Grundprinzipien Flashcards
Anwendbarkeit DS-GVO
(Anwendung 2, Ausnahmen 2)
Anwendung bei:
- Personenbezogenen Daten einer natürlichen Person
- Automatisierte oder in einem Dateisystem erfolgende Verarbeitung
Ausnahme bei:
- Natürlich Person aber ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke
- Öffentliche Stelle verarbeitet
Definition personenbezogene Daten (plus Artikel)
(+ identifizierte vs identifizierbare)
Artikel 4 Nr. 1
Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen
Identifiziert: Direkt mit Namen
Identifizierbar:
- Eine Kennung wie Name, Kennummer oder Standortdaten
- ein oder mehrere besondere Merkmale wie Ausdruck der Identität
Sensitive Daten
(8 + Artikel)
Art 9:
- Rassische oder ethnische Herkunft
- Politische Meinung
- Religiöse Überzeugung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Genetische Daten
- Biometrische Daten
- Gesundheitsdaten
- Sexualleben
Definition Automatisierte Verarbeitung
(3 Verarbeitung, 1 Automatisiert + Artikel)
Art. 2 Abs. 1 + Art 4 Nr. 2
Verarbeitung:
- Vorgang oder Vorgangsreihe
- mmit person. Daten
- mit oder ohne automatisierte Verfahren
Automatisiert = Technikgestützt
Dateisystem
(4 + Artikel)
Artikel 4 Nr. 6
- Strukturierter Aufbau
- zugänglich nach Kriterien
- Auswertbar
- Unabhängig von Führung
Räumliche Anwendbarkeit der DS-GVO
(2 + Artikel)
Artikel 3
- Von der EU aus agierend
- Dienstleistung anbieten oder Verhalten beobachten in der EU
Beteiligte in der DS-GVO
(4/5 + ja Artikel und Definition)
Prinzipien der Datenverarbeitung
(6 +Artikel)
Artikel 5 Abs. 1
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transperanz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicheregrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit