02 Dienstleistungsangebote, 03 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzungsordnung, 04 Benutzungsordnung Bibliothek, Entgelte und Gebühren Flashcards

02b Arten von Informationsdienstleistungen nicht eingearbeitet, da scheinbar nicht bearbeitet

1
Q

Welche Arten von Services gibt es in FaMI-Betrieben? (3)

A
  • Produktbezogene Dienstleistungen
  • Kundenbezogene Dienstleistungen
  • Zahlungsbezogene Dienstleistungen
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2
Q

Beschreibe Produktbezogene Dienstleistungen. (1)

A

erleichtern die Nutzung des eigentlichen Informationsangebots

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3
Q

Beschreibe Kundenbezogene Dienstleistungen. (1)

A

machen die Nutzung der Angebote bequemer, “Mittel zum Zweck”

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4
Q

Beschreibe Zahlungsbezogene Dienstleistungen. (1)

A

erleichtern den Zahlungsvorgang

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5
Q

Nenne vier (4) Beispiele für Produktbezogene Dienstleistungen.

A
  • Schrifttafeln zur Entzifferung alter Texte
  • FAQ
  • Datenbankbeschreibungen
  • Tutorials
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6
Q

Nenne vier (4) Beispiele für Kundenbezogene Dienstleistungen.

A
  • Parkplätze
  • Kopiermöglichkeiten
  • Getränkespender
  • Benutzerarbeitsplätze mit entsprechenden Anschlüssen
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7
Q

Nenne drei (3) Beispiele für Zahlungsbezogene Dienstleistungen.

A
  • Kreditkartenzahlung
  • EC-Kartenzahlung
  • Geldwechselautomat
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8
Q

Definiere Informationsdienstleistungen. (1)

A

= Prozesse und Produkte, die eingesetzt werden, mit dem Ziel, den speziellen Informationsbedarf des Nutzers zu decken

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9
Q

Was sind Gemeinsamkeiten mit Dienstleistungen aller Art? (2)

A
  • sie sind immateriell, das heißt nicht stofflich/körperlich
  • sie sind intangibel, das heißt nicht anfassbar
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10
Q

Was sind Unterschiede von Informationsdienstleistungen zu anderen Dienstleistungen? (4)

A
  • Weitergabe möglich
  • standardisierbar und individualisierbar
  • lagerfähig
  • transportfähig
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11
Q

Was sind Besonderheiten von Information als Bestandteil einer Informationsdienstleistung? (5)

A
  • Information kann in identischer Weise vielfach verkauft werden
  • Information ist nicht verderblich, kann unbegrenzt konsumiert werden
  • Der Wert der Information kann unterschiedlich sein, z.B. abnehmen aufgrund von Aktualität
  • Information verbleibt nach Weitergabe trotzdem beim Hersteller bzw. Dienstleister
  • Die Qualität einer Information wird subjektiv vom Nutzer eingeschätzt, ist nicht objektivierbar
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12
Q

Welche Beispiele für traditionelle Auskunftsdienstleistungen gibt es? (4, nicht vollständig)

A
  • Unterstützung bei der Literatursuche über den lokalen Katalog sowie über weitere Kataloge und Datenbanken
  • darüber hinaus Antworten auf Fragen zur bereitgestellten technischen Infrastruktur
  • Fragen nach Daten und Fakten
  • Fragen zur räumlichen Orientierung
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13
Q

Was ist die Definition von und welche Beispiele für digitale Auskunftsdienstleistungen gibt es? (1/2, nicht vollständig)

A

Dienste, die in verschiedener Weise das Internet benutzen und damit die Auskunftsangebote in Bibliotheken vor Ort ergänzen

  • FAQs auf Webseite
  • E-Mail-Auskunft
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14
Q

Was ist der Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Benutzungsordnungen? (2)

A
  • das Rechtsverhältnis gegenüber dem Kunden zu ordnen
  • einmalige Regelung der Bedingungen statt einzeln mit jedem Kunden
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15
Q

Was sind die Vorraussetzungen und Regelungen für gültige AGBs? (4)

A
  • Unternehmen muss bei schriftlichem oder online Vertragsabschluss ausdrücklich auf AGBs hinweisen
  • bei Geschäftsabschlüssen durch schlüssiges Verhalten müssen AGBs sichtbar ausgehängt werden (z.B. Parken in Parkhaus)
  • Persönliche Absprachen haben Vorrang vor AGBs
  • Kunden dürfen durch AGBs nicht unangemessen benachteiligt werden
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16
Q

Was sind die Regelungen für Benutzungsordnungen? (6)

A
  • Institutionen des öffentlichen Informationswesens (wie Bibs, Archive usw) können Benutzungsbedingungen in Form von Benutzungsordnungen festlegen
  • Benutzer unterschreibt mit Benutzungsantrag die Anerkennung und Kenntnisnahme; BO wird ausgehängt
  • Kommunale Einrichtungen: privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich
  • Staatliche Archive: öffentlich-rechtlich (bzw. auch kommunale, kirchliche Archive)
  • privatrechtlich: Entgelte können frei bestimmt werden, Regel des BGB bzgl. AGBs gelten -> Zivilgericht
  • öffentlich-rechtlich: Entgelte nach Gebühren-, Verwaltungs- und Kommunalabgabegesetzen, Anspruch auf Nutzung durch Benutzer -> Verwaltungsgericht
17
Q

Welche Themenbereiche sind von AGBs geregelt? (3)

A
  • Geltungsbereich
  • Vertragsgegenstand/Vertragsschluss
  • Vertragslaufzeit/Kündigung
  • Nutzung
  • Nutzungsrechte
  • Gewährleistung/Haftung
  • Preise/Vergütung/Zahlungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsrecht der Verbraucher
  • Widerrufsbelehrung
  • Berechtigtes Interesse für den Abruf von Bontätskünften
  • Schlussbestimmung
18
Q

In was teilen sich die Bibliotheksnutzer? (2)

A
  • Registrierte Nutzer
  • Nicht registrierte Benutzer -> durch Aufenthalt in der Bibliothek Benutzer
19
Q

Was ist der Rechtscharakter der staatlichen Bibliotheken in Bayern und welche Folgen hat das? (3)

A
  • öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis
  • Gebührenforderung ist Verwaltungsakt
  • Verwaltungsgericht ist für Rechtsstreits zuständig
20
Q

Was ist der Rechtscharakter der öffentlichen Bibliotheken in Bayern und welche Folgen hat das? (6)

A
  • öffentlich-rechtliches oder privatrechtliches Benutzungsverhältnis
  • privatrechtlich: Ausleihe ist Leihvertrag nach BGB; Amtsgericht ist für Rechtsstreits zuständig
  • öffentlich-rechtlich: Gebührenforderung ist Verwaltungsakt; Verwaltungsgericht ist für Rechtsstreits zuständig
    Für Bibliotheken, die nicht in öffentlicher Hand sind, gilt immer Privatrecht
21
Q

Nenne die drei Gruppen von Benutzern und die Voraussetzungen für die Zulassung. (6)

A

Geschäftsunfähige Personen

  • unter 7 Jahre; dauerhaft psychisch Kranke
  • Voraussetzung: Willenserklärung des gesetzlichen Vertreters

Beschränkt geschäftsfähige Personen

  • zwischen 7 und 18 Jahre
  • Voraussetzung: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters & Ausweis- und Adressnachweis

Geschäftsfähige Personen

  • ab 18 Jahren
  • Voraussetzung: Ausweis- und Adressnachweis
22
Q

Was sind die Datenschutzregeln für Bibliotheken? Wie ist die Unterteilung bei öffentlichen und privaten Trägern? (4)

A
  • Bibliotheken mit Träger Bund -> Bundesdatenschutzgesetz
  • Andere Bibliotheken -> Landesdatenschutzgesetz
  • Öffentliche Träger: Datenverarbeitung ist erforderlich, Nutzer muss aber zustimmen
  • Privater Träger: Bundesdatenschutzgesetz “nicht öffentlicher Bereich”, Angaben sind freiwillig
23
Q

Was macht eine Satzung? (3)

A
  • Definiert Aufgaben der Bibiothek
  • Klärung der steuerrechtlichen Stellung
  • setzt den allgemeinen Rahmen für die konkreten Voschriften (ist juristisch überprüft)
24
Q

Was macht eine Benutzungsordnung? (2)

A
  • Konkretisiert die Bestimmungen der Satzung rund um die Zulassung und Ausleihe sowie weitere Dienstleistungen der Bibliothek
  • regelt die Pflichten des Benutzers
25
Q

Was macht eine Gebührenordnung? (1)

A
  • Regelt die Gebührenhöhe für verschiedene Serviceleistungen aber auch “Strafgebühren”
26
Q

Was macht eine Hausordnung? (2)

A
  • Allgemeine Regelungen zum Verhalten in den Räumen
  • Ausübung des Hausrechts
27
Q

Was machen Sonderregeln für die Internetnutzung? (2)

A
  • Haftungsausschluss
  • strafrechtliche Aspekte
28
Q

Welche Inhalte sollten in der Benutzung- und / oder Hausordnung geregelt werden? (6)

A

Sollte regeln:

  • Voraussetzung für Benutzung
  • Aufgaben der Bibliothek
  • Benutzung vor Ort und außerhalb der Bibliothek
  • Haftung von Benutzer und Bibliothek
  • Hausrecht
  • Gebühren- bzw. Entgeltordnung
29
Q

Warum ist es sinnvoll, die Benutzungs- und die Gebührenordnung zu trennen? (1)

A

Gebührenordnung kann einfacher und unkompliziert angepasst werden.

30
Q

Welche drei (3) Prinzipien für Gebühren bzw. Entgelte gibt es?

A

Kostendeckung
Gebühr darf maximal so hoch sein, wie die Kosten der Erbringung der Leistung

Äquivalenz
Ausgewogenes Verhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung

Verhältnismäßigkeit
Kein unbeschränktes Anwachsen von schuldigen Gebühren -> vorher anmahnen, Kappungsgrenze

31
Q

Welch vier (4) Arten von Schadenersatz für Beschädigungen oder Verlust gibt es?

A
  • Reparaturkosten verlangen
  • Ersatz fordern (Identisch)
  • Reproduktion
  • Wertersatz (Geld)
32
Q

Wann kann die Bibliothek Benutzern gegenüber schadensersatzpflichtig werden?

A
  • abgabepflichtige Gaderobe
  • Schäden an Geräten, die durch Medien der Bibliothek verursacht wurden
33
Q

Unterscheide Entgelte und Gebühren. (2)

A
  • Entgelte -> privatrechtliches Benutzungsverhältnis
  • Gebühren -> öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis
34
Q

Was sind die Faktoren bei der Festsetzung von Entgelten? (3)

A
  • Kosten des Unternehmens (z.B. Personalkosten, Mietkosten)
  • Preise des Konkurrenz
  • Preissensiblität bzw. -bereitschaft der Kunden
35
Q

Nach welchen Prinzipien werden Gebührensätze ausgestaltet? (5)

A
  • Festgebührensätze pro Amtshandlung
  • Wertgebühren nach dem Wert der Amtshandlung (in Prozent oder Promille)
  • Gebühr nach Zeitdauer der Amtshandlung (Angabe in Stundensätzen)
  • Rahmengebühren (liegen zwischen zwei angegebenen Gebührensätzen(Mindest-und Höchstsatz) und werden nach Ermessen, z. B. Umfang und Schwierigkeit festgelegt)
  • Pauschalgebühren für mehrere gleichartige Amtshandlungen
36
Q

Wann werden Umsatzsteuern erhoben? (2)

A
  • bei Leistungen von kommerziellen Unternehmen (19%)
  • nicht bei Dienstleistungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen