Grundlagen Flashcards

1
Q

Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses?

A

Für alle Kaufleute nach § 242 Abs. 1 und 2 HGB:
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Zusätzlich für Kapitalgesellschaften und bestimmte (haftungsbeschränkte) Personen-handelsgesellschaften nach § 264 Abs. 1 S. 1 HGB:
Anhang
Zusätzlich für (bestimmte) kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB:
Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
Hinzu tritt bei (kapitalmarktorientierten) Kapitalgesellschaften und bestimmten (haf-tungsbeschränkten) Personenhandelsgesellschaften der Lagebericht als eigenständiges Instrument, welcher zur Analyse und Kommentierung dient.
Dieser ist aber nicht Bestandteil des Jahresabschlusses i.e.S.

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2
Q

Wer ist verantwortlich für die Erstellung bzw. Prüfung des Jahresabschlusses und La-geberichts?

A

Erstellung: Vorstand bzw. Geschäftsführung

Prüfung: Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) bestellt Abschlussprüfer, welcher durch die Hauptversammlung gewählt wird

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3
Q

Nennen (3 Punkte) und erläutern (3 Punkte) Sie die Funktionen des Jahresabschlus-ses.

A

Zahlungsbemessungsfunktion (1 Punkt): relevant für Besteuerung und Ergebnisver-teilung (1 Punkt)
Dokumentationsfunktion (1 Punkt): Dokumentation von internen und externen Geschäftsvorfällen (1 Punkt)
Informationsfunktion (1 Punkt): Informationsvermittlung (VFE-Lage) an den Kapitalmarkt bzw. externe Stakeholder so-wie das Management bzw. Aufsichtsorgan. (1 Punkt)

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4
Q

Worin unterscheiden sich grundsätzlich der Jahresabschluss und der Lagebericht?

A

Jahresabschluss: Bericht über abgelaufenes Geschäftsjahr (vergangenheitsorien-tiert)
ABER: Wertansatz enthält teilweise auch zukünftige Progno- sen (z.B. Nutzungswert, dauernde und vorübergehende Wertminderung)
Lagebericht: Urteil über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis;
Urteil über die voraussichtliche Entwicklung sowie die zentralen Chancen und Risiken
 Bestandteile des Lageberichts in § 289 HGB
 Vergütungsbericht nach § 289a Abs. 2 HGB
 Nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB
 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

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5
Q

Nennen Sie jeweils drei Beispiele für finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindi-katoren im Zusammenhang mit der Lageberichterstattung.

A

Finanzielle Leistungsindikatoren (§ 289 Abs. 1 S. 3 HGB):
Eigenkapitalrendite, Gesamtkapitalrendite, Umsatzrendite, Cashflow, Work-ing Capital, EBIT, EBITDA…
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (§ 289 Abs. 3 HGB i.V.m. § 289c Abs. 2 HGB):
Kundenbelange, Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Forschung und Ent-wicklung, gesellschaftliche Reputation…
Begründung: Mehrwert für Investoren

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6
Q

Nennen (4 Punkte) und erläutern (4 Punkte) Sie die Funktionen des Anhangs.
[Klausuraufgabe SS 2018]

A

Interpretationsfunktion (1 Punkt): qualitative und quantitative Erläuterungen zur Bilanz und GuV (1 Punkt)
Korrekturfunktion (1 Punkt): Vermeidung von Fehlinformationen bezüg-lich der wirtschaftlichen Unternehmenslage (1 Punkt)
Entlastungsfunktion (1 Punkt): Entlastung der Bilanz und GuV durch Vor-nahme bestimmter Angaben im Anhang (übersichtlicherer und umfangreichere Dar-stellungsmöglichkeiten) (1 Punkt)
Ergänzungsfunktion (1 Punkt): zusätzliche Informationen, die eine Rele-vanz für die Generalnorm darstellen (1 Punkt)

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7
Q

Was besagt die so genannte Abkopplungsthese? Auf wen geht diese zurück?

A

Begründer: Adolf Moxter
Inhalt: Verlagerung der Informationsfunktion von der Bilanz bzw. der GuV in den Anhang
Bedeutung von Bilanz und GuV: Ausschüttungsfunktion (Ermittlung eines vorsich-tigen, objektivierten, ausschüttungsfähigen Um-satzgewinns)
Bedeutung des Anhangs: Anhaltspunkte über die VFE-Lage, ggf. durch den Lagebericht ergänzt

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8
Q

Nennen Sie zwei Beispiele für Informationsinstrumente, die nur kapitalmarktorien-tierte Gesellschaften im Rahmen der jährlichen Berichterstattung aufnehmen müssen (2 Punkte). Warum unterscheidet der Gesetzgeber bezüglich des Umfangs der erfor-derlichen Informationen zwischen kapitalmarkt- und nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen (3 Punkte)? [Klausuraufgabe WS 2017/18]

A

Informationsinstrumente: Kapitalflussrechnung (§ 264 Abs. 1 S. 2 HGB)
Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 S. 2 HGB)
Vergütungsbericht (§ 289a Abs. 2 HGB)
Nichtfinanzielle Erklärung (§ 289b HGB)
Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)
(je Nennung 1 Punkt, max. 2 Punkte)
Unterscheidung: Erhöhte Informationsbedürfnisse der Investoren (auch aus dem Ausland)
Größere Bedeutung externer Kapitalgeber, die mehr Informatio-nen einfordern
Rechenschaftspflicht gegenüber den Aktionären und der breiten Öffentlichkeit
Größere Anzahl an Stakeholdern
Prinzipal-Agenten-Problem

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9
Q

Welches Rechnungslegungssystem bzw. welche Rechnungslegungsstandards muss bzw. darf die nicht-kapitalmarktorientierte Techno AG mit Sitz in Frankfurt bei der Erstellung des Jahresabschlusses (2 Punkte) und des Konzernabschlusses anwenden (2 Punkte)? [Klausuraufgabe SS 2019]

A

Einzelabschluss: Pflicht zur Aufstellung nach HGB (1 Punkt)
Wahlrecht IFRS für Publizitätszwecke (1 Punkt)
Konzernabschluss: Aufstellung nach HGB (1 Punkt) oder
Aufstellung nach IFRS (echtes Wahlrecht) (1 Punkt)

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10
Q

Welche Berichtsinstrumente neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft im Rahmen der jährlichen Be-richtserstattung veröffentlichen (4 Punkte)? [Klausuraufgabe SS 2018]

A

Pflicht: Anhang (1 Punkt)
Lagebericht (1 Punkt)
Kapitalflussrechnung (1 Punkt)
Eigenkapitalspiegel (1 Punkt)

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11
Q

Beschreiben Sie die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Wozu dienen diese?

A

Wesen: unbestimmter Rechtsbegriff (auslegungsbedürftig)
Grundregeln bzw. allgemein anerkannte Regeln; nur teilweise gesetzlich kodifiziert
Bedeutung: verpflichtend für alle Kaufleute (§ 243 HGB)
Zweck: Instrument zur Konkretisierung und Ergänzung von Einzelvorschriften
Vorteil: nicht alle Eventualitäten können gesetzlich kodifiziert werden

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12
Q

Erläutern Sie kurz die nachfolgenden Begriffe der handelsrechtlichen Rechnungsle-gung:

a) gemildertes Niederstwertprinzip (4 Punkte);
b) strenges Niederstwertprinzip (2 Punkte).

A

a) einschlägig bei Anlagevermögen (1 Punkt)
Abschreibungsverbot bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung (1 Punkt)
Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (1 Punkt)
Abschreibungswahlrecht bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung bei Finanzanlagevermögen (1 Punkt)
b) einschlägig beim Umlaufvermögen (1 Punkt)
Abschreibungspflicht, falls Börsen- oder Marktpreis kleiner Buchwert (bei vo-raussichtlich dauerhafter und vorübergehender Wertminderung) (1 Punkt)

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13
Q

Nennen Sie je ein Beispiel für ein Ansatz- und ein Bewertungswahlrecht des HGB (2 Punkte). Diskutieren Sie die Zweckmäßigkeit von Wahlrechten im handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Hinblick auf die Funktionen des Jahresabschlusses (3 Punkte). [Klausuraufgabe SS 2018]

A

Ansatzwahlrecht: selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB) (1 Punkt)
oder
aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB) (1 Punkt)
oder
Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB) (1 Punkt)
Bewertungswahlrecht: Herstellungskosten (Ober- vs. Untergrenze) (§ 255 Abs. 2 HGB) (1 Punkt)
oder
Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB) (1 Punkt)
oder
Abschreibungswahlrecht bei Finanzanlagen im Anlage-vermögen bei vorübergehender Wertminderung (§ 254 Abs. 3 S. 6 HGB) (1 Punkt)
Funktionen des Jahresabschlusses:
Informationsfunktion: ggf. aussagekräftigere Informationsvermittlung möglich, andererseits aber Einschränkung der Vergleichbarkeit (1 Punkt)
Dokumentationsfunktion: ggf. etwas undurchsichtiger (1 Punkt)
Zahlungsbemessungsfunktion: Möglichkeit der gezielten Einflussnahme (1 Punkt)
oder
mögliche Abweichungen von Steuer- und Handelsbi-lanz (1 Punkt)

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14
Q

Erläutern Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren (6 Punkte).

A

Zwei zulässigen Darstellungsformen der GuV nach § 275 HGB:
Gesamtkostenverfahren:
Produktionsorientierung:
Ausweis sämtlicher Aufwendungen, die bei der Leistungserstellung angefallen sind.
Korrektur über Konto Bestandsveränderung bzw. aktivierte Eigenleistung
Kostenartenorientierung:
Ausweis nach Kostenarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen)

Umsatzkostenverfahren
Absatzorientierung:
Ausweis der Aufwendungen, die Umsatz generiert haben
Kostenstellenorientierung:
Ausweis nach Entstehungsort (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung)

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15
Q

Nennen Sie zwei Beispiele der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (2 Punkte) und erläutern Sie jeweils deren Bedeutung für die handelsrechtliche Rech- nungslegung (2 Punkte). [Klausuraufgabe SS 2018]

A

Realisationsprinzip (1 Punkt): Gewinne sind auszuweisen, sofern sie realisiert sind (§ 252 Nr. 4 HGB) (1 Punkt)
Imparitätsprinzip (1 Punkt): Verluste sind bereits im Entstehungszeitpunkt zu berück- sichtigen, um zukünftige GuVs verlustfrei zu halten (1Punkt)
oder
Stichtagsprinzip, Fortführungsprinzip, Stetigkeitsprinzip, Bilanzidentitätsprinzip…

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16
Q

Welches Rechnungslegungssystem bzw. welche Rechnungslegungsstandards muss bzw. darf die nicht-kapitalmarktorientierte Müller GmbH & Co. KGaA mit Sitz in München bei der Erstellung des Jahresabschlusses (2 Punkte) und des Konzernab- schlusses anwenden (2 Punkte)? [Klausuraufgabe SS 2018]

A

Einzelabschluss:
Pflicht zur Aufstellung nach HGB (1 Punkt)
Wahlrecht IFRS für Publizitätszwecke (§ 325 Abs. 2a HGB) (1 Punkt)

Konzernabschluss:
Aufstellung nach HGB (1 Punkt)
oder
Aufstellung nach IFRS (nach § 315e Abs. 3 HGB echtes Wahl- recht) (1 Punkt)

17
Q

Welches Rechnungslegungssystem bzw. welche Rechnungslegungsstandards muss bzw. darf die börsennotierte Infotec AG mit Sitz in Hamburg bei der Erstellung des Jahresabschlusses (2 Punkte) und des Konzernabschlusses anwenden (1 Punkt)? [Klausuraufgabe WS 2018/19]

A

Einzelabschluss: Pflicht zur Aufstellung nach HGB (1 Punkt)
Wahlrecht IFRS für Publizitätszwecke (§ 325 Abs. 2a HGB) (1Punkt)

Konzernabschluss: Pflicht zur Aufstellung nach IFRS (§ 315e Abs. 1 und 2 HGB) (1 Punkt)