ZPO-Hauptgebiete Flashcards
1
Q
Veräußerung streitbef. Sache
A
265,266 ZPO
Veräußerung d. Sache ist erlaubt
- Rechtshängigkeit kein Hindernis
- Aktiv/Passivlegitimation wäre weg
Veräußerer bleibt Partei, führt in gesetzl Prozessstandschaft weiter
2
Q
Streitbefangenheit
A
Gegenstand/Recht ist dann streitbefangen, wenn Veräußerung dem Kl./Bekl. Aktiv/passivlegitimation nehmen würde
- Veräußerung = Wechsel Sachlegitimation
3
Q
265,266
Kl. veräußert Sache: Konsequenzen?
A
- Verfahren?
Kl. bleibt partei, gesetzl P-Standschaft
Umstellung Klagantrag auf Leistung an Dritten
- wenn nicht: Abweisung wg. fehlender Aktivlegitimation - PROBLEM: 325 Rechtskraftwirkung gg. Bekl.
Einrede mangelnde Rechtskrafterstreckung
Unzulässig/Unbegründet?
ThP unbegründet! - wie kann sich Dritter beteiligen?
- Beitritt? eher selten, da Zustimmung
- Streithelfer