0_Prioritäten Flashcards
Welche Arten von Teilklagen gibt es?
- Echte Teilklage
= einheitlicher Rechtsgrund (zB 2 Teilbeträge der gleichen Forderung) - UNechte Teilklage
= beruhen auf verschiedenen Rechtsgründen aus dem gleichen SV, zB Lohn + Pönale wegen ungerechtfertigter a.o. Kündigung
relativ kompliziert; s. https://pestalozzilaw.com/media/publications/documents/Rusch_Lindholm_Chevalley_ZZZ-56-2021_727-736.pdf
Was kann die GGP als Antwort auf eine Teilklage machen?
Bei UNechter Teilklage: negative Feststellungsklage
- -> hebt SW wieder an
- -> beide Verfahren unterliegen selber Verfahrensart, ZPO 224 II
- -> Feststellungsinteresse IMMER gegeben
Wie ist die materielle Rechtskraft, wie die Rechtshängigkeit und wie die Verjährung bei einer echten Teilklage?
Echte Teilklage
- BGer: materielle Rechtskraft für Gesamtbetrag!
= präjudizielle Bindungswirkung für alles! - Rechtshängig: NUR der eingeklagte Betrag wird rechtshängig
-> Verjährung NUR hierfür unterbrochen!
-> PRAXIS: ggf. Verjährungsverzichtserklärung unterzeichnen lassen
Was ist der Unterschied zwischen einer unbezifferten Forderungsklage und einer Stufenklage? Was ist bei beiden unbedingt zu beachten?
- Beides in ZPO 85 geregelt
- unbezifferte Forderungsklage = Bezifferung erst NACH Beweisverfahren möglich (zB Expertise zur Höhe des Schadens)
- Stufenklage = die Bezifferung setzt die Edition von der GGP voraus
- in jedem Fall muss der Mindeststreitwert angegeben werden (ZPO 85 I S2)
Was setzt die Stufenklage voraus?
ZPO 85: Stufenklage
1. Materiellrechtl. Auskunftsanspruch
1.1. Gesetzlich
– BGer:
Auskunftspflicht des Geschäfts-anmassers
– weitere (Ehegatten; Beauftragter; Arbeitgeber gem. OR 322a; Miterben)
1.2. Vertraglich
– explizit
– implizit
2. Auskunft ist VSS für Bezifferung
Ablauf des Verfahrens bei Stufenklage?
- Verfahren betr. Auskunftsrecht
- alterantiv
- Gutheissung: Hauptverfahren
- Abweisung: Str.; entweder Hauptverfahren ohne Edition ODER Abweisung
VSS der Widerklage?
ZPO 94: Widerklage
- gleiche örtliche Zuständigkeit durch alternativ
1.1. Gerichtsstandsvereinbarung
1.2. Einlassung
1.3. ZPO 14: sachl. ZH
= relativ weit; NICHT aber Verrechnung
- ZPO 224 I: Gleiche Verfahrensart
- ZPO 224 I: Einreichen spätestens mit Klageantwort
Wechselt die Zuständigkeit bei nachträglicher Veränderung des Streitwerts?
- NUR bei Erhöhung
- KEIN Wechsel bei Verringerung
Novenrecht für Zuständigkeit des angerufenen Gerichts?
ZPO 60: Gericht sucht aktiv nach Gründen, NICHT eintreten zu müssen
- Verhandlungsmaxime / normales Novenrecht für Eintretensgründe
- Untersuchungsmaxime für Gründe, die Zuständigkeit ausschliessen
Was ist die sachliche Zuständigkeit? Was die funktionelle?
- Sachliche Zuständigkeit = zB Kreisgericht; HGer
- Funktionelle Zuständigkeit = welcher Spruchkörper des sachlich & örtlich zuständigen Gerichts ist zuständig
Frist für das Vorbringen von Noven nach dem zweiten Schriftenwechsel?
SOFORT !
Wann ist der Fristenstillstand?
ZPO 146 I: Fristenstillstand
- 7 Tage VOR + NACH Ostern
- Juli - 15. August
- Dezember - 2. Januar
ZPO 146 II: gilt NICHT für
- Schlichtungsverfahren
-> wohl aber für Einreichen Klage NACH Schlichtung - Summarverfahren
p.m.: Fristen von ZPO auch in
- SchKG (Art.31)
-> CAVE gelten NUR für Betreibungshandlungen! - VRP (Art.30)
-> CAVE gelten NICHT bei
– Verfahren vor Verwaltungsbehörden
– Beschwerden nach EG-ZGB
– Rekurs & Beschwerde in Steuersachen
In welchen Verfahren gilt persönliche Erscheinungspflicht?
- ZPO 204 I: Schlichtung
- ZPO 273 II: eherechtliche Verfahren