StrafR Flashcards
Anklagesatz generell
Abstraktum
- abstrakter Tatvorwurf
- Tateinheit und Tatmehrheit prüfen bzw. aufteilen (§ 52,53 StGB)
Konkretum
- präteritum
Verbrechen, Vergehen
- strafbar gem. § StGB BT, StGB AT, Nebengesetze
Rubrum
StA HH DATUM
Az der StA Dezernat Js XY/Jahr
Überschrift Der Besch. XY geboren am XY in XY Staatsangehörigkeit: Familienstand: XY wohnhaft
- vorbestraft/nicht vorbestraft/jugengerichtlich gemaßregelt-
EVTL. Verteidiger:
-> Vollmacht des Verteidiger Bl. d.A.
Beweismittel
I. Beschuldigter - Angaben, Einlassung, Geständnis EVTL: Sachvers. ZEUGE II. Zeugen - bei PB PK und Nachname III. Sachverst. IV. Augenscheinsobjekte V. Urkunden VI. Beiakte
wesentl. Ergebnis der Ermittlungen
I. Zur Person
- Der BS (Werdegang, Familienverh., Einkommen, Vorstrafen, BZR
- “IÜ wird auf JGH-Bericht verwiesen
II. Zur Sache
1. Tathergang
- “wird vorgeworfen” “gemacht zu haben” KONJ.
- nach Aussagen der XY
2. Einlassung des Besch.
- ja/nein, was gesagt?
3. Beweiswürdigung
- “hinreichend verdächtig”
- soweit xy angibt, es wäre so gewesen (wann? vor ort oder bei Polizeil. Vernehmung?)
4. Rechtl. Würdigung
- Die Tat ist als XY zu werten in TE mit TM
- nur problematische Dinge erwähnen, keine komplette Subsumtion
Zust. Gericht
Geldstrafe, Tagessatz bzw Höhe insgesamt?
Geldstrafe = 1 Monatsgehalt
- Frage: wieso sollte es nicht nacht 153 StPO eingestellt werden?
Strafbefehl
- direkte Anrede des BS
Antragsdelikte
relatives Antragsdelikt
- Antrag muss nicht sein, kann aber durch bes. ö Interesse überwunden werden, ist aber explizit zu bejahen
- 230 I StGB bei KV zB 234 RiStBV
- 86 II RiStBV
absolutes Antragsdelikt
- Wenn keine Strafanzeige, Verfolgung nicht möglich
Voraussetzungen Strafprozess
- Strafantrag, falls nötig, 77ff StGB (Frist, Berechtigung etc.)
- Verjährung, 78 StGB
- Strafklageverbrauch, keine doppelte Bestrafung, 103 II GG
notwendige Verteidigung, wann?
§ 140 StPO 1. bei LG 2. Verbrechensvorwurf 3. Berufsverbot 4. U-Haft nach 112/a etc.
Zust. von normalen Gerichten
13, 22-24, 74, 120 GVG
Welche Haftbefehle gibt es?
112 -> U-Haftbefehl
230-> HV-Haftbefehl
453 c-> Sicherungs Haftbefehl
§ 17 JGG
- Formulierung f. schädl. Neigungen?
Angesichts d. erneuten Begehung einer schweren Tat etc. wird deutlich, dass bei dem BS schädl. Neigungen gem. § 17 JGG vorliegen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung erneuter Strafen in sich bergen.
§ 17 JGG
- Formulierung Schwere der Schuld
Angesichts der bes. Gefährlichkeit wegen XY liegt auch die Annahme von Schwere der Schuld nah.
Es handelt sich nicht um einmaliges, situationsbedingtes Versagen des BS
Strafbefehl gg. Heranwachsende?
Privatklage?
(-), da Erwachsenenstraftrecht und sonst nicht in HV zu klären, ob JugendStrafR oder normales StrafR
Ebenfalls nicht mögl. bei Jugendlichen, 80 I JGG