ZPO-Hauptgebiete Flashcards

1
Q

Veräußerung streitbef. Sache

A

265,266 ZPO
Veräußerung d. Sache ist erlaubt
- Rechtshängigkeit kein Hindernis
- Aktiv/Passivlegitimation wäre weg

Veräußerer bleibt Partei, führt in gesetzl Prozessstandschaft weiter

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Q

Streitbefangenheit

A

Gegenstand/Recht ist dann streitbefangen, wenn Veräußerung dem Kl./Bekl. Aktiv/passivlegitimation nehmen würde
- Veräußerung = Wechsel Sachlegitimation

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3
Q

265,266

Kl. veräußert Sache: Konsequenzen?

A
  1. Verfahren?
    Kl. bleibt partei, gesetzl P-Standschaft
    Umstellung Klagantrag auf Leistung an Dritten
    - wenn nicht: Abweisung wg. fehlender Aktivlegitimation
  2. PROBLEM: 325 Rechtskraftwirkung gg. Bekl.
    Einrede mangelnde Rechtskrafterstreckung
    Unzulässig/Unbegründet?
    ThP unbegründet!
  3. wie kann sich Dritter beteiligen?
    - Beitritt? eher selten, da Zustimmung
    - Streithelfer
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