecht - Vertragsrecht (VOB/B)

A
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Bauverträgen zugrunde gelegt werden können (kein Gesetzescharakter)
  • einzelne Klauseln sind auf ein ausgewogenes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer ausgerichtet
  • große Bedeutung aufgrund der fehlenden Ausrichtung des BGB auf Bauverträge (bis 31.12.2017)
    —> wird auch danach wegen ihrer Praxisbewährung bei einem Großteil deutscher Bauvorhaben angewandt
31
Q

Privates Baurecht - Gewährleistungsrecht

A
  • Auftragnehmer schuldet mangelfreies Werk
  • bei Mängeln kann der Auftraggeber Mängelansprüche geltend machen, die im Vertrag geregelt werden können (VOB/B weicht vom BGB hierbei ab)
  • Ermöglichung des Versuchs des Mängelbeseitigung vor weitergehenden Mängelansprüchen für den Auftragnehmer
    —> Beseitigung des Mangels oder Erstellung eines neuen Werks
    —> Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
  • Mängelansprüche bei Bauleitungen verjähren je nach den vertraglichen vereinbarten Fristen
    —> VOB/B: 4 Jahre, BGB: 5 Jahre nach Abnahme
  • Gewährleistungsphase: Zeitraum von der Abnahme bis zur Verjährung der Mängelansprüche des Auftraggebers
32
Q

Arbeits- und Tarifrecht in der Bauwirtschaft

A
  • regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern
  • viele Einzelgesetze
  • abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn diese den Arbeitnehmer günstiger stellen
33
Q

Individuelles Arbeitsrecht

A

Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern

34
Q

Kollektives Arbeitsrecht

A

Regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern einerseits sowie Gewerkschaften oder Betriebsräten