Aktivierung Flashcards
Erfolgswirksamkeitsprinzip
Realisationsprinzip
Aktiviere Einnahmen nach dem Bilanzstichtag, die aus Umsätzen davor resultieren.
Erfolgsneutralitätsprinzip
Realisationsprinzip
Aktiviere Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Umsätze danach alimentieren.
Imparitätsprinzip
Auf der Aktivseite nicht einschlägig
Vermögenswertprinzip
Forderung eines zukünftigen Nettoeinnahmepotenzials (höhere Umsatzerwartungen oder geringere Kosten).
Das Vorliegen einer Sache oder eines Rechts ist aber weder hinreichend (z.B. wert-lose Spezialmaschine) noch notwendig (z.B. Know-how).
Übertragbarkeitsprinzip
Vermögenswerter Vorteil ist im Rahmen eines Verkaufs des gesamten Unterneh-mens auf einen anderen Unternehmer (Investor) übertragbar.
Auf die Einzelveräußerbarkeit kommt es nicht an.
Persönliche Vorteile und Vorteile, die in der Umwelt des Unternehmens liegen sind nicht übertragbar.
Greifbarkeitsprinzip
Formalen Existenznachweis; Nettoeinnahmepotenzialträgers ist formal (justiziabel) als Einzelheit nachweisbar.
Sachen und Rechte gelten als greifbar.
Bei rein wirtschaftlichen Gütern besteht dagegen die Vermutung der Nicht-Greif-barkeit.
Widerlegbar durch:
Das rein wirtschaftliche Gut wurde im fertigen Zustand vom Unternehmen selbst am Markt entgeltlich erworben.
oder wenn ähnliche rein wirtschaftliche Güter auf einem aktiven Markt gehan-delt werden.
oder wenn der Vorteil durch ihn flankierende individuelle Vertragsvereinbarun-gen so abgegrenzt wird, dass die formale Existenz der aus ihm fließenden Net-tocashflows zweifelsfrei nachgewiesen werden kann („offenkundig werthaltig“).
Prinzip der selbständigen Bewertbarkeit
Nettoeinnahmepotenzialträger ist einer eigenständigen (justiziablen) Bewertung zu-gänglich.
Damit das Kriterium erfüllt ist, muss das Unternehmen im Zugangszeitpunkt griff-weise schätzen können:
die Zugangswerte (Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Marktwert);
die Folgebewertung (zukünftige Bilanzwerte bei planmäßigem Verlauf);
und feststellen können, wann das Objekt keinen vermögenswerten Vorteil mehr darstellt (Abgangskontrolle).
Vollständigkeitsgrundsatz:
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Aktivierungswahlrechte
selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB)
Aktivierungsverbote:
Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, Auf-wendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, Aufwen-dung für den Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 248 Abs. 1 HGB);
Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kun-denlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB).