06 Willenserklärung, Rechtsgeschäfte, Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte Flashcards

08 Grundlagen des Rechnungswesens sind nicht dabei

1
Q

Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande? (1)

A
  • durch übereinstimmende Willenserklärungen einer oder mehrerer Personen
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Q

Was versteht man unter einer Willenserklärung und wie können sie entstehen? (eher 4)

A

Eine rechtlich wirksame Äußerung einer geschäftsfähigen Person, durch welche bewusst eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.

Willenserklärungen können

  • schriftlich,
  • mündlich oder
  • durch schlüssiges Handeln (z.B. Auflegen der Ware auf das Kassenband, durch Handzeichen bei Versteigerungen) entstehen
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3
Q

Welche Arten von Rechtsgeschäften unterscheidet man? Nenne je ein Beispiel. (4)

A
  • einseitige Rechtsgeschäfte (Willenserklärung einer Person)
    Beispiele: Mahnung, Testament
  • zweiseitige/mehrseitige Rechtsgeschäfte (übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen)
    Beispiele: Kaufverträge, Arbeitsverträge
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4
Q

In was unterscheiden sich einseitige Rechtsgeschäfte? Nenne je ein Beispiel. (4)

A
  • empfangsbedürftige
    Beispiele: Mahnung, Anfechtung eines Vertrags, Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags
  • nicht empfangsbedürftige
    Beispiele: Testament, Aufgabe eines Eigentumsanspruchs
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5
Q

Wie kommen zweiseitige Rechtsgeschäfte (= Verträge) zustande? (2)

A

Vertragsabschluss kommt durch

  1. Antrag / Angebot

und

  1. Annahme

zustande.

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6
Q

Welche Arten von Formvorschriften gibt es bei Rechtsgeschäften (=Verträgen)? (4)

A
  • formfrei/formlos
  • Schriftform
  • Öffentliche oder notarielle Beglaubigung
  • Notarielle Beurkundung
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7
Q

Definiere die (Vertrags-)Form formfrei/formlos und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Kann in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden
  • Beispiele: Kauf, Leihe, Schenkung
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8
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Schriftform und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Schriftlich verfasste Willenserklärungen
  • muss eigenhändig unterschrieben werden
  • Beispiele: Mietverträge über 1 Jahr, Bürgschaften unter Privatpersonen, Ratenkäufe, Ausbildungs-, Arbeitsverträge und deren Kündigung, handschriftliche Testamente, Vollmachten
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9
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Öffentliche oder notarielle Beglaubigung und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Die Echtheit der Unterschrift (auf dem schriftlichen Vertrag) wird vom Notar oder einer Behörde bestätigt.
  • Beispiele: Anträge auf Eintragung ins Grundbuch oder in Register, z. B. Handelsregister; maschinenschriftliche Testamente
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10
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Notarielle Beurkundung und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Der Vertragsinhalt wird von einem Notar auf Rechtsgültigkeit geprüft UND die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
  • Beispiele: Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe, Eheverträge, Gesellschaftsverträge
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11
Q

Nenne alle acht (8) wichtigen Arten von Verträgen.

A
  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Leihvertrag
  • Pachtvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Leasingvertrag (nicht im BGB geregelt)
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12
Q

Definiere einen Kaufvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Käufer und Verkäufer

Vertragsinhalt

  • Veräußerung von Sachen und Rechten

Beispiel

  • Kaufen von Büchern von einer Buchhandlung
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13
Q

Definiere einen Mietvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Mieter und Vermieter

Vertragsinhalt

  • Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt

Beispiel

  • Mieten von Lagerräumen für eine Erweiterung des Magazins
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14
Q

Definiere einen Leihvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Entleiher und Verleiher

Vertragsinhalt

  • Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache

Beispiel

  • Verleihen eines Buchs an ein Museum für eine Ausstellung
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15
Q

Definiere einen Pachtvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Pächter und Verpächter

Vertragsinhalt

  • Überlassung eines Gegenstandes zur wirtschaftlichen Nutzung gegen Zahlung von Pachtzins

Beispiel

  • Pacht eines Grundstücks zur Nutzung als Acker
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16
Q

Definiere einen Darlehensvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Darlehensgeber und Darlehensnehmer

Vertragsinhalt

  • Überlassung von Sachen mit der Verpflichtung zur späteren Rückgabe gegen Entgelt

Beispiel

  • Kredit von einer Bank aufnehmen
17
Q

Definiere einen Dienstvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Dienstverpflichteter und Dienstverpflichtender

Vertragsinhalt

  • Leistung von Diensten gegen Vergütung

Beispiel

  • Digitalisierung von Büchern durch Google
18
Q

Definiere einen Werkvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Unternehmer und Besteller

Vertragsinhalt

  • Herstellung eines Werkes oder Veränderung einer Sache (der Besteller liefert das Material)

Beispiel

  • Kürzen eines Kleids durch eine Änderungsschneiderei
19
Q

Definiere einen Leasingvertrag und nenne ein Beispiel. (3)

A

Vertragspartner

  • Leasingnehmer und Leasinggeber

Vertragsinhalt

  • Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt, mit Kaufoption gegen Restwert

Beispiel

  • Leasing eines Autos
20
Q

Definiere die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften. (4)

A
  • Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst voll rechtsgültig
  • Sie können nachträglich durch die Anfechtung für ungültig, also von Anfang an nichtig erklärt werden

-

  • Anfechtung wegen Irrtums: unverzüglich nach der Feststellung des Irrtums
  • Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung: innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung bzw. nach Wegfall der Zwangslage
21
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar? (3)

A

Zustandekommen durch:

  • widerrechtliche Drohung
  • arglistige Täuschung
  • Irrtum
    - Erklärrungsirrtum (versprechen, verschreiben)
    - Inhaltsirrtum (wichtiger Sachverhalt ist unbekannt/unklar)
    - Übermittlungsirrtum (falsche Übermittlung einer Willenserklärung aus technischen Gründen)
22
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar? (2)

A
  • Aus Unachtsamkeit und Nachlässigkeit ergeben sich negative Folgen für einen Vertragspartner
  • Beweggrund für den Vertragsabschluss ist weggefallen
  • Beispiel: Ein Kunde kauft Aktien in der Hoffnung auf einen Kursanstieg. Die Kurse fallen jedoch.
23
Q

Definiere die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. (1)

A

= von Anfang an unwirksam, der Vertrag ist überhaupt nicht zustande gekommen

24
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? (7)

A

Nichtig sind Geschäfte,

  • mit Geschäftsunfähigen
  • mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung der Eltern
  • die als Scherz gedacht sind
  • die zum Schein abgeschlossen werden
  • die gegen die guten Sitten verstoßen (also die Zwangslage, Unerfahrenheit und das mangelnde Urteilsvermögen eines anderen ausgenutzt wird)
  • die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
  • bei denen gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen wird
25
Was sind jeweils die Pflichten für Verkäufer und Käufer aus einem Kaufvertrag? (5)
**Verkäufer** * Übergabe magelfreier Ware am rechten Ort * rechtzeitige Lieferung * Eigentumsübertrag an den Käufer **Käufer** * rechtzeitige Annahme der Ware * rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
26
In was kann man Kaufverträgen nach der rechtlichen Stellung der Vertragsparteien unterscheiden? (2)
* Bürgerlicher Kauf * Handelskauf
27
Definiere den Bürgerlichen Kauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)
* Keiner der beiden Parteien ist *Kaufmann* * für *keine* der beiden Parteien stellt der Kauf ein *Handelsgeschäft* dar * Zweck: privat **Gesetzliche Grundlage:** §§ 433 - 480 BGB
28
Definiere den Handelskauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)
* mindestens *eine* der Parteien muss ein Kaufmann sein * es *muss* ein *Handelsgeschäft* vorliegen * Zweck: gewerblich **Gesetzliche Grundlage:** §§ 373 - 379 HGB
29
Was ist ein Handelsgeschäft? (2)
* Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. * Private Geschäfte des Kaufmanns sind keine Handelsgeschäfte!
30
Erkläre Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft.
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer **die Sache zu übergeben** und das **Eigentum** an der Sache **zu verschaffen.** Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache **frei von Sach- und Rechtsmängeln** zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den **vereinbarten Kaufpreis zu zahlen** und die gekaufte **Sache abzunehmen.**
31
Definiere Besitz. (4)
* sichtbar * Wer hat die Sache? * tatsächliche Herrschaft über eine Sache (rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben) * Arten: *- Alleinbesitz* *- Mitbesitz* *- Mittelbarer Besitz*
32
Definiere Eigentum. (4)
* unsichtbar * Wem gehört die Sache? * rechtliche Herrschaft über eine Sache *- kann mit der Sache beliebig verfahren* *- Grenzen: Rechte Dritter; gesetzliche Bestimmungen; Sozialpflichtigkeit des Eigentums* * Arten: *- Alleineigentum* *- Miteigentum nach Bruchteilen*