Zulässigkeit der Verarbeitung Flashcards
Grundsatz der Zulässigkeit
+ Artikel
Verarbeitung pers. ist grundsätzlich verboten. Erlaubt nur in mit gesetzlicher Grundlage (Art. 6)
Zulässigkeit der Verarbeitung
(6 wichtige Artikel; 2 ergänzende Zulässigkeitsanfroderungen)
Zulässigkeit der Verarbeitung
(8 Gründe)
Bestimmung zu Vertrag/ vorvertragliche Maßnahmen
Art 6 Abs. 1 (b)
Vertrag mit der betroffenen Person:
Datenverarbeitung ist notwendig zur Erfüllung des Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist.
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen:
Datenverarbeitung ist erforderlich zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person
Interessensabwägung
(2 + Artikel + 2 Abwägungskriterien)
Aritkel 6 Abs 1 (f)
Datenverarbeitung zulässig, wenn:
- erforderlich zur Wahrnehmung bereichtigter Interessen des Verantwortlichen oder dritter
- kein Überwiegendes Interesse oder Grundrechte und- freiheit der betroffenen Person
Abwägungskriterien:
- Erwartet der betroffene die Verarbeitung? (EG 47)
- Konzerninteressen (EG 48)
Kompatible Verarbeitung
(Aritkel + 5 Aspekte zu beachten+ Grunsatz Kompartible Weiterverarbeitung)
Artikel 5 Abs 1.
Personen bezogene Daten dürfen:
nur für einen festgelegte, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck weitervararbeitet werden.
Artikel 6 Abs. 4
Zur Weiterverarbeitung mit Erhebungszweck vereinbar unter Betrachtung der Aspekte:
- Verbindung zwischen Erhebungszweck und Weiterverarbeitung
- Erhebungszusammenhang
- Art der Daten
- mögliche Folgen für Betroffene
- geeinete Garantie der Verschlüsselung
Übersicht Kompartible Datenverarbeitung I
Übersicht Kompartible Datenverarbeitung II
(3 kompartible Zwecke für nicht öffentliche Stellen + §)
§ 24 BDSG
Einwilligung
(4 Anforderungen and eine Einweilligung + Artikel)
Art 4 Nr. 11
- Unmissverständliche Willensbekundung (Erklärung oder Handlung)
- für bestimmten Fall
- Freiwillig ->
- informiert -> nicht überrumpelt
Formale Anforderungen an eine Einwilligung
(5 Anforderungen + 3 Zusätze + Artikel)
Art 7
Anforderungen:
- Verständlich und leicht zugänglich
- einfache Sprache
- Klar von anderen Sachverhalten (Einwilligungen) zu unterscheiden
- Ohne Zwang
- Koppelungsverbot (nutzen von marktbeherschende Stellung)
Zusätze:
- Wiederuflich
- nicht verbindlich bei Verstoß gegen DS-GVO
- Nachweispflichtig für Vorliegen
Einwilligung bei Kindern
(Alter Kind, Zusatz zu Art 7)
Artikel 8
Alter zwischen 13 und 16.
Einwilligung muss durch Träger elterlicher Verantwortung oder deren zustimmung erteilt werden.
Überprüfungspflicht des Einwilliung einholenden.
Zulässigkeit sensibler personenbezogener Daten
(10 Fälle + Artikel + 3/4 § BDSG)
Art. 9
- Einwilligung (a)
- Arbeitsrechtliche Pflichten (b) -> § 26 3/4 BDSG
- Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen (c)
- Tendentbetriebe (d)
- Durch den Betroffenen veröffentlicht (e)
- Rechtsansprüche (f)
- Gesundheitsvorsorge und Diagnostik (h) -> § 22
- Öffentl Gesundheitsgefahren (i) -> § 22
- Spezalregelungen des nationalen Rechtes (j)
- Wissenschaftliche Forschungzwecke (k) - §§ 27, 28
Zulässigkeit der Zweckänderung bei der Verarbeitung besondersschützenswerter Daten (3 nach BDSG, DS-GVO Art)
Normal nach DS-GVO Art. 6 Abs 4
Weitere nach §24 Abs. 2:
- Abwehr von Gefahren for staatliche oder öfftnliche Sicherheit
- Verfolgung von Straftaten
- Geltendmachung Zivilrechtlicher Ansprüche