Zurechnung Flashcards
(I) Sinn und Zweck
Vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinnes
(II) Grundregel: Aktivierung beim Zivilrechtlichen Eigentümer
Definition:
Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere davon ausschließen (§ 903 BGB).
Er kontrolliert damit das Nettoeinnahmenpotenzial, hat die Exklusivrechte und das Risiko der Amortisation der Erwerbskosten
(III) Ausnahmeregelung
Es ist zu prüfen, ob ein anderer am Bilanzstichtag die zentralen Eigentumsrechte und Risiken inne hat
Besitz: Physische Herschafftsgewalt (unmittelbare Kontrolle)
Nutzen:
Ertrag aus der aktiven Verwendung
Gefahr:
Zahlungsrisiko bei zufälligem Untergang oder Zerstörung
Kosten:
Instandhaltung, Gebühren, Betriebskosten
Gesamtbild
(IV) Rückausnahme
Der rechtliche Eigentümer muss weiter bilanzieren, wenn ihm das weitere Schicksal der Sache finanziell nicht gleichgültig ist
Verwertungsrisiko:
Aktueller Vertragspartner und/oder Dritte garantieren dem Eigentümer nicht die vollständige Amortisation der Erwerbskosten. Er ist dazu auf einen Anschlussvertrag angewiesen
Verwertungschance:
Rechtlicher Eigentümer erhält die Sache am Vertragsende zurück und kann sie auf eigene Rechnung weiter verwenden. Dabei ist der Verwertungserlös bedeutend aber keineswegs sicher
(IV) Ergebnis
Abschließende Beurteilung