ÖR-Formulierungen Flashcards

1
Q

Bezeichnung Gericht im Übergangssatz d. Urteils (Normalfall)

A
... hat die XX. Kammer des VG XXa aufgrung der mündl. Verhandlung vom XX. durch
den Ri XY....
Ri
Ri
sowie die ehrenamtl. Ri
für Recht erkannt:
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2
Q

Satz bei Einzelrichter, § 6 I VwGO

A

……

durch Richter am VG XY als Einzelrichter für Recht erkannt:

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3
Q

Entscheidung ohne mdl. Verhandlung, 101 II VwGO

A

hat die Kammer XY des VG XY ohne mündliche Verhandlung am XY durch Ri XY für Recht erkannt:

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4
Q

Hauptsachetenor: RBH erfolglos

A

Klage: “Die Klage wird abgewiesen”
Antrag: “Der Antrag wird abgelehnt”
Berufung (Unzulässig: “Die Berufung wird verworfen”
Berufung (unbegründet): “Die Berufung wird zurückgewiesen”
Beschwerde: “Die Beschwerde wird zurückgewiesen”

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5
Q

Tenor Ausgangsbescheid aufheben

A

“Der Bescheid der [Behörde] vom Datum wird aufgehoben”

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6
Q

Tenor A-Bescheid in Gestalt d. MODIFIZIERENDEN Wsp-Bescheids

A

“Der Bescheid der BEH. vom DAT in der Gestalt des Wsp-Bescheids der BEH vom DAT wird aufgehoben”

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7
Q

ABescheid = Wsp Bescheid (bloß wiederholt)

A

“Der Bescheid der BEH vom DAT UND der Wsp-Bescheid der BEH vom DAT werden aufgehoben”

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8
Q

Aufhebung WspBescheid wenn nur Wsp Bescheid angegriffen

A

“Der WspBescheid der BEH vom DAT wird aufgehoben”

–> Ausnahme Einheitsprinzip

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9
Q

teilw. Erfolg AnfKlage

A

“Der Bescheid der BEH vom DAT und der WspBescheid der BEH vom DAT werden insoweit INSOWEIT aufgehoben, als …. . Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.”

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10
Q

AnfKlage Annexantrag, 113 I 2,3 VwGO (VzFBA)

Zinsanspruch bei Geld? PROBLEM

A

“Der Bescheid … in Gestalt d. WspBescheids … wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, XY rückgängig zu machen.”

“Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kl. X € zurückzuzahlen nebst Zinsen iHv 5 % pkt über dem Basiszinssatz seit dem (Rechtshängigkeit = Eingang bei Gericht +1 Tag).”

Verzugsregeln aus ZivR unanwendbar
Prozesszinsen 291, 288 I BGB schon!

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11
Q

teilw. Rücknahme der Klage, 92 III 1 VwGO

AnfKL

A

“Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen (Hauptausspruch)”

deklaratorische Einstellung!

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12
Q

teilw. übereinstimmende E-Erklärung STR.

AnfKL

A

“Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen (Hauptausspruch).”

Str. ob überhautp erwähnen, da ja nicht mehr rechtshängig, aber: eher nennen, um zu zeigen, dass teilw. übereinstimmende E-Erklärung gesehen!

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13
Q

spruchreife VerpflKl, 113 V 1 VwGO

A

“Der Beklagte wird unter Aufhebung des ABesch der BEH vom DAT und des WspBEsch der BEH vom DAT verpflichtet, dem Kläger den am DAT beantragten VA nach Maßgabe seines Antrags vom DAT zu erteilen.”

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14
Q

Bescheidungsklage, 113 V 2 VwGO

A

“Der Bescheid vom DAT in Gestalt des WspBesch der BEH vom DAT wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom DAT unter BEACHTUNG der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.” EVTL,falls Verpflichtung statt Bescheidung gewollt. “Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.”

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15
Q

Untätigkeitsklage, 75 VwGO

A

“Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kl. den beantragten VA zu erlassen.”

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16
Q

Feststellungsklage, 43 I Var. 1 VwGO

A

Frage: Rechtsverhältnis (+/-)?

“ Es wird festgestellt, dass das Rechtsverhältnis (+/-)”

17
Q

Feststellungsklage, 43 I Var. 2 WvGO

A
Nichtigkeit VA (+/-)
" Es wird festgestellt, dass der Bescheid XY nichtig ist."
18
Q

Erledigungsstreit (einseitige Erledigungserklärung)

A

Frage: Hat Bekl. berechtigtes Interesse an Sachentscheidung?

19
Q

Anfechtungsklage -> FFK, 113 I 4 VwGO

A

“Es wird festgestellt, dass der ABescheid in Gestalt des WBEsch rechtswidrig gewesen ist.”

20
Q

Verpflichtungsklage -> FFK

A

rw. d Ablehnung feststellen
“ es wird festgestellt, dass die Ablehnung des beantragen VA durch ABEsch und WBEsch rechtswidrig gewesen sind.”
EVTL: Feststellung, dass Beh. zu Erlass verpflichtet war, falls Ermessen (-)
“ Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet gewesen ist, dem Kl. die mit Besch von und WBEsch vom abgelehnte Genehmigung für … zu erteilen.”

21
Q

LeistKl Geld ohne Zinsen

A

“Der Bekl. wird verurteilt, dem Kl. X € zu zahlen.”

22
Q

LeistKl + ProzZinsen

A

“Die Beklagte wird verurteilt, dem Kl. X € nebst Zinsen iHv 5 %Pkt über dem Basiszinssatz seit dem (Eingang Klage bei Gericht + 1 Tag) zu zahlen.”

ProzZinsen anders als Verzug analog BGB 291, 288 I BGB anwendbar.

23
Q

Widerruf Behauptung, FBA-Konstellation

A

“Die Beklagte wird veruteilt, die Behauptung [genaue Bezeichnung der Behauptung] zu widerrufen.”

24
Q

Unterlassungs rw. Beeinträchtigungen

A

“Die Beklagte wird verurteilt, die [rw. Beeinträchtigung benennen] zu unterlassen.

25
Q

Kostentenor, was umfasst er?

A

Grds. über Kosten vAw Entscheidung, 161 I VwGO

Gerichtskosten (Gebühren+Auslagen etc.) + agK der Beteiligten

26
Q

Kostentenor, vollst. Obsiegen

A

§ 154 I VwGO unterlegener trägt Kosten des Verfahrens
Sonderregeln f. Beigelandene!
Grds. nur zwischen Hauptbeteiligten (Kl/Bekl.)
“Der Kl/Bekl. trägt die Kosten des Verfahrens.”

27
Q

Kostentenor, teilw. Obsiegen

A
  1. Regelfall: verhältnismäßige Teilung, 155 I 1 Var. 2 VwGO
    “Die Kosten des Verfahrens tragen der Kl zu 50 und der Bekl. zu 50 %.”
    - Bescheidung und Verplfichtungstenor!
  2. Kostenaufhebung, 155 I 1 Var. 1 VwGO
    - Teilung GKosten, agK jeder selbst
    - Selten, da Beh. keine Anwalt hat, das wäre unbillig
    “ Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben”
  3. Volle Auferlegung, 155 I 3 VwGO
    - bei geringfügigem Unterliegen
    - ! Bescheidungstenor ist zu Verpflichtungstenor nicht geringfügig!! (25-50 % kosten bei Kl.)
    ! Ist in E-Gründen zu begründen!
28
Q

Kostentenor Sonderfälle

A
  1. Mehrere Kostenpflichtige, 159 VwGO iVm 100 ZPO
    - Haftung nach Kopfteile
    - Falls unterschiedl. Verhalten in Prozess, 100 II ZPO
  2. Beiladung, 154 III, 162 III VwGO
    - Frage: hat Beigel. Antrag gestellt? dann übernimmt er Kostenrisiko, dann 162 III, falls er gewinnt!
    ! 154 III ist keine Ermessensentscheidung!
  3. Wiedereinsetzung in vorigen Stand, 155 III VwGO
    - Kosten insoweit die Wiedereinsetzung Kosten verursacht hat
    “Die Bekl. trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der zusätzlichen Mehrkosten, die durch den [60 VwGO Antrag] enstanden sind. Diese trägt der Kläger.”
  4. Verschulden Beteiliger, 155 IV VwGO
    - Falls Bet. ausbleibt und Termin nutzlos ist
    - VA Begründung ungenügend und Nachschieben von Gründen!
    “ Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die durch XXX entstanden sind.”
  5. teilw. Klagerücknahme, 155 II VwGO
    Falls Kl. mit Rest gewinnt:
    “Soweit die Klage zurückgenommen wurde, trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Verfahrens.”
  6. übereinstimmende Teilerledigung, 161 II VwGO
    - Entscheidung nach billigem Ermessen nach Sach/Streitstand
    “Hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils der klage trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens.”
  7. ! Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, § 162 II 2 VwGO
    - Wenn Rechtsfragen geklärt werden müssen!
    “ Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.”
  • In E-Gründen begründen
29
Q

Vorl. Vollstreckbarkeit

Nach welchem Schema vorgehen?

A

2 Fragen:

  1. nur wegen Kosten oder gesamtes Urteil
    - außer LeistKl auf Geld immer nur Kosten
    - Anf/Verpfl.Kl 167 II direkt
    - FFK,FK 167 II analog
  2. Sicherheitsleistung, Abwendungsbefugnis, 708/709 711 ZPO