Zurechnung Flashcards

1
Q

Grundregel: Aktivierung beim zivilrechtlichen Eigentümer

A

Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere ausschließen (§ 903 BGB).

Er kontrolliert damit das Nettoeinnahmepotential, hat die Exklusivchancen und das Risiko der Amortisation der Erwerbskosten

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2
Q

Ausnahmeregelung: Ist ein anderer am Bilanzstichtag wirtschaftlicher Eigentümer?

A

Zu prüfen ist, ob ein Dritter am Bilanzstichtag die zentralen Eigentumsrechte und -risiken innehat

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3
Q

Besitz:

A

Physische Herrschaftsgewalt (unmittelbare Kontrolle)

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4
Q

Nutzen:

A

Ertrag aus der aktiven Verwendung auf eigene Rechnung

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5
Q

Gefahr

A

Zahlungsrisiko bei zufälligem Untergang oder zufälliger Zerstörung

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6
Q

Lasten

A

Laufende Kosten wie Instandhaltung/Gebühren/Betriebskosten

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7
Q

Rückausnahmeregelung: Bleibt der andere dauerhaft wirtschaftlicher Eigentümer?

A

Der rechtliche Eigentümer muss die Sache bilanzieren, wenn ihm das weitere Schicksal der Sache finanziell nicht gleichgültig ist.

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8
Q

Verwertungsrisiko

A

Aktueller Vertragspartner und/oder Dritte garantieren dem rechtlichen Eigentümer nicht die vollständige Amortisation der Erwerbskosten.

Er ist dazu auf eine Anschlussverwertung angewiesen

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9
Q

Verwertungschance

A

Der rechtliche Eigentümer erhält die Sache am Vertragsende zurück und kann sie auf eigene Rechnung weiterverwerten.

Dabei ist der auf eigene Rechnung erzielbare Verwertungserlös bedeutend, aber keineswegs sicher

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