Betroffenenrechte Flashcards

1
Q

Auskunft auf Antrag

(Was muss auf Antrag beauskuntet werden? (11),

Wie erfolgt die Auskunft? (3),

+Artikel)

A
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2
Q

Ausnahmen von der Auskunftspflicht

(2 Ausnahmen (5 Aritkel zu speziellen Ausnahmen);

2 Maßnahmen)

Wichtigstes: Wo steht das?

A
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3
Q

Bedeutung Datenportabilität

(Grundlage, Artikel, 2 Erweiterungen + eine Ausnahme + Eingeschlossene und ausgeshlossene Daten)

A

Aritkel 20

Grundlage: Verarbeitung bei Einwilligung oder Vertrag

Erweiterung des Auskunftrechtes um Kopie der Daten in strukturierter und maschinell lesbarer Form

Erweiterung der Portierbarkeit um Hinderungsfreie Übermittlung

Ausnahme: Rechte oder Freiheiten anderer werden beeinträchtigt

Eingeschlossen: bereitgestellte Daten

Ausgeschlossen: Abgeleitete Daten

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4
Q

Abgrenzung, welche Daten von der Portabilität ausgeschlossen sind

(Art)

A

Nach Art 29:

Daten von Dritten

erzeugte Rückschlüsse aus abgegebenen Daten

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5
Q

Recht auf Wiederspruch

(gegen 3 Sachen +Artikel)

A

Ariktel 21 Abs. 1 & 4:

  • Bedingungsloses Wiederspruchsrecht gegen Direktwerbung und Profiling (4)
  • Gegen Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessensabwägung des VA
    • Betroffener muss höheres Interesse (bes. Situation) begründen
    • (1)
  • VA müssen ausdrücklich über Wiederspruchsrechte informieren (4)
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6
Q

Recht auf Berichtigung

(Artikel + zu sätzliche Pflicht VA + Artikel)

A

Artikel 16:

Recht auf Berichtigun, Vervollständigung unverzüglich

Artikel 19:

Information an alle Datenempfänge (damit die auch berichtigen können)

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7
Q

Einschränkun der Verarbeitung

(3 Gründe für Sperre + Artikel)

(Pflichten des Verantwortlichen)

A

Artikel 18:

  1. Überprüfung bestrittener Daten
  2. Überprüfung Widerspruch
  3. Verarbeitung umzulässig, Betroffener will die Daten aber verarbeitet wissen (zb zur Rechtsausübung)

Pflichten der VA (art. 19):

  1. Empfänger informieren
  2. Betroffenen bei Aufhebung informieren
  3. Weitere Verarbeitung nur bei:
    1. Einwilligung
    2. Ausübung Rechtsanspruche
    3. Schutz anderer Personen
    4. öffentliches Interesse

Sperren statt löschen nach BDSG § 35:

  • Hoher Löschaufwand da nicht automatisier und geringes Interesse
  • Aufbewahrungspflichten
  • Schutzwürdiger interessen des Betroffenen
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8
Q

Löschung von Daten

(4 Auslöser zum Löschen

+ Artikel)

A

Artikel 17: Recht auf Löschung

  • Zweckverbrach (VA selbst checken)
  • Widerruf der Einwilligung
  • Widerspruch
  • unzulässige Verarbeitung
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9
Q

Recht auf Vergessen

(Bedeutung plus Artikel)

A

Bei der anspruchnahme des Rechts auf Löschung muss der Verantwortliche dafür sorgen, dass bei Daten die veröffentlicht wurde alle Empfänger von der Anspruchnehme des Rechtes auf Löschung erfahren

(Art. 17 Abs. 2)

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10
Q

Mitteilungspflichten an Empfänger von Daten

(Inhalt + Artikel)

A

Nach Art 19:

Empfänger von Daten müssen über die Anspruchnahme des Rechtesa auf Löschen, Berichtigung oder Einschränkung der Nutzung informiert werden

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