06 Willenserklärung, Rechtsgeschäfte, Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte Flashcards

08 Grundlagen des Rechnungswesens sind nicht dabei

1
Q

Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande? (1)

A
  • durch übereinstimmende Willenserklärungen einer oder mehrerer Personen
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Q

Was versteht man unter einer Willenserklärung und wie können sie entstehen? (eher 4)

A

Eine rechtlich wirksame Äußerung einer geschäftsfähigen Person, durch welche bewusst eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.

Willenserklärungen können

  • schriftlich,
  • mündlich oder
  • durch schlüssiges Handeln (z.B. Auflegen der Ware auf das Kassenband, durch Handzeichen bei Versteigerungen) entstehen
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3
Q

Welche Arten von Rechtsgeschäften unterscheidet man? Nenne je ein Beispiel. (4)

A
  • einseitige Rechtsgeschäfte (Willenserklärung einer Person)
    Beispiele: Mahnung, Testament
  • zweiseitige/mehrseitige Rechtsgeschäfte (übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen)
    Beispiele: Kaufverträge, Arbeitsverträge
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4
Q

In was unterscheiden sich einseitige Rechtsgeschäfte? Nenne je ein Beispiel. (4)

A
  • empfangsbedürftige
    Beispiele: Mahnung, Anfechtung eines Vertrags, Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags
  • nicht empfangsbedürftige
    Beispiele: Testament, Aufgabe eines Eigentumsanspruchs
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5
Q

Wie kommen zweiseitige Rechtsgeschäfte (= Verträge) zustande? (2)

A

Vertragsabschluss kommt durch

  1. Antrag / Angebot

und

  1. Annahme

zustande.

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6
Q

Welche Arten von Formvorschriften gibt es bei Rechtsgeschäften (=Verträgen)? (4)

A
  • formfrei/formlos
  • Schriftform
  • Öffentliche oder notarielle Beglaubigung
  • Notarielle Beurkundung
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7
Q

Definiere die (Vertrags-)Form formfrei/formlos und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Kann in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden
  • Beispiele: Kauf, Leihe, Schenkung
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8
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Schriftform und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Schriftlich verfasste Willenserklärungen
  • muss eigenhändig unterschrieben werden
  • Beispiele: Mietverträge über 1 Jahr, Bürgschaften unter Privatpersonen, Ratenkäufe, Ausbildungs-, Arbeitsverträge und deren Kündigung, handschriftliche Testamente, Vollmachten
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9
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Öffentliche oder notarielle Beglaubigung und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Die Echtheit der Unterschrift (auf dem schriftlichen Vertrag) wird vom Notar oder einer Behörde bestätigt.
  • Beispiele: Anträge auf Eintragung ins Grundbuch oder in Register, z. B. Handelsregister; maschinenschriftliche Testamente
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10
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Notarielle Beurkundung und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Der Vertragsinhalt wird von einem Notar auf Rechtsgültigkeit geprüft UND die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
  • Beispiele: Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe, Eheverträge, Gesellschaftsverträge
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11
Q

Nenne alle acht (8) wichtigen Arten von Verträgen.

A
  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Leihvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Leasingvertrag (nicht im BGB geregelt)
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12
Q

Definiere einen Kaufvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Käufer und Verkäufer

Vertragsinhalt

  • Veräußerung von Sachen und Rechten

Beispiel

  • Kaufen von Büchern von einer Buchhandlung
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13
Q

Definiere einen Mietvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Mieter und Vermieter

Vertragsinhalt

  • Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt

Beispiel

  • Mieten von Lagerräumen für eine Erweiterung des Magazins
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14
Q

Definiere einen Leihvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Entleiher und Verleiher

Vertragsinhalt

  • Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache

Beispiel

  • Verleihen eines Buchs an ein Museum für eine Ausstellung
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15
Q

Definiere einen Pachtvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Pächter und Verpächter

Vertragsinhalt

  • Überlassung eines Gegenstandes zur wirtschaftlichen Nutzung gegen Zahlung von Pachtzins

Beispiel

  • Pacht eines Grundstücks zur Nutzung als Acker
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16
Q

Definiere einen Darlehensvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Darlehensgeber und Darlehensnehmer

Vertragsinhalt

  • Überlassung von Sachen mit der Verpflichtung zur späteren Rückgabe gegen Entgelt

Beispiel

  • Kredit von einer Bank aufnehmen
17
Q

Definiere einen Dienstvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Dienstverpflichteter und Dienstverpflichtender

Vertragsinhalt

  • Leistung von Diensten gegen Vergütung

Beispiel

  • Digitalisierung von Büchern durch Google
18
Q

Definiere einen Werkvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Unternehmer und Besteller

Vertragsinhalt

  • Herstellung eines Werkes oder Veränderung einer Sache (der Besteller liefert das Material)

Beispiel

  • Kürzen eines Kleids durch eine Änderungsschneiderei
19
Q

Definiere einen Leasingvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Leasingnehmer und Leasinggeber

Vertragsinhalt

  • Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt, mit Kaufoption gegen Restwert

Beispiel

  • Leasing eines Autos
20
Q

Definiere die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften. (4)

A
  • Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst voll rechtsgültig
  • Sie können nachträglich durch die Anfechtung für ungültig, also von Anfang an nichtig erklärt werden

-

  • Anfechtung wegen Irrtums: unverzüglich nach der Feststellung des Irrtums
  • Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung: innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung bzw. nach Wegfall der Zwangslage
21
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar? (3)

A

Zustandekommen durch:

  • widerrechtliche Drohung
  • arglistige Täuschung
  • Irrtum
    - Erklärrungsirrtum (versprechen, verschreiben)
    - Inhaltsirrtum (wichtiger Sachverhalt ist unbekannt/unklar)
    - Übermittlungsirrtum (falsche Übermittlung einer Willenserklärung aus technischen Gründen)
22
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar? (2)

A
  • Aus Unachtsamkeit und Nachlässigkeit ergeben sich negative Folgen für einen Vertragspartner
  • Beweggrund für den Vertragsabschluss ist weggefallen
  • Beispiel: Ein Kunde kauft Aktien in der Hoffnung auf einen Kursanstieg. Die Kurse fallen jedoch.
23
Q

Definiere die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. (1)

A

= von Anfang an unwirksam, der Vertrag ist überhaupt nicht zustande gekommen

24
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? (7)

A

Nichtig sind Geschäfte,

  • mit Geschäftsunfähigen
  • mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung der Eltern
  • die als Scherz gedacht sind
  • die zum Schein abgeschlossen werden
  • die gegen die guten Sitten verstoßen (also die Zwangslage, Unerfahrenheit und das mangelnde Urteilsvermögen eines anderen ausgenutzt wird)
  • die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
  • bei denen gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen wird
25
Q

Was sind jeweils die Pflichten für Verkäufer und Käufer aus einem Kaufvertrag? (5)

A

Verkäufer

  • Übergabe magelfreier Ware am rechten Ort
  • rechtzeitige Lieferung
  • Eigentumsübertrag an den Käufer

Käufer

  • rechtzeitige Annahme der Ware
  • rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
26
Q

In was kann man Kaufverträgen nach der rechtlichen Stellung der Vertragsparteien unterscheiden? (2)

A
  • Bürgerlicher Kauf
  • Handelskauf
27
Q

Definiere den Bürgerlichen Kauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)

A
  • Keiner der beiden Parteien ist Kaufmann
  • für keine der beiden Parteien stellt der Kauf ein Handelsgeschäft dar
  • Zweck: privat

Gesetzliche Grundlage:

§§ 433 - 480 BGB

28
Q

Definiere den Handelskauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)

A
  • mindestens eine der Parteien muss ein Kaufmann sein
  • es muss ein Handelsgeschäft vorliegen
  • Zweck: gewerblich

Gesetzliche Grundlage:

§§ 373 - 379 HGB

29
Q

Was ist ein Handelsgeschäft? (2)

A
  • Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.
  • Private Geschäfte des Kaufmanns sind keine Handelsgeschäfte!
30
Q

Erkläre Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft.

A

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

31
Q

Definiere Besitz. (4)

A
  • sichtbar
  • Wer hat die Sache?
  • tatsächliche Herrschaft über eine Sache (rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben)
  • Arten:
    - Alleinbesitz
    - Mitbesitz
    - Mittelbarer Besitz
32
Q

Definiere Eigentum. (4)

A
  • unsichtbar
  • Wem gehört die Sache?
  • rechtliche Herrschaft über eine Sache
    - kann mit der Sache beliebig verfahren
    - Grenzen: Rechte Dritter; gesetzliche Bestimmungen; Sozialpflichtigkeit des Eigentums
  • Arten:
    - Alleineigentum
    - Miteigentum nach Bruchteilen