05 Jugendmedienschutz Flashcards

1
Q

Was sind Jugendgefährdende Medien? (2)

A
  • Medien, die die Entwicklung von minderjährigen (schwer) gefährden
  • Diese Medien dürfen an Erwachsene verbreitet werden, aber keinesfalls an Jugendliche
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2
Q

Definiere Indizierte Medien. (2)

A
  • Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden
  • werden von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach Entscheidung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien (=Index) aufgenommen
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3
Q

Definiere Schwer jugendgefährende Medien. (4)

A
  • Schwer jugendgefährdende Medien unterliegen auch ohne Indizierung den gesetzlichen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Das sind:

  • Kriegsverherrlichende Trägermedien
  • Strafrechtlich relevante Trägermedien
  • Menschenwürde verletzende Inhalte
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4
Q

Definiere Strafbare Medieninhalte. (5)

A

Medieninhalte, welche gegen geltende Gesetze verstoßen:

  • Verfassungsfeindliche Propaganda
  • Rassistische, nationalistische oder religiöse Volksverhetzung
  • Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts
  • Anleitung zu schweren Straftaten (Mord, Freiheitsberaubung usw.)
  • und so weiter…

Scheinbar nur Beispiele, keine begrenzte Liste

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5
Q

Welche Maßnahmen müssen Bibliotheken bei Jugendgefährdende Medien ergreifen? (3)

A
  • Keine Ausleihe an Personen unter 18 Jahre (Alterskontrolle)
  • Kennzeichnen des besagten Medien
  • Keine offene Präsentation in Bereichen, in denen auch minderjährige Zugang haben
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6
Q

Was sind Jugendbeeinträchtigende Medien? (2)

A
  • Medien, die die Entwicklung von Minderjährigen (bis einem bestimmten Alter) negativ beeinträchtigen können
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7
Q

Bennene und beschreibe die FSK. (3)

A

= Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

  • freiwillige Altersfreigabeprüfung von Filmen, Kurzfilmen, Videoclips, Kinofilmen per Antrag
  • JschG verpflichtet zur Prüfung der Altersfreigabe für Minderjährige
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8
Q

Bennene und beschreibe die USK. (3)

A

= Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

  • freiwillige Einrichtung der Games-Branche; Altersfreigabe von Videospielen und Videospiel-Trailern
  • gilt nur für Spiele auf Trägern
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9
Q

Bei welcher (USK-/FSK-)Kennzeichnung gibt es welche Konsequenz für die Ausleihe. (3)

A
  • FSK/USK 0: Ausleihe für Minderjährige möglich
  • FSK/USK 6, 12, 16: Ausleihe möglich, wenn Altersgrenze erfüllt ist
  • FSK/USK 19 oder keine Kennzeichnung: Keine Ausleihe an Minderjährige

Auch eine Erlaubnis von Erziehungsberechtigten ändert daran nichts.

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10
Q

In welchem Fall ist keine Altersfreigabe erforderlich? (2)

A
  • Bei Lehr- bzw. Infoprogrammen(/-filmen) ist keine Altersfreigabe erforderlich.
  • Dürfen an Kinder und Jugendliche aller Altersstufen ausgeliehen werden.
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11
Q

Gibt es etwas ähnlich wie USK / FSK für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Tonträger? (2)

A
  • Diese sind entweder indiziert oder sie dürfen frei verbreitet werden. Es gibt keine analoge Regelung.
  • Eine Bibliothek kann intern Medien mit einer Altersfreigaberegelung belegen, wenn bei einzelnen Inhalten Bedenken bestehen. In diesen Fällen dürfen Kinder und Jugendliche das entsprechende Medium aber mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten trotzdem ausleihen.
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12
Q

Was gilt für Kinder unter 6 Jahren bei Filmvorführungen in Bibliotheken? (1)

A
  • Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten
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13
Q

Was gilt für Kinder zwischen 6 - 13 Jahren bei Filmvorführungen in Bibliotheken? (1)

A
  • Film bis 20 Uhr beendet oder später nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder-beauftragten
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14
Q

Was gilt für Kinder zwischen 14 - 15 Jahren bei Filmvorführungen in Bibliotheken? (1)

A
  • Film bis 22 Uhr oder später nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten
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15
Q

Was gilt für Kinder zwischen 16 - 18 Jahren bei Filmvorführungen in Bibliotheken? (1)

A
  • Film bis 24 Uhr oder später nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten
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16
Q

Unter welchen Bedingungen können indizierte und schwer Jugendgefährdenden Inhalte einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich gemacht werden? (2)

A
  • Volljährigkeitsprüfung
  • Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang (soll gewährleisten, dass Zugangsdaten nicht einfach weitergegeben werden)
17
Q

Welche Maßnahmen müssen Bibliotheken für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Internetangebote ergreifen? (3)

A
  • Zusätzliche Kontrolle der aufgerufenen Seiten (Datenschutz beachten)
  • Einsatz von Filtersoftware
  • Entsprechende Regelungen für Internetnutzung ausgeben