06 Willenserklärung, Rechtsgeschäfte, Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte Flashcards
08 Grundlagen des Rechnungswesens sind nicht dabei
Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande? (1)
- durch übereinstimmende Willenserklärungen einer oder mehrerer Personen
Was versteht man unter einer Willenserklärung und wie können sie entstehen? (eher 4)
Eine rechtlich wirksame Äußerung einer geschäftsfähigen Person, durch welche bewusst eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.
Willenserklärungen können
- schriftlich,
- mündlich oder
- durch schlüssiges Handeln (z.B. Auflegen der Ware auf das Kassenband, durch Handzeichen bei Versteigerungen) entstehen
Welche Arten von Rechtsgeschäften unterscheidet man? Nenne je ein Beispiel. (4)
- einseitige Rechtsgeschäfte (Willenserklärung einer Person)
Beispiele: Mahnung, Testament - zweiseitige/mehrseitige Rechtsgeschäfte (übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen)
Beispiele: Kaufverträge, Arbeitsverträge
In was unterscheiden sich einseitige Rechtsgeschäfte? Nenne je ein Beispiel. (4)
- empfangsbedürftige
Beispiele: Mahnung, Anfechtung eines Vertrags, Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags - nicht empfangsbedürftige
Beispiele: Testament, Aufgabe eines Eigentumsanspruchs
Wie kommen zweiseitige Rechtsgeschäfte (= Verträge) zustande? (2)
Vertragsabschluss kommt durch
- Antrag / Angebot
und
- Annahme
zustande.
Welche Arten von Formvorschriften gibt es bei Rechtsgeschäften (=Verträgen)? (4)
- formfrei/formlos
- Schriftform
- Öffentliche oder notarielle Beglaubigung
- Notarielle Beurkundung
Definiere die (Vertrags-)Form formfrei/formlos und gebe ein Beispiel. (2)
- Kann in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden
- Beispiele: Kauf, Leihe, Schenkung
Definiere die (Vertrags-)Form Schriftform und gebe ein Beispiel. (2)
- Schriftlich verfasste Willenserklärungen
- muss eigenhändig unterschrieben werden
- Beispiele: Mietverträge über 1 Jahr, Bürgschaften unter Privatpersonen, Ratenkäufe, Ausbildungs-, Arbeitsverträge und deren Kündigung, handschriftliche Testamente, Vollmachten
Definiere die (Vertrags-)Form Öffentliche oder notarielle Beglaubigung und gebe ein Beispiel. (2)
- Die Echtheit der Unterschrift (auf dem schriftlichen Vertrag) wird vom Notar oder einer Behörde bestätigt.
- Beispiele: Anträge auf Eintragung ins Grundbuch oder in Register, z. B. Handelsregister; maschinenschriftliche Testamente
Definiere die (Vertrags-)Form Notarielle Beurkundung und gebe ein Beispiel. (2)
- Der Vertragsinhalt wird von einem Notar auf Rechtsgültigkeit geprüft UND die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
- Beispiele: Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe, Eheverträge, Gesellschaftsverträge
Nenne alle acht (8) wichtigen Arten von Verträgen.
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Leihvertrag
- Pachtvertrag
- Darlehensvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Leasingvertrag (nicht im BGB geregelt)
Definiere einen Kaufvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Käufer und Verkäufer
Vertragsinhalt
- Veräußerung von Sachen und Rechten
Beispiel
- Kaufen von Büchern von einer Buchhandlung
Definiere einen Mietvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Mieter und Vermieter
Vertragsinhalt
- Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt
Beispiel
- Mieten von Lagerräumen für eine Erweiterung des Magazins
Definiere einen Leihvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Entleiher und Verleiher
Vertragsinhalt
- Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache
Beispiel
- Verleihen eines Buchs an ein Museum für eine Ausstellung
Definiere einen Pachtvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Pächter und Verpächter
Vertragsinhalt
- Überlassung eines Gegenstandes zur wirtschaftlichen Nutzung gegen Zahlung von Pachtzins
Beispiel
- Pacht eines Grundstücks zur Nutzung als Acker
Definiere einen Darlehensvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Darlehensgeber und Darlehensnehmer
Vertragsinhalt
- Überlassung von Sachen mit der Verpflichtung zur späteren Rückgabe gegen Entgelt
Beispiel
- Kredit von einer Bank aufnehmen
Definiere einen Dienstvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Dienstverpflichteter und Dienstverpflichtender
Vertragsinhalt
- Leistung von Diensten gegen Vergütung
Beispiel
- Digitalisierung von Büchern durch Google
Definiere einen Werkvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Unternehmer und Besteller
Vertragsinhalt
- Herstellung eines Werkes oder Veränderung einer Sache (der Besteller liefert das Material)
Beispiel
- Kürzen eines Kleids durch eine Änderungsschneiderei
Definiere einen Leasingvertrag und nenne ein Beispiel. (3)
Vertragspartner
- Leasingnehmer und Leasinggeber
Vertragsinhalt
- Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt, mit Kaufoption gegen Restwert
Beispiel
- Leasing eines Autos
Definiere die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften. (4)
- Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst voll rechtsgültig
- Sie können nachträglich durch die Anfechtung für ungültig, also von Anfang an nichtig erklärt werden
-
- Anfechtung wegen Irrtums: unverzüglich nach der Feststellung des Irrtums
- Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung: innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung bzw. nach Wegfall der Zwangslage
Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar? (3)
Zustandekommen durch:
- widerrechtliche Drohung
- arglistige Täuschung
- Irrtum
- Erklärrungsirrtum (versprechen, verschreiben)
- Inhaltsirrtum (wichtiger Sachverhalt ist unbekannt/unklar)
- Übermittlungsirrtum (falsche Übermittlung einer Willenserklärung aus technischen Gründen)
Wann sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar? (2)
- Aus Unachtsamkeit und Nachlässigkeit ergeben sich negative Folgen für einen Vertragspartner
- Beweggrund für den Vertragsabschluss ist weggefallen
- Beispiel: Ein Kunde kauft Aktien in der Hoffnung auf einen Kursanstieg. Die Kurse fallen jedoch.
Definiere die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. (1)
= von Anfang an unwirksam, der Vertrag ist überhaupt nicht zustande gekommen
Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? (7)
Nichtig sind Geschäfte,
- mit Geschäftsunfähigen
- mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung der Eltern
- die als Scherz gedacht sind
- die zum Schein abgeschlossen werden
- die gegen die guten Sitten verstoßen (also die Zwangslage, Unerfahrenheit und das mangelnde Urteilsvermögen eines anderen ausgenutzt wird)
- die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
- bei denen gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen wird
Was sind jeweils die Pflichten für Verkäufer und Käufer aus einem Kaufvertrag? (5)
Verkäufer
- Übergabe magelfreier Ware am rechten Ort
- rechtzeitige Lieferung
- Eigentumsübertrag an den Käufer
Käufer
- rechtzeitige Annahme der Ware
- rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
In was kann man Kaufverträgen nach der rechtlichen Stellung der Vertragsparteien unterscheiden? (2)
- Bürgerlicher Kauf
- Handelskauf
Definiere den Bürgerlichen Kauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)
- Keiner der beiden Parteien ist Kaufmann
- für keine der beiden Parteien stellt der Kauf ein Handelsgeschäft dar
- Zweck: privat
Gesetzliche Grundlage:
§§ 433 - 480 BGB
Definiere den Handelskauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)
- mindestens eine der Parteien muss ein Kaufmann sein
- es muss ein Handelsgeschäft vorliegen
- Zweck: gewerblich
Gesetzliche Grundlage:
§§ 373 - 379 HGB
Was ist ein Handelsgeschäft? (2)
- Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.
- Private Geschäfte des Kaufmanns sind keine Handelsgeschäfte!
Erkläre Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft.
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Definiere Besitz. (4)
- sichtbar
- Wer hat die Sache?
- tatsächliche Herrschaft über eine Sache (rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben)
- Arten:
- Alleinbesitz
- Mitbesitz
- Mittelbarer Besitz
Definiere Eigentum. (4)
- unsichtbar
- Wem gehört die Sache?
- rechtliche Herrschaft über eine Sache
- kann mit der Sache beliebig verfahren
- Grenzen: Rechte Dritter; gesetzliche Bestimmungen; Sozialpflichtigkeit des Eigentums - Arten:
- Alleineigentum
- Miteigentum nach Bruchteilen