Modul 2 +3 Ansatz und Bewertung von Aktiva Flashcards
Bilanzierungsfähigkeit
- Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
- Vorliegen eines VG
- Konkrete Bilanzierungsfährigkeit
- Berücksichtigung der handelsrechtlichen
Aktivierungsgebote, -wahlrechte und -verbote
- Berücksichtigung der handelsrechtlichen
Ansatzpflicht
- Grundsätzlich Ansatzpflicht für VG
- Derivativer Goodwill zeitlich begrenzt nutzbarer VG
Ansatzwahlrecht
- selbst geschaffene immaterielle VG des Anlageverm.
- aktive latente Steuern
- Disagio
Ansatzverbot
- Aufwendungen für UN Gründung
- Kosten für Beschaffung des EK
- Aufwendungen für Abschluss von
Versicherungsverträgen - selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte,
Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des
Anlagevermögen
Zugangsbewertung
Herstellungskosten
Pflicht
MEK MGK FEK FGK Wertverzehr des Anlagevermögens = Untergrenze
Wahlrecht
Verwaltungskosten
Aufwendungen für soziale Leistungen
Zinsen (nicht des FK !)
= Obergrenze
! keine Forschungs- und Vertriebskosten !
! GK nur wenn diese nachweisbar der Herstellung dienen
und der Höhe nach angemessen sind !
Zugangsbewertung
Anschaffungskosten
Anschaffungspreis
- Anschaffunspreismind. (Rabatt, Skonto, nicht: Bonus !)
+ Anschaffungsnebenkosten ( nicht: Finanzierungskosten!=
+ nachträgliche Anschaffungskosten (Preiserhöhung)
= Anschaffungskosten
-> Aufwendungen, um VG in betriebsbereiten Zustand zu
versetzen
! auch überhöhte Preise !
Zugangsbewertung
Bewertungsvereinfachungsverfahren
Gruppenbewertung
- Gleiche oder gleichartige Güter
- Bewertung mit gewogenem Durchschnitt
Verbrauchsfolgeverfahren
- Gleichartigkeit der VG
- FIFO oder LIFO
Festbewertungsverfahren
- regelmäßiger Ersatz der VG
- geringe wertmäßige Schwankungen
- körperliche Bestandsaufnahme alle 3 J
Folgebewertung
Abschreibungen
- folgen aus dem RP:
leistungsproportionale Verteilung der AK/HKDer Abschreibungsbetrag verkörpert den Teil der
Erwerbskosten, der keine zukünftigen Gewinne mehr
alimentiert
Folgebewertung
Außerplanmäßige Abschreibungen
-> folgen aus dem Grundgedanken des RP (keine Verluste)
oder des IP ( Verluste )
Strenges Niederstwertprinzip bei Umlaufvermögen:
-Ausfluss des IP um zukünfige GUV´s verlustfrei zu halten
Gemildertes Niederstwertprinzip bei Anlagevermögen:
bei vorübergehender Wertminderung
- Abschreibungsverbot für immaterielle. Sachanlagen - Wahlrecht für Finanzanlagevermögen
bei dauerhafter Wertminderung
- Abschreibungspflicht
Einzelbewertungsprinzip
- Aus Defekt der Maschine droht Umsatzverlust, da AK
nicht mehr durch Umsätze gedeckt werden - zukünftige Perioden sind verlustfrei zu halten
- aufwandswirksame Abschreibung im Jahr d. Entstehens
-> IP
BS: Außerplanmäßig Abschreibung an Maschine