02 Dienstleistungsangebote, 03 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzungsordnung, 04 Benutzungsordnung Bibliothek, Entgelte und Gebühren Flashcards
02b Arten von Informationsdienstleistungen nicht eingearbeitet, da scheinbar nicht bearbeitet
Welche Arten von Services gibt es in FaMI-Betrieben? (3)
- Produktbezogene Dienstleistungen
- Kundenbezogene Dienstleistungen
- Zahlungsbezogene Dienstleistungen
Beschreibe Produktbezogene Dienstleistungen. (1)
erleichtern die Nutzung des eigentlichen Informationsangebots
Beschreibe Kundenbezogene Dienstleistungen. (1)
machen die Nutzung der Angebote bequemer, “Mittel zum Zweck”
Beschreibe Zahlungsbezogene Dienstleistungen. (1)
erleichtern den Zahlungsvorgang
Nenne vier (4) Beispiele für Produktbezogene Dienstleistungen.
- Schrifttafeln zur Entzifferung alter Texte
- FAQ
- Datenbankbeschreibungen
- Tutorials
Nenne vier (4) Beispiele für Kundenbezogene Dienstleistungen.
- Parkplätze
- Kopiermöglichkeiten
- Getränkespender
- Benutzerarbeitsplätze mit entsprechenden Anschlüssen
Nenne drei (3) Beispiele für Zahlungsbezogene Dienstleistungen.
- Kreditkartenzahlung
- EC-Kartenzahlung
- Geldwechselautomat
Definiere Informationsdienstleistungen. (1)
= Prozesse und Produkte, die eingesetzt werden, mit dem Ziel, den speziellen Informationsbedarf des Nutzers zu decken
Was sind Gemeinsamkeiten mit Dienstleistungen aller Art? (2)
- sie sind immateriell, das heißt nicht stofflich/körperlich
- sie sind intangibel, das heißt nicht anfassbar
Was sind Unterschiede von Informationsdienstleistungen zu anderen Dienstleistungen? (4)
- Weitergabe möglich
- standardisierbar und individualisierbar
- lagerfähig
- transportfähig
Was sind Besonderheiten von Information als Bestandteil einer Informationsdienstleistung? (5)
- Information kann in identischer Weise vielfach verkauft werden
- Information ist nicht verderblich, kann unbegrenzt konsumiert werden
- Der Wert der Information kann unterschiedlich sein, z.B. abnehmen aufgrund von Aktualität
- Information verbleibt nach Weitergabe trotzdem beim Hersteller bzw. Dienstleister
- Die Qualität einer Information wird subjektiv vom Nutzer eingeschätzt, ist nicht objektivierbar
Welche Beispiele für traditionelle Auskunftsdienstleistungen gibt es? (4, nicht vollständig)
- Unterstützung bei der Literatursuche über den lokalen Katalog sowie über weitere Kataloge und Datenbanken
- darüber hinaus Antworten auf Fragen zur bereitgestellten technischen Infrastruktur
- Fragen nach Daten und Fakten
- Fragen zur räumlichen Orientierung
Was ist die Definition von und welche Beispiele für digitale Auskunftsdienstleistungen gibt es? (1/2, nicht vollständig)
Dienste, die in verschiedener Weise das Internet benutzen und damit die Auskunftsangebote in Bibliotheken vor Ort ergänzen
- FAQs auf Webseite
- E-Mail-Auskunft
Was ist der Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Benutzungsordnungen? (2)
- das Rechtsverhältnis gegenüber dem Kunden zu ordnen
- einmalige Regelung der Bedingungen statt einzeln mit jedem Kunden
Was sind die Vorraussetzungen und Regelungen für gültige AGBs? (4)
- Unternehmen muss bei schriftlichem oder online Vertragsabschluss ausdrücklich auf AGBs hinweisen
- bei Geschäftsabschlüssen durch schlüssiges Verhalten müssen AGBs sichtbar ausgehängt werden (z.B. Parken in Parkhaus)
- Persönliche Absprachen haben Vorrang vor AGBs
- Kunden dürfen durch AGBs nicht unangemessen benachteiligt werden
Was sind die Regelungen für Benutzungsordnungen? (6)
- Institutionen des öffentlichen Informationswesens (wie Bibs, Archive usw) können Benutzungsbedingungen in Form von Benutzungsordnungen festlegen
- Benutzer unterschreibt mit Benutzungsantrag die Anerkennung und Kenntnisnahme; BO wird ausgehängt
- Kommunale Einrichtungen: privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich
- Staatliche Archive: öffentlich-rechtlich (bzw. auch kommunale, kirchliche Archive)
- privatrechtlich: Entgelte können frei bestimmt werden, Regel des BGB bzgl. AGBs gelten -> Zivilgericht
- öffentlich-rechtlich: Entgelte nach Gebühren-, Verwaltungs- und Kommunalabgabegesetzen, Anspruch auf Nutzung durch Benutzer -> Verwaltungsgericht
Welche Themenbereiche sind von AGBs geregelt? (3)
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand/Vertragsschluss
- Vertragslaufzeit/Kündigung
- Nutzung
- Nutzungsrechte
- Gewährleistung/Haftung
- Preise/Vergütung/Zahlungsbedingungen
- Datenschutz
- Widerrufsrecht der Verbraucher
- Widerrufsbelehrung
- Berechtigtes Interesse für den Abruf von Bontätskünften
- Schlussbestimmung
In was teilen sich die Bibliotheksnutzer? (2)
- Registrierte Nutzer
- Nicht registrierte Benutzer -> durch Aufenthalt in der Bibliothek Benutzer
Was ist der Rechtscharakter der staatlichen Bibliotheken in Bayern und welche Folgen hat das? (3)
- öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis
- Gebührenforderung ist Verwaltungsakt
- Verwaltungsgericht ist für Rechtsstreits zuständig
Was ist der Rechtscharakter der öffentlichen Bibliotheken in Bayern und welche Folgen hat das? (6)
- öffentlich-rechtliches oder privatrechtliches Benutzungsverhältnis
- privatrechtlich: Ausleihe ist Leihvertrag nach BGB; Amtsgericht ist für Rechtsstreits zuständig
-
öffentlich-rechtlich: Gebührenforderung ist Verwaltungsakt; Verwaltungsgericht ist für Rechtsstreits zuständig
Für Bibliotheken, die nicht in öffentlicher Hand sind, gilt immer Privatrecht
Nenne die drei Gruppen von Benutzern und die Voraussetzungen für die Zulassung. (6)
Geschäftsunfähige Personen
- unter 7 Jahre; dauerhaft psychisch Kranke
- Voraussetzung: Willenserklärung des gesetzlichen Vertreters
Beschränkt geschäftsfähige Personen
- zwischen 7 und 18 Jahre
- Voraussetzung: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters & Ausweis- und Adressnachweis
Geschäftsfähige Personen
- ab 18 Jahren
- Voraussetzung: Ausweis- und Adressnachweis
Was sind die Datenschutzregeln für Bibliotheken? Wie ist die Unterteilung bei öffentlichen und privaten Trägern? (4)
- Bibliotheken mit Träger Bund -> Bundesdatenschutzgesetz
- Andere Bibliotheken -> Landesdatenschutzgesetz
- Öffentliche Träger: Datenverarbeitung ist erforderlich, Nutzer muss aber zustimmen
- Privater Träger: Bundesdatenschutzgesetz “nicht öffentlicher Bereich”, Angaben sind freiwillig
Was macht eine Satzung? (3)
- Definiert Aufgaben der Bibiothek
- Klärung der steuerrechtlichen Stellung
- setzt den allgemeinen Rahmen für die konkreten Voschriften (ist juristisch überprüft)
Was macht eine Benutzungsordnung? (2)
- Konkretisiert die Bestimmungen der Satzung rund um die Zulassung und Ausleihe sowie weitere Dienstleistungen der Bibliothek
- regelt die Pflichten des Benutzers
Was macht eine Gebührenordnung? (1)
- Regelt die Gebührenhöhe für verschiedene Serviceleistungen aber auch “Strafgebühren”
Was macht eine Hausordnung? (2)
- Allgemeine Regelungen zum Verhalten in den Räumen
- Ausübung des Hausrechts
Was machen Sonderregeln für die Internetnutzung? (2)
- Haftungsausschluss
- strafrechtliche Aspekte
Welche Inhalte sollten in der Benutzung- und / oder Hausordnung geregelt werden? (6)
Sollte regeln:
- Voraussetzung für Benutzung
- Aufgaben der Bibliothek
- Benutzung vor Ort und außerhalb der Bibliothek
- Haftung von Benutzer und Bibliothek
- Hausrecht
- Gebühren- bzw. Entgeltordnung
Warum ist es sinnvoll, die Benutzungs- und die Gebührenordnung zu trennen? (1)
Gebührenordnung kann einfacher und unkompliziert angepasst werden.
Welche drei (3) Prinzipien für Gebühren bzw. Entgelte gibt es?
Kostendeckung
Gebühr darf maximal so hoch sein, wie die Kosten der Erbringung der Leistung
Äquivalenz
Ausgewogenes Verhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung
Verhältnismäßigkeit
Kein unbeschränktes Anwachsen von schuldigen Gebühren -> vorher anmahnen, Kappungsgrenze
Welch vier (4) Arten von Schadenersatz für Beschädigungen oder Verlust gibt es?
- Reparaturkosten verlangen
- Ersatz fordern (Identisch)
- Reproduktion
- Wertersatz (Geld)
Wann kann die Bibliothek Benutzern gegenüber schadensersatzpflichtig werden?
- abgabepflichtige Gaderobe
- Schäden an Geräten, die durch Medien der Bibliothek verursacht wurden
Unterscheide Entgelte und Gebühren. (2)
- Entgelte -> privatrechtliches Benutzungsverhältnis
- Gebühren -> öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis
Was sind die Faktoren bei der Festsetzung von Entgelten? (3)
- Kosten des Unternehmens (z.B. Personalkosten, Mietkosten)
- Preise des Konkurrenz
- Preissensiblität bzw. -bereitschaft der Kunden
Nach welchen Prinzipien werden Gebührensätze ausgestaltet? (5)
- Festgebührensätze pro Amtshandlung
- Wertgebühren nach dem Wert der Amtshandlung (in Prozent oder Promille)
- Gebühr nach Zeitdauer der Amtshandlung (Angabe in Stundensätzen)
- Rahmengebühren (liegen zwischen zwei angegebenen Gebührensätzen(Mindest-und Höchstsatz) und werden nach Ermessen, z. B. Umfang und Schwierigkeit festgelegt)
- Pauschalgebühren für mehrere gleichartige Amtshandlungen
Wann werden Umsatzsteuern erhoben? (2)
- bei Leistungen von kommerziellen Unternehmen (19%)
- nicht bei Dienstleistungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen