ÖR-Formulierungen Flashcards
Bezeichnung Gericht im Übergangssatz d. Urteils (Normalfall)
... hat die XX. Kammer des VG XXa aufgrung der mündl. Verhandlung vom XX. durch den Ri XY.... Ri Ri sowie die ehrenamtl. Ri für Recht erkannt:
Satz bei Einzelrichter, § 6 I VwGO
……
durch Richter am VG XY als Einzelrichter für Recht erkannt:
Entscheidung ohne mdl. Verhandlung, 101 II VwGO
hat die Kammer XY des VG XY ohne mündliche Verhandlung am XY durch Ri XY für Recht erkannt:
Hauptsachetenor: RBH erfolglos
Klage: “Die Klage wird abgewiesen”
Antrag: “Der Antrag wird abgelehnt”
Berufung (Unzulässig: “Die Berufung wird verworfen”
Berufung (unbegründet): “Die Berufung wird zurückgewiesen”
Beschwerde: “Die Beschwerde wird zurückgewiesen”
Tenor Ausgangsbescheid aufheben
“Der Bescheid der [Behörde] vom Datum wird aufgehoben”
Tenor A-Bescheid in Gestalt d. MODIFIZIERENDEN Wsp-Bescheids
“Der Bescheid der BEH. vom DAT in der Gestalt des Wsp-Bescheids der BEH vom DAT wird aufgehoben”
ABescheid = Wsp Bescheid (bloß wiederholt)
“Der Bescheid der BEH vom DAT UND der Wsp-Bescheid der BEH vom DAT werden aufgehoben”
Aufhebung WspBescheid wenn nur Wsp Bescheid angegriffen
“Der WspBescheid der BEH vom DAT wird aufgehoben”
–> Ausnahme Einheitsprinzip
teilw. Erfolg AnfKlage
“Der Bescheid der BEH vom DAT und der WspBescheid der BEH vom DAT werden insoweit INSOWEIT aufgehoben, als …. . Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.”
AnfKlage Annexantrag, 113 I 2,3 VwGO (VzFBA)
Zinsanspruch bei Geld? PROBLEM
“Der Bescheid … in Gestalt d. WspBescheids … wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, XY rückgängig zu machen.”
“Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kl. X € zurückzuzahlen nebst Zinsen iHv 5 % pkt über dem Basiszinssatz seit dem (Rechtshängigkeit = Eingang bei Gericht +1 Tag).”
Verzugsregeln aus ZivR unanwendbar
Prozesszinsen 291, 288 I BGB schon!
teilw. Rücknahme der Klage, 92 III 1 VwGO
AnfKL
“Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen (Hauptausspruch)”
deklaratorische Einstellung!
teilw. übereinstimmende E-Erklärung STR.
AnfKL
“Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen (Hauptausspruch).”
Str. ob überhautp erwähnen, da ja nicht mehr rechtshängig, aber: eher nennen, um zu zeigen, dass teilw. übereinstimmende E-Erklärung gesehen!
spruchreife VerpflKl, 113 V 1 VwGO
“Der Beklagte wird unter Aufhebung des ABesch der BEH vom DAT und des WspBEsch der BEH vom DAT verpflichtet, dem Kläger den am DAT beantragten VA nach Maßgabe seines Antrags vom DAT zu erteilen.”
Bescheidungsklage, 113 V 2 VwGO
“Der Bescheid vom DAT in Gestalt des WspBesch der BEH vom DAT wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom DAT unter BEACHTUNG der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.” EVTL,falls Verpflichtung statt Bescheidung gewollt. “Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.”
Untätigkeitsklage, 75 VwGO
“Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kl. den beantragten VA zu erlassen.”