Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände Flashcards
<p>(I) Sinn und Zweck</p>
<p>Vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinnes</p>
<p>(II) Gewinnermittlungsprinzipien</p>
<p>1. Realisationsprinzip</p>
<p>a) Erfolgswirksamkeitsprinzip</p>
<p>Definition:</p>
<p>Aktiviere Einnahme nach dem BST, die aus Umsätzen davor resultieren</p>
<p>(II) Gewinnermittlungsprinzipien</p>
<p>1. Realisationsprinzip</p>
<p>b) Erfolgsneutralitätsprinzip</p>
<p>Definition:</p>
<p>AktiviereAusgabe vor dem BST, die aus Umsatz danach alimentieren</p>
<p>(II) Gewinnermittlungsprinzipien</p>
<p>1. Realisationsprinzip</p>
<p>c) Imparitätsprinzip</p>
<p>Das Imparitätsprinzip hat auf der Aktivseite der Bilanz keine Bedeutung in Zugangszeitpunkt. Sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Folgebewertung der Aktiva</p>
<p>(III) Vermögensermittlungsprinzipien</p>
<p>1. Vermögenswertprinzip</p>
<p>Definition:
Wirtschaftlicher Vorteils durch zukünftige Umsatzsteigerung oder Kostenersparnisse.
Das Vorliegen von Sachen oder Rechte ist weder notwendig noch hinreichend</p>
<p>(III) Vermögensermittlungsprinzipien</p>
<p>2. Übertragbarkeitsprinzip</p>
<p>Definition: Ein gedachter Erwerber könnte den Vorteil miterwerben und würde etwas dafür bezahlen.
- Auf seine Einzelveräußerbarkeit kommt es nicht an.
- Persönliche Vorteile und Vorteile in der Umwelt des Unternehmens sind nicht übertragbar
</p>
<p>(III) Vermögensermittlungsprinzipien</p>
<p>3. Greifbarkeitsprinzip</p>
<p>Definition: Formaler Existenznachweis des Nettoeinnahmenmehrpotenzials
Typisierung 1:
Sachen und Rechte sind greifbar. Ihre Existenz kann durch das Eigentumsrecht bzw. die Inhaberschaft an ihnen formal nachgewiesen werden
Typisierung 2:
Bei rein wirtschaftlichen Gütern gilt die Vermutung, dass sie nicht greifbar sind. Die Vermutung kann widerlegt werden durch
- ihren Einzelerwerb durch Dritte
- den Nachweis eines Marktes, auf dem identische Güter gehandelt werden oder
- ihre offensichtliche Werthaltigkeit</p>
<p>(III) Vermögensermittlungsprinzipien</p>
<p>4. Selbstständige Bewertbarkeit</p>
<p>Definition: Der Nettoeinnahmenpotenzialträger lässt sich sinnvoll bewerten - Zugangsbewertung, Folgebewertung und Abgangskontrolle müssen gewährleistet sein </p>
<p>(III) Vermögensermittlungsprinzipien</p>
<p>5. Zwischenergebnis</p>
<p>Zwischenergebnis, ob die Gewinnermittlungsprinzipien eine aktivierung der Ausgabe verlangen.</p>
<p>(IV) Aktivierungsrechte und Aktivierungsverbote</p>
<p>1. Verbote des § 248 Abs. 1 HGB</p>
<p>Definition: Nicht aktiviert werden dürfen
1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens
2. Aufwendungen für die Beschaffung des EK
3. Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen</p>
<p>(IV) Aktivierungsrechte und Aktivierungsverbote</p>
<p>2. Aktivierungswahlrechte</p>
<p>Definition: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen nicht aktiviert werden</p>
<p>(IV) Aktivierungsrechte und Aktivierungsverbote</p>
<p>3. Verbot des § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB</p>
<p>Definition: Nicht aktiviert werden dürfen selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Kundenlisten, Verlagsrechte oder vergleichbare immat. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens</p>
<p>(IV) Aktivierungsrechte und Aktivierungsverbote</p>
<p>Vollständigkeitsgrundsatz</p>
<p>Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt</p>