Definitionen Flashcards
Sinn und Zweck
Vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinnes
Erfolgswirksamkeitsprinzip
Aktivseite:
Einnahme nach für Umsatz vor
Passivseite:
Ausgaben nach für Umsatz vor
Erfolgsneutralitätsprinzip
Aktivseite:
Ausgabe vor für Umsatz nach
Passivseite:
Einnahmen vor für Umsatz nach
Vermögenswertprinzip/
Vermögenslastprinzip
Aktivseite:
Wirtschaftlicher Vorteil (zukünftige Umsatzsteigerung oder Kostenersparnisse).
Sachen oder Rechte weder notwendig noch hinreichend
Passivseite:
Nettoausgabenpotenzial (niedrigere Umsatzerwartung oder höhere Kosten).
Rechtsverpflichtung weder notwendig noch hinreichend
Übertragbarkeitsprinzip
Aktivseite:
Übertragbarkeit mit dem gesamten Unternehmen. Einzelveräußerbarkeit nicht gefordert.
Keine Aktivierung von personengebundenen Vorteilen.
Passivseite:
Übertragbarkeit mit dem gesamten Unternehmen. Einzelveräußerbarkeit nicht gefordert.
Keine Passivierung von personengebundenen Verpflichtungen und Nachteilen, die in der Umwelt des Unternehmens begründet sind.
Greifbarkeitsprinzip
Aktivseite:
Formaler Existenznachweis des Nettoeinnahmenpotenzialträgers.
Sachen und Rechte sind greifbar. Ihre Existenz kann durch das Eigentumsrecht bzw. die Inhaberschaft an ihnen formal nachgewiesen werden.
Widerlegbare Vermutung der Nicht-Greifbarkeit bei rein wirtschaftlichen Gütern, durch
- Einzelerwerb durch Dritte
- Nachweis eines Marktes
- offensichtliche Werthaltigkeit
Passivseite:
Formaler Existenznachweis.
Rechtl. Verpflichtungen sind stets greifbar.
Widerlegbare Vermutung der Nicht-Greifbarkeit bei rein wirt. Lasten durch
- faktische Unentziehbarkeit moralischer/sittlicher Natur
- großer und objektiviert nachweisbarer Erfüllungsdruck
Selbstständige Bewertbarkeit
Aktivseite und Passivseite: Bestimmung eines Wertes in engen Grenzen - Zugangsbewertung gewährleistet - Folgebewertung schätzweise möglich - Abgangskontrolle gewährleistet
Mindestwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
Passivseite:
Der Bilanzierende muss ernsthaft mit späterer Erfüllung rechnen. Risiko ist qualitativ zu bewerten (mehr Gründe dafür als dagegen)
Imparitätsprinzip
Ausgaben nach für Umsatzverlust nach
Aktivierungsverbote des § 248 Abs. 1 HGB
Nicht aktiviert werden dürfen:
- Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens
- Aufwendungen für die Beschaffung des EK
- Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen
Aktivierungswahlreche des § 248 Abs. 2 HGB
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen nicht aktiviert werden.
Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB
Nicht aktiviert werden dürfen selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Kundenlisten, Verlagsrechte oder vergleichbare immat. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Gewinnrealisierung: § 252 HGB
Das RP knüpft an den Umsatzzeitpunkt, dieser ist jedoch auslegungsoffen.
Vertragsabschluss:
Entspricht wirtschaftlicher Betrachtungsweise; widerspricht dem Vorsichtsprinzip
Geldeingang:
Entspricht dem Vorsichtsprinzip;
widerspricht der wirtsch. Betrachtungsweise
Lieferung und Leistung im Rechtssinne als Kompromiss
Lieferung und Leistung im Rechtssinne
Lieferung und Leistung meint nicht die ökonomische Leistungserfüllung, sondern das Kriterium erfordert, dass die Erfüllungshandlung bereits nachprüfbare zivilrechtliche Konsequenzen hat.
Lieferung und Leistung im Rechtssinne
-> Übergang der Sachgefahr
Die Sachgefahr regelt, ob der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware ein zweites Mal auf eigene Kosten zu liefern oder ob er von dieser Pflicht befreit ist, wenn die Ware durch Gründe untergeht, die weder der Käufer noch der Verkäufer zu vertreten haben.
- entspricht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
- widerspricht dem Vorsichtsprinzip